für den 17.05.2012
Helft dem Elenden und Bedürftigen zum Recht.
Psalm 82,3
mehrWeihnachten, Ostern und Pfingsten sind die wichtigsten christlichen Feste, die zugleich als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erbauung verfassungsrechtlich geschützt sind. Epiphanias, Christi Himmelfahrt, der Reformationstag sowie der Buß- und Bettag sind nur in einigen Bundesländern gesetzliche Feiertage. Im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland ist nur Christi Himmelfahrt arbeitsfrei.
Evangelische Kirche im Rheinland - EKiR.de / 28.10.2010