Die Datenschutzbeauftragte

der Evangelischen Kirche im Rheinland,
der Evangelischen Kirche von Westfalen,
der Lippischen Landeskirche und deren Diakonischen Werke

 

Über uns

Der Bereich, der für die Kirchen von besonderer Bedeutung ist, ist neben dem staatlichen Meldewesen das kirchliche Mitgliedschaftsrecht. Der kirchliche Datenschutz muss sich also in erster Linie auf die Meldedaten der Einwohnermeldeämter und die kirchlichen Daten von Taufe bis Bestattung erstrecken. Da die Kirchen auch Träger von Krankenhäusern, Schulen usw. sind, ist z.B. der Schutz von Patienten- und Schülerdaten ebenfalls erforderlich.

Datenschutzrecht der Ev. Kirche in Deutschland
vom 7. November 2002

Datenschutz-Durchführungsverordnung der Ev. Kirche im Rheinland
vom 5. Dezember 2003 (KABl. EKiR S. 1/04 )

Datenschutz-Durchführungsverordnung der Ev. Kirche von Westfalen
vom 18. September 2003 (KABl. EKvW S. 258)

Datenschutz-Durchführungsverordnung der Lippischen Landeskirche
vom 9. Dezember 2003 (G&VBl. LLK S.115)

Satzung des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche im Rheinland
vom 18. November 1999 (KABl. EKiR S. 45/2000)

Satzung des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche von Westfalen
vom 27. März 2001 (KABl. EKvW S. 93)

Satzung des Diakonischen Werkes der Lippischen Landeskirche
vom 09. Oktober 2002 (G&VBl. LLK S. 351)

Aus diesen Vorschriften ergibt sich, dass die Kirchen jeweils in ihrem Bereich für die Einhaltung eines ausreichenden Datenschutzes verantwortlich sind. Die entsprechenden Aufsichtsorgane in Kirche und Diakonie haben die Pflicht, die Einhaltung des Datenschutzes und die ordnungsgemäße Nutzung der Datenverarbeitungsprogramme zu überwachen.

Zusätzlich wacht die Gem. Beauftragte für den Datenschutz über die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz. Sie kann Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes geben und kirchliche Stellen in Fragen des Datenschutzes beraten. Stellt sie Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen oder sonstige Mängel bei der Verwendung personenbezogener Daten fest, so beanstandet sie dies gegenüber den zuständigen kirchlichen Stellen und schaltet ggf. das jeweilige kirchenleitende Organ ein.

RA Petra von Böhlen
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte

 

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aktualisiert: 04.05.2010

Der Datenschutzbeauftragte
der Evangelischen Kirche im Rheinland,
der Evangelischen Kirche von Westfalen,
der Lippischen Landeskirche und deren Diakonischen Werke

Rathausufer 23, 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/1363627 und 0211/1363628, E-Mail dsbevkirchen@ekir.de