Schulentwicklung und Religionsunterricht

Potenziale und Probleme

 


 
In die Schule ist in den letzten Jahren – und das nicht erst nach der PISA-Studie – Bewegung gekommen. Dort, wo die Veränderungsprozesse bewusst gestaltet werden, spricht man von Schulentwicklung. Die Prozesse der Schulentwicklung laufen allerdings in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ab. Die Kommission für Fragen des Religionsunterrichts der AEED hat deshalb im Folgenden einige Stichwörter der laufenden Diskussion um die Schulentwicklung herausgegriffen, die aus ihrer Sicht bei der Schulentwicklung überall eine Rolle spielen. Anhand dieser Stichwörter sollen hier grundlegende Tendenzen der Schulentwicklung angesprochen und befragt werden.

 

Eine sich verändernde Schule betrifft mit ihren veränderten Rahmenbedingungen auch den Religionsunterricht. Aus der Perspektive des schulischen Religionsunterrichts werden in einem zweiten Schritt Anfragen formuliert, die einerseits in den Blick nehmen, welche Konsequenzen die angesprochenen Tendenzen der Schulentwicklung für den Religionsunterricht haben können, andererseits aber auch darauf hinweisen, wie der Religionsunterricht sich in die Prozesse der Schulentwicklung einbringen kann. Grundsätzlich gilt es, auch unter den sich verändernden Bedingungen von Schule die Potenziale zu nutzen, die der Religionsunterricht innerhalb des Bildungskanons zu einer ganzheitlichen Bildung beitragen kann.

 

Kommission für Fragen des Religionsunterrichts der AEED

Hans-Werner Biehn, Bernd Giese, Thomas Gießen, Marlitt Gress, Chris Heß, Harald Klemm, Barbara Mehmke, Prof. Dr. Harry Noormann.

 

November 2002

 

 

1. Autonomie von Schule

 

1.1 Tendenzen

 

Die zunehmende Autonomie von Schule gestaltet sich von Bundesland zu Bundesland und von Schulform zu Schulform unterschiedlich. Vor allem folgende Entwicklungen sind fast überall erkennbar:

Dezentralisierung, Kommunalisierung und Privatisierung der Trägerschaft von Bildungseinrichtungen, größere Autonomie in den Bereichen Personalbewirtschaftung, Sachmittelbewirtschaftung, Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung, Ausbau von innerer Organisation und Mitwirkung in der Schule und von Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung.

 

1.2 Anfragen

 

  • Wie kann gesichert werden, dass eine autonome schulische Profilbildung den ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht einschränkt?

  • Durch wen werden zukünftig die Interessen und Rechte des Religionsunterrichts vor Ort vertreten?

  • Wie wird zukünftig eine ausreichende personelle Versorgung des Religionsunterrichts sichergestellt?

  • Wie wird gewährleistet, dass auch der Religionsunterricht mit ausreichenden Sachmitteln versorgt wird?

  • Wird sichergestellt, dass der Religionsunterricht in einem angemessenen Umfang in der Stundentafel erscheint?

  • Wie werden Religionslehrerinnen und -lehrer darauf vorbereitet, die Interessen ihres Faches verstärkt eigenverantwortlich zu vertreten? Wer unterstützt die sie bei dieser Aufgabe vor Ort?

 

1.3 Ausblick

 

Aus unserer Sicht ist eine stärkere Autonomie von Schule zu begrüßen. Sie bietet die Möglichkeit, besser auf die Schülerinnen und Schüler in ihrer konkreten Situation einzugehen. Sie führt allerdings dazu, dass über die Erteilung und Ausgestaltung des konkreten Religionsunterrichts an der einzelnen Schule entschieden wird und die Bedeutung übergeordneter Institutionen von Staat und Kirche zunehmend in den Hintergrund tritt. Im Dialog zwischen den Kirchen muss geklärt werden, wie die größere Verantwortung der Lehrkräfte vor Ort mit den - auch von den Kirchen - gesetzten Rahmenbedingungen vereinbart werden kann. Grundsätzlich muss die gemeinsame Verantwortung von Staat und Kirche für die Gestaltung des Religionsunterrichts auch in Zukunft sichergestellt bleiben.

