Theologiestudium
Die Vorteile von "Bologna" genutzt, die Nachteile vermieden
Das Wintersemester geht zu Ende und damit das erste Semester mit einer neuen Rahmenordnung für das Theologiestudium mit dem Ziel Pfarramt. Ein ekir.de-Interview mit dem rheinischen Dezernenten für Personalentwicklung Kirchenrat Pfarrer Dr. Volker Lehnert.Da die neue Ordnung gerade erst angelaufen ist, gibt es natürlich noch nicht viele Erfahrungen. Die ersten Modulhandbücher wie etwa das der Kirchlichen Hochschule oder der Evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Bonn setzen die Rahmenordnung in hervorragender Weise um. Ergänzt werden müssen lediglich noch einige Details die Prüfungsordnungen betreffend. Hier sind aber noch entsprechende Vorgaben des Fakultätentages und der EKD abzuwarten.
In anderen Fächern hat "Bologna" längst Einzug gehalten, wird für den Bachelor und den Master studiert. Warum wurde das Theologiestudium erst jetzt verändert? Und warum gibt es dafür eine Sonderregelung?
Sowohl die Ausbildungsreferentenkonferenz als auch die Kirchenkonferenz der EKD haben die Einführung eines in Bachelor und Master gestuften Pfarramtsstudienganges abgelehnt. Daraufhin wurde mit der Kultusministerkonferenz das jetzt beschlossene Konzept ausgehandelt. Es übernimmt die berechtigten Anliegen des Bolognaprozesses, wie zum Beispiel die bessere Strukturierung und Straffung des Studiums, vermeidet aber die Verschlechterungen, gegen die Ende letzten Jahres flächendeckend protestiert wurde, und an denen nun abermals reformiert werden soll. Zu nennen wären hier beispielsweise die Menge der studienbegleitenden Prüfungen, die viel zu dichte Stofffülle oder die Unvereinbarkeit verschiedener Studiengänge aufgrund der Anwesenheitspflicht, vom bürokratischen Aufwand der unterschiedlichen Modulanrechnungssystematiken und dem dadurch erschwerten Studienortswechsel ganz zu schweigen.
Wie sieht diese Sonderregelung aus?
Der Pfarramtsstudiengang wird nicht gestuft, sondern bleibt grundständig. Er erhält den Abschlusstitel „Magister Theologiae“. Das Blockexamen bleibt im Grundsatz erhalten, lediglich einzelne Elemente werden im Rahmen der Modulkonzeption vorgezogen. Innerhalb der Module bleibt ein angemessener Wahlbereich erhalten, der auch weiterhin eigene Studienschwerpunkte ermöglicht und auf diese Weise das akademische Studium vor der Verschulung bewahrt. Außerdem haben die Fakultäten im Bereich der EKD vereinbart, alle Studienleistungen gegenseitig anzuerkennen, so dass der Wechsel des Studienortes auch künftig nicht erschwert wird.
Ist die neue Rahmenordnung optimal? Oder sind aus der Sicht des rheinischen Ausbildungsdezernenten Wünsche offen geblieben? Inwieweit gelingt es, nun wieder Zeit für die Rede von Gott zu gewinnen?
Die neue Rahmenordnung ist ein Kompromiss mit der KMK, durch den das Theologiestudium einerseits bolognafähig wird und dadurch
innerhalb der Universität nicht in Isolation gerät, der aber die Schwachpunkte des Bolognasystems weitgehend zu vermeiden sucht. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass Bildungsreformen, die rein strukturell und organisatorisch angelegt sind, auch nur strukturelle und organisatorische Ergebnisse hervorbringen können. Für die qualitative Frage nach dem Wesen von Bildung und den fachlichen und inhaltlichen Essentials eines Studienganges tragen sie wenig aus. Liessman hat das "Theorie der Unbildung" genannt. Genau dies können wir am Streit um die Bolognareform beobachten. Am Ende streitet man sich um die Belegungspläne von Prüfungsräumen, weil die Kapazitäten nicht vorhanden sind und Forscherinnen und Forscher, die Wissenschaft vorantreiben sollen, mit Korrekturen hunderter von Klausuren befasst werden, statt Studierende an ihrem Forschungs-Know-How teilhaben zu lassen. Was die Theologie betrifft bin ich froh, dass die Rahmenordnung vorliegt und wir nun unsere Kraft der Frage widmen können, wie wir die Sache Gottes in den neuen Strukturen am besten zur Geltung bringen können.
Inwieweit begleitet das Ausbildungsdezernat die Theologiestudierenden?
Wir haben durch die Einrichtung des Dezernates I.3 - Personalentwicklung eine Aufstockung für diesen Bereich bekommen. Seit 2009 ist Prof. Dr. Bernd Wander für die Studierenden zuständig. Gemeinsam mit unserem Ausschuss für Aus- und Fortbildung arbeiten wir an der Neuordnung der kirchlichen Studienbegleitmaßnahmen wie Praktikum, Beratungsgesprächen und Tagungen. Wir hoffen, noch vor den Sommerferien ein neues Konzept vorlegen zu können.
Was muss passieren, damit die künftigen Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer bestmöglichst gebildet und ausgebildet sein werden?
Die bewährte Zusammenarbeit zwischen Kirchen und Fakultäten muss weiterhin gepflegt werden. Die Kirchen im Bereich der EKD müssen sich auch für die zweite Ausbildungsphase über gemeinsame Standards verständigen. Entwürfe dazu sind vorhanden und sollen in diesem Jahr beraten werden. Die kooperative Personalpolitik zwischen den Gliedkirchen der EKD muss weiter vorangetrieben werden. Das erhöht die Berufschancen und dadurch die Motivation zum Studium der Theologie. Ferner müssen die Studiengebühren reduziert werden. Die durch die Straffung des Studiums verursachte Steigerung der Anforderungen gleichzeitig mit einem gewissen Zwang zum Gelderwerb zu koppeln, war bildungspolitisch kontraproduktiv. Oder die Studierenden lernen, ihre künftige ökonomische Existenz auf Schulden aufzubauen. Das liegt zwar politisch im Trend, kann aber finanzethisch keine Option sein, jedenfalls nicht aus evangelischer Sicht. Und schließlich sollten wir unseren Blick dafür schärfen, dass die Förderung des geistlichen Nachwuchses selbst ein geistlicher Vorgang ist, der auch in der Fürbitte der Gemeinde seinen Platz finden sollte. Denn immerhin geht es hier um Menschen, die der Gemeinde von morgen das Evangelium verkünden und sie genau dadurch am Leben erhalten werden.
ekir.de / neu 19.01.2010
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