Evengelische Kirchengemeinde Elberfeld-Südstadt
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Trauungen

Information
zum am 1. Januar 2009 in Kraft getretenem neuen Personenstandsrecht

Zum 1. Januar 2009 ist das neue Personenstandsgesetz in Kraft getreten, das theoretisch die Möglichkeit schafft, kirchlich zu heiraten, ohne eine Ehe im Sinne der staatlichen Gesetze zu schließen.

Der Bundestag hatte die Gesetzesnovelle im November 2006 verabschiedet. Bisher war es nach Paragraph 67 des Personenstandsgesetzes eine Ordnungswidrigkeit, wenn jemand "eine kirchliche Trauung vornimmt, ohne dass zuvor die Verlobten vor dem Standesamt erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen." Dieser Satz ist entfallen.

In der evangelischen Kirche ist es aber bei der bisherigen Regelung geblieben, dass ein Paar zunächst vor dem Standesamt die Ehe rechtsgültig schließt. Dann erfolgt die kirchliche Trauung als Zuspruch des Segens Gottes für dieses Ehepaar. Darauf hat sich die Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am 26. Juni 2008 per Beschluss verständigt.

In der Rheinischen Landeskirche (EKiR) gilt unverändert Artikel 87 der Kirchenordnung:

"Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird Dabei bekennen die Eheleute, dass sie einander aus Gottes Hand annehmen, und versprechen, ihr Leben lang in Treue beieinander zu bleiben und sich gegenseitig immer wieder zu vergeben."


Sie wollen kirchlich heiraten? - Herzlichen Glückwunsch!

Ersten Kontakt nehmen Sie bitte mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin oder über das Gemeindebüro auf. Es wird die Kirche - falls frei - für den vorgesehenen Termin reserviert und ein Gespräch mit Ihnen, dem Brautpaar, evt. den Trauzeugen, vereinbart.

Wer ist für uns zuständig?

 

Lesen Sie aber doch schon einmal die hier bereitgestellten In­formationen durch.

Informationen

 Nach der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist für eine Trauung der Pfarrer/die Pfarrerin zustän­dig, in dessen/deren Gemeindebezirk entweder die Braut, der Bräutigam, die Eltern der Braut oder die Eltern des Bräutigams wohnen oder die (zukünftige) Wohnung des Ehepaars liegt.

Voraussetzung für die evangelische kirchliche Trauung ist, dass ein Ehepartner der Evangelischen Kirche angehört, der andere zumindest einer christlichen Kirche. Aus seelsor­gerli­chen Gründen können Ausnahmen gemacht werden. Ist ein Ehepartner evangelisch, der andere katholisch, gibt es ver­schiedene Möglichkeiten. Zwischen der Katholischen und der Evangelischen Kirche sind Gottesdienstagenden vereinbart worden, die die Beteiligung von zwei Pfarrern vorsehen. Es kann auch gottesdienstliche Feiern anläßlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchri­sten geben.

Segnungen Homosexueller geht eine Beratung des zustän­digen Presbyteriums voraus, das sich für solche ausgespro­chen haben muß. Kein Pfarrer/keine Pfarrerin kann hierzu dienstlich ge­zwungen werden.

Die Trauungen finden in der Regel in der Johanneskirche oder der Christuskirche statt. 

Unmittelbar vor dem Gottesdienst geben Sie bitte das Stamm­buch und die Ringe beim Pfarrer oder Küster ab.

Die Trauung wird später im Gemein­debüro ins Stammbuch eingetragen. Dort (Kontakt) kann dieses nach einigen Tagen abgeholt werden.  

Worüber sich das Brautpaar Gedanken machen kann

- Überlegen Sie: Wie soll der Einzug in die Kirche gestaltet sein? Geht der Pastor voran, dahinter folgt das Brautpaar, da­hinter die Trauzeugen? Oder wartet der Bräuti­gam mit den Trauzeugen in der Kirche auf die Braut, die von ihrem Vater in die Kirche geführt wird?

- Sollen beim Auszug aus der Kirche Kinder Blumen streuen? Bitte die Kinder gut instruieren, besonders wenn sie noch sehr klein sind! Verzichten Sie aber auf das Werfen von Reis.

- Sind Kinder bei der Trauung zugegen, können sie bei der Trauzeremo­nie nach vorne kommen. Können sie auch sonst noch einbezogen wer­den?

- Am Ausgang wird eine Kollekte eingesammelt. Das Braut­paar kann den Zweck bestimmen.

- Für den Blumenschmuck ist das Brautpaar verantwortlich. Zur Be­pflanzung kann man sich beim Küster Scha­len ausleihen. Bitte absprechen, wann der Blumenschmuck gebracht wird (Küster Johanneskirche, Küster Christuskirche).

- Sollen Fotos gemacht werden? Um den Gottesdienst nicht zu stören, empfiehlt es sich, vor dem Auszug aus der Kir­che, im Anschluss an den Gottesdienst oder zu einem späteren Zeitpunkt den Fotografinnen und Fotografen Gelegenheit für brillante Auf­nahmen zu geben.

- Welche Lieder wünschen Sie sich? Geeignet sind z.B.: "Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren", "Gro­ßer Gott, wir loben dich" u.a. Auf jeden Fall sollten die Lieder einen gewissen Bekanntheitsgrad haben. Das Lied "Danke" gibt es übrigens mit einem Text, der für Trauun­gen geschrieben ist.

- Soll der Traugottesdienst über das Orgelspiel zum Einzug und zum Auszug und die Lieder hinaus musikalisch gestal­tet sein? Es ist dabei darauf zu achten, dass geistliche Mu­sik gespielt und/oder gesungen wird.

- Dem Brautpaar wird ein Bibelvers, der Trauspruch, mit auf den gemeinsamen Lebensweg gegeben. Es kann sich an der Auswahl beteiligen. Beim Traugespräch werden Vor­schläge unterbreitet. Bis ca. eine Woche vor der Trauung  ist Zeit ge­geben, darüber nachzudenken, um dann telefo­nisch den ge­wählten Spruch durchzugeben.

- Soll ein Gottesdienstprogramm (siehe unten "Ablauf") mit den Liedtexten und dem Trauspruch erstellt und fotokopiert werden? Wieviele Exemplare werden benötigt? Unser Ge­meindebüro kann hierbei behilflich sein.

- Was fällt Ihnen zu Stichwörtern wie "Treue", "Vertrauen", "Kinder" u.a. ein?

- Was bedeutet es Ihnen, kirchlich zu heiraten?

- Eine wichtige Frage ist, wie das Brautpaar die Ehe ver­steht. Was ist eigentlich unter "christlicher Ehe" zu verste­hen?

Trauung - Ablauf

Musik zum Eingang / Einzug
Begrüßung

Lied

Eingangsspruch
Bibellesung
Gebet
Traupredigt

Lied

Bibelworte
Eheversprechen
Ringwechsel
Gebet
Segen

Lied

Ansagen
Fürbitten
Vater unser
Segen

Musik zum Ausgang / Auszug

Dieser Ablauf  kann vari­iert werden, z.B. können an die Stelle der gemeinsam gesungenen Lieder auch Lieder vorgetragen und/oder Instru­mentalstücke gespielt, oder es können Fürbitten von An­gehörigen eingefügt werden usw.

Es gibt auch verschieden Formulierun­gen der Traufragen (Eheversprechen)