 

 

2. Zentralisierung der Prüfungen

 

2.1 Tendenzen

 

Die Dezentralisierungstendenzen gehen einher mit der Zentralisierung von Prüfungen. So soll die Effektivität der dezentralisierten, im Schulprogramm verankerten Bildungswege der einzelnen Schule zentral überprüft werden. Dadurch soll die Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse gewährleistet und die Transparenz des Wettbewerbs auf dem Bildungsmarkt gesichert werden.

Die Sicherung von Bildungsstandards soll mit mehr zentralen Prüfungen erreicht werden. Besonders nach der Veröffentlichung der PISA-Studie werden im Rahmen von Überlegungen, wie die Unterrichtsqualität verbessert und gesichert werden könnte, häufig (und von unterschiedlichen Seiten) Forderungen nach zentralen Überprüfungen laut (Zentralabitur, zentrale Abschluss- und Vergleichstests). Die Kultusministerkonferenz will bundesweite Standards definieren.

Oft wird bei der Forderung nach zentralen Überprüfungen an einen Kanon des Wissens gedacht.

 

2.2 Anfragen

 

  • Welches Bildungsverständnis liegt dieser Art Kanon des Wissens zugrunde? Ist es auch auf den Religionsunterricht übertragbar?

  • Muss nicht stärker deutlich werden, welche überprüfbaren Inhalte, Kenntnisse und Fähigkeiten im Religionsunterricht vermittelt werden?

  • Wie kann der Religionsunterricht offensiv vertreten, dass in diesem Fach auch Ziele angestrebt werden, die sich einer empirischen Evaluation in der derzeit üblichen Form entziehen?

  • Wie können zentrale Prüfungsvorgaben im Religionsunterricht aussehen, die sowohl festgelegte Inhalte, wie erworbene Kompetenzen berücksichtigen?

 

2.3 Ausblick

 

In der Schule und im Religionsunterricht geht es um Bildung, Beziehungen, Werthaltungen und Orientierung für ein gelingendes Leben und nicht nur um die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Zentrale Prüfungen, die die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen sichern sollen, dürfen die Bildungsaufgabe der Schule nicht durch starre Vorgaben und standardisiertes Faktenwissen verkürzen.

 

 

3. Gesellschaftliche Entwicklungen als (inter)religiöse Herausforderung

 

3.1 Tendenzen

Die Bundesrepublik Deutschland ist zum Einwanderungsland geworden. Die Migration dürfte sich in den nächsten Jahren noch verstärken. Deutschland ist zumindest in der Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler multikulturell. Dies wirkt sich auch auf die Schulentwicklung aus.

Globalisierung, Umfang und Schnelligkeit des Wandels, Kommunikations- und Informationsdichte sowie Mobilität sind ebenfalls Faktoren, die die Schule massiv herausfordern.

Pluralisierung und Individualisierung (zunehmender Funktionsverlust traditioneller Institutionen und Orientierungsmuster; Vielfalt von Gruppen, Kulturen, Orientierungs- und Deutungsangeboten) sind Folgen dieser Entwicklungen. Sie beinhalten Chancen, aber auch Gefahren von Orientierungsverlust und Entsolidarisierung. Schule muss Schülerinnen und Schülern zur individuellen Orientierung und eigenverantwortlichen Mitgestaltung dieser Prozesse befähigen.

 

3.2 Anfragen

 

  • Wie kann der Religionsunterricht interreligiöses Lernen verstärken und religiöse Identitätsbildung fördern und begleiten?

