Evangelische Kirchengemeinde Dörrenbach

Dörrenbach, Fürth, Lautenbach, Münchwies, Werschweiler und Wetschhausen

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Beerdigung

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Ein Familienmitglied ist gestorben. Was brauche ich / muß ich tun?
 
Bitte setzen Sie sich mit dem Gemeindebüro in Verbindung. Mit dem Pfarrer verabreden Sie einen Termin für die Beerdigung, der ja gleichzeitig noch mit der Kommune abgestimmt werden muß und häufig auch in den nächsten Tagen in einer Zeitungsanzeige erscheinen soll.
 
Außerdem vereinbaren Sie einen Besuchstermin des Pfarrer, um mit ihm in Ruhe den Ablauf der Beerdigung besprechen zu können. Dabei sind persönliche Unterlagen wie Familienstammbuch, Konfirmationsurkunde u.ä. oft hilfreich- aber nicht notwendig. Die Kirchengemeinde erhält eine (manchmal extra dafür ausgestellte) Sterbeurkunde.
 
In allen Ortschaften der Kirchengemeinde gibt es die Tradition des "Wegläutens", d.h. die Glocken der Kirche verkünden dem Dorf den Tod eines Bewohners/einer Bewohnerin. Oft informieren die Angehörigen die Küster/innen vor Ort schon von sich aus. Dies ist aber nicht notwendig. Es reicht die Kontaktaufnahme mit dem Pfarrer, der dann das "Wegläuten" veranlaßt.
 
Trauernde sind in besonderer Weise zum nächsten Gottesdienst im Ort nach der Beerdigung eingeladen. Denn dort wird der Verstorbenen noch einmal gedacht.
Ein Gedenkgottesdienst für die Verstorbenen eines Jahres findet außerdem am Sonntag vor dem ersten Advent, dem sogenannten "Totensonntag" statt.
 
Kosten für eine Beerdigung entstehen gegenüber der Kirchengemeinde in der Regel nicht.
Denn Sie zahlen ja Kirchensteuer!?