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„Durch ordentliches Haushalten werden die Kammern voll kostbarer, lieblicher Habe“
(Sprüche 24, 4).
Wir sind verpflichtet, mit denen uns zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen die Zukunft unseres Gemeindelebens zu sichern. Dazu gehören insbesondere (nach Artikel 7 der Kirchenordnung der EKiR) die Bereitstellung der „nötigen Ämter und Dienste“ (Personalstellen) sowie die Bereitstellung der „notwendigen Räume und Einrichtungen“ (Kirchen und Gemeindezentren).
Absichten für die nähere Zukunft
Die schwierige Finanzlage unserer Gemeinde fordert uns zu einschneidenden Weichenstellungen heraus:
Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Eller
September 2003
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