  • Wie muss der Religionsunterricht die Frage nach unverwechselbar christlichen Antworten und Beiträgen im Konzert der weltanschaulichen und religiösen Stimmen aufnehmen, ohne sich an einem Absolutheitsanspruch zu orientieren?

  • Wie kann der Religionsunterricht in Zukunft verankert werden, wenn die Zahl der einer christlichen Kirchen angehörenden Schülerinnen und Schüler weiter sinkt?

  • In welcher Form müssen andere Religionen im Religionsunterricht thematisiert werden?

  • Wie kann eine Zusammenarbeit mit anderen Religionen und Weltanschauungen aussehen?

  • Welche Folgen hat das für die Ausbildung künftiger Religionslehrerinnen und Religionslehrer?

 

3.3 Ausblick

 

Interkulturelle Bildung gehört in Zukunft zu den grundlegenden Bildungsaufgaben. Kulturelle Identität hängt eng mit religiöser Identität zusammen. Deshalb gehört der Religionsunterricht - unabhängig von kirchlichen Interessen und kirchlichem Einfluss - unabdingbar zum schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag.

Der Religionsunterricht muss die Balance halten zwischen Stärkung der eigenen persönlichen und religiösen Identität einerseits und der Dialogfähigkeit und -offenheit andererseits. Schon in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern muss dem - z.B. durch Erhöhung der religionswissenschaftlichen und religionstheologischen Anteile oder gemeinsame Ausbildungsphasen von Religionslehrerinnen und Religionslehrern verschiedener Religionen - Rechnung getragen werden. Auch Lehrpläne und Schulbücher sind dahingehend zu entwickeln.

 

4. Öffnung von Schule – Öffnung von Religionsunterricht

 

4.1 Tendenzen

 

Schule wandelt sich zunehmend von der reinen Unterrichtsschule zum „Lebensraum Schule". Sie ist dabei angewiesen auf außerschulische Kooperationspartner wie Vereine, Jugendverbände, Kirchen und kulturelle Einrichtungen. Diese Tendenz wird verstärkt durch die längere Verweildauer in den Schulen und die Erhöhung der Zahl von Ganztagsschulen.

 

4.2 Anfragen

 

  • Welches Profil muss der Religionsunterricht im „Lebensraum Schule" entwickeln, was hat er diesem zu bieten?

  • Können Formen von gelebter Religion in der Schule (Feiern, Rituale, Andachten, Gottesdienste) entwickelt oder ausgeweitet werden?

  • Wie kann die Zusammenarbeit von Schule, Religionsunterricht und Kirche gestaltet werden?

  • Fragt die Kirche genug danach, welchen Beitrag sie für die Schule leisten kann?

 

4.3 Ausblick

 

Lernen durch Erfahrung an außerschulischen Orten bietet auch neue Perspektiven für eine verstärkte Öffnung des Religionsunterrichts in Richtung Stadtteil und Gemeinde.

Angesichts der Tatsache, dass die biographische Erfahrung mit religiöser Praxis immer mehr verloren geht, bietet die Öffnung von Schule die Chance, Orte aufzusuchen, an denen gelebter Religion begegnet werden kann. Dabei sind die Grenzen zwischen dem allgemeinen Bildungsauftrag der Schule und dem katechetischen Auftrag der Gemeinde zu achten.

 

5. Fächerübergreifender Unterricht

 

5.1 Tendenzen

In der didaktischen Diskussion scheint weitgehend Einigkeit in der Kritik am herkömmlichen Fachunterricht zu bestehen. Eine Konsequenz daraus ist die zunehmende Hinwendung zur Lernfeldorientierung. Erste Schritte in diese Richtung sind fächerübergreifender Unterricht, Lernen in Projekten und die Erschließung außerschulischer Lernorte.

Der fächerübergreifende Unterricht erfordert eine verstärkte Zusammenarbeit der einzelnen Lehrkräfte und führt zu einer veränderten Bedeutung der Fächer, ihrer Fachdidaktiken und Bezugswissenschaften.

