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Vor der Bestattung führt die Pfarrerin oder der Pfarrer mit den Hinterbliebenen ein seelsorgliches Gespräch.
Voraussetzungen
Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die oder der Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte. Ungetaufte und tot geborene Kinder sollen auf Bitte der Eltern kirchlich bestattet werden. Gehörten die Verstorbenen einer anderen christlichen Kirche an, so soll die kirchliche Bestattung nur ausnahmsweise erfolgen. Die kirchliche Bestattung von Verstorbenen, die keiner christlichen Kirche angehörten, kann nur in Ausnahmefällen geschehen, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt erscheint.
Zuständigkeit
Zuständig ist die Pfarrerin oder der Pfarrer der Kirchengemeinde, der die oder der Verstorbene angehört hat. Soll die kirchliche Bestattung von einer anderen Pfarrerin oder einem anderen Pfarrer gehalten werden, ist ein Abmeldeschein (Dimissionale) des zuständigen Pfarramts erforderlich.
10.11.2010
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