für den 23.02.2012
Fürchte dich nicht, denn du sollst nicht zuschanden werden.
Jesaja 54,4
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Foto: Markus J. Feger
mit der Landessynode 2012 wurde die Umsetzung von Maßnahmen mit einem Einsparvolumen von rund 14 Millionen Euro abgeschlossen, die die außerordentliche Landessynode 2006 beschlossen hatte. Damit sind die Anpassungsprozesse, die seit rund zehn Jahren auf landeskirchlicher Ebene laufen, aber noch nicht zum Abschluss gekommen. Die Kirchenleitung hat für die nächsten Jahre einen Prozess der Aufgabenkritik initiiert. Die Ergebnisse dieses Prozesses sollen in Entscheidungen der Landessynode 2014 münden und in der Umsetzung bis spätestens 2022 erfolgen.
Um den Herausforderungen auch in Zukunft gerecht zu werden, ist in diesem Zusammenhang auch die Frage nach dem notwendigen Umfang von Aufsicht und Verwaltung zu beantworten. Es ist wichtig, dass die Gemeindearbeit durch eine effiziente und kostengünstige Verwaltung unterstützt wird. Die Frage der dafür notwendigen Verwaltungsstruktur der Kirchengemeinden und Kirchenkreise hatte im vergangenen Jahr für viel Diskussionsstoff gesorgt. Es ist mit Blick auf die anstehende Aufgabenkritik gut, dass die Landessynode jetzt eine Entscheidung getroffen hat, wie die gemeindliche und kreiskirchliche Verwaltung künftig strukturiert sein soll. Ich halte den Weg, wie die Entscheidung zustande gekommen ist, für wichtig. Es ist gelungen, im Hören aufeinander und im Wahrnehmen der unterschiedlichen Positionen diesen wichtigen Prozess weiterzubringen und die Beschlussfassung mit großer Mehrheit vorzunehmen. Dieses wäre ohne die von allen Beteiligten mit großem Engagement geführte kontroverse Diskussion des letzten Jahres nicht möglich gewesen.
Ich bin sicher, dass mit den neuen, sich an manchen Stellen noch entwickelnden Verwaltungsstrukturen die Ziele von effizienter Verwaltung, die die Leitungsorgane mit qualitativ guter Arbeit unterstützt, erreicht werden.
Ihr Vizepräsident Christian Drägert