 

5.2 Anfragen

 

  • Wie kann gewährleistet werden, dass Religionsunterricht im Rahmen des fächerübergreifenden Unterrichts genügend berücksichtigt wird?

  • Erfordert fächerübergreifender Unterricht konfessionelle Kooperationen?

  • Besteht die Gefahr, dass Fächer, die nicht integriert werden, in Randstunden gelegt oder nicht mehr erteilt werden?

  • Welches Angebot kann der Religionsunterricht im Rahmen der Lernfeldorientierung einbringen?

  • Wie wird die Voraussetzung der Lehrbefähigung und der Fakultas von Lehrerinnen und Lehrern gewährleistet, wenn z.B. in der Grundschule nach dem Klassenlehrerprinzip fächerübergreifend unterrichtet wird?

  • Wie kann gewährleistet werden, dass die fachspezifischen Anteile des Religionsunterrichts im fächerübergreifenden Unterricht von entsprechend qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern erteilt werden?

5.3 Ausblick

 

Religionslehrkräfte haben eine lange Erfahrung mit fächerübergreifendem Unterricht in vielfältigen Formen. Ein weiterer Ausbau dieser Unterrichtsformen ist aus Sicht des Religionsunterrichts zu begrüßen. Sie dürfen aber nicht die einzig mögliche Unterrichtsform werden und zu einer weiteren Reduzierung des Religionsunterrichts führen.

Die Kirchen müssen im Dialog einen Rahmen abstecken, der die Religionslehrkräfte vor Ort in die Lage versetzt, flexibel in eigener Verantwortung über einen fächerübergreifenden Unterricht unter Einbeziehung des Religionsunterrichts zu entscheiden.

 

6. Qualitätsmanagement

 

6.1 Tendenzen

 

Im Zuge der Schulentwicklungsprozesse werden wirtschaftsorientierte Qualitätsstandards für die Bildungsaufgaben der Gesellschaft zunehmend dominierend. Es tritt eine Ökonomisierung der Schulorganisation ein bis hin zur Begrifflichkeit und Auswahl der Unterrichtsinhalte.

Die Evaluation von Ergebnissen schulischer Bildung geschieht durch national und international vergleichende Studien. Anforderungen der Wirtschaft an das „Produkt" Schülerin / Schüler spielen dabei eine wachsende Rolle.

Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Schulabsolventen und Schulabsolventinnen weniger den Anforderungen der Wirtschaft an qualifizierte Lehrstellenbewerber und -bewerberinnen entsprechen.

 

6.2 Anfragen

  • Wie können Bildungsvorgänge auf Anforderungen der Wirtschaft bezogen und gleichzeitig für eine ganzheitliche Erziehung und die Wahrung humaner Interessen offen gehalten werden?

  • Wie kann bei der Überprüfung von Unterricht die Balance zwischen der Förderung von Sachkompetenzen und personalen und sozialen Kompetenzen, die besonders für den Religionsunterricht bedeutsam sind, sichergestellt werden?

  • Wie können die für Bildungsprozesse notwendigen Umwege und Fehler möglich bleiben?

 

6.3 Ausblick

 

Der Religionsunterricht lässt sich wie jedes Fach evaluieren. Entscheidend ist die Frage der Kriterien.

Die Diskussion um Schlüsselqualifikationen / Kompetenzen bietet Anknüpfungsmöglichkeiten für den Religionsunterricht.

Die Qualität einer Schule lässt sich nicht allein durch wirtschaftsorientierte Standards bestimmen. Ebenso wichtig sind Lebensorientierung, Toleranz und Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler. Die Schule darf die Unvollkommenheit des Menschen nicht aus dem Blick verlieren.

Der Beitrag des RU besteht vor allem in der Erziehung zur ethischen Verantwortung, sozialen Empathie, religiösen Orientierung, sinnerschließenden Reflexion und kulturellen Fundierung der Gesellschaft.