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Foto: André Zelck
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EKiR.info | Ein Service für Presbyterinnen und Presbyter 

Nr. 28 | Juni 2010

Liebe Leserin, lieber Leser,

immer wieder bricht die Frage auf, ob Symbole des christlichen Glaubens im öffentlichen Raum in Erscheinung treten dürfen: Kreuze in Klassenzimmern, in Gerichtssälen? Und grundsätzlicher wird gefragt, ob christlich-jüdische Prägungen des öffentlichen Lebens wie der Rhythmus von Arbeitstagen und Sonntagen nicht eine unzulässige Einengung des Lebens von Menschen in einer pluralen Gesellschaft darstellen. Bei der Beantwortung dieser Fragen ringen wir darum, wie wir die Trennung von Staat und Kirche verstehen sollen, die unser Grundgesetz vorschreibt. Staat und Kirche sind einerseits deutlich getrennt, andererseits aber einander zugeordnet und in vielfältigen Kooperationen miteinander verbunden. Damit wird zum Ausgleich gebracht, dass die Kirche keine staatliche Gewalt ausübt und der Staat keine totalitären Ansprüche auf das Denken und den Glauben der Menschen hat.

Das Kreuz im Gerichtssaal beispielsweise erinnert die Vertreterinnen und Vertreter der Staatsgewalt daran, dass sie zwischen den Menschen und ihren noch so schlimmen Taten unterscheiden müssen. Täter sind für ihre Taten verantwortlich, aber sie sind immer mehr als ihr Tun, sie verlieren durch ihre Tat ihr „Menschsein“ nicht. Deshalb dürfen keine endgültigen Urteile gefällt werden, die Todesstrafe verbietet sich. Den vor Gericht Gestellten sagt das Kreuz, dass sie jenseits allen menschlichen Beurteilens eine Zukunft als von Gott geliebte Menschen haben. Zu ihrem Versagen können sie stehen, Veränderung und Neuanfänge sind für sie möglich.

Das Kreuz als Erinnerungszeichen an die bei Gott bewahrte Menschenwürde aller Frauen und Männer ist heilsam für unser Leben als Einzelne und als Gesellschaft - über die Zugehörigkeit zu Konfessionen und Religionen hinaus. Deshalb braucht eine plurale Gesellschaft wertbesetzte Symbole wie das Kreuz - auch in öffentlichen Räumen.

Ihr Präses Nikolaus Schneider




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