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  •  12.11.
     

     

    Kreissynode: Kirchensteueraufkommen in Essen bleibt stabil
    Die Entscheidungen über den Haushaltsplan für das kommende Jahr und die weitere Finanzplanung bis 2015 standen im Mittelpunkt der Kreissynode, zu der die Delegierten aus den Gemeinden, Einrichtungen und Diensten des Kirchenkreises Essen am Freitag und Samstag (11./12. November) im Gemeindezentrum Reformationskirche in Rüttenscheid zusammengekommen waren. Dabei erreichte die Synodalen eine gute Nachricht: In den nächsten Jahren bleibt das Kirchensteueraufkommen im Kirchenkreis aller Voraussicht nach stabil. Außerdem übten die Synodalen in einem Antrag an die Landessynode Kritik an der geplanten Reform der Verwaltungsstruktur.

     

    Berichte und Mitteilungen zum Auftakt  

     

    Nach der formellen Eröffnung der Synode standen am Freitagabend zunächst Mitteilungen des Superintendenten, die Vorbereitungen auf den Stadtkirchentag der Evangelischen Kirche in Essen am 2. und 3. Juni 2012, ein Rückblick auf die bisherige Arbeit des Kirchenkreises seit seiner Gründung vor drei Jahren und ein Sachstandsbericht zur geplanten Kirchenkreiskonzeption auf dem Programm. Ein kurzer Zwischenbericht informierte über das Vorhaben des Kirchenkreises, in Essen eine Evangelische inklusive Schule zu gründen: Schulreferent Dietmar Klinke und Hans-Georg Eger, Geschäftsführer des Kirchenkreises, konnten den Synodalen von intensiven, aber auch erfolgversprechenden Verhandlungen berichten. Bislang noch nicht endgültig geklärt sei die Frage des zukünftigen Standortes – hier gebe es zwar sehr gute Perspektiven, die derzeit aber noch eingehend gemeinsam mit der Stadt Essen geprüft würden. Auch die Aufstellung der Rahmenkonzepte zur Finanzierung – sowohl für die Errichtung der Schule und als auch für deren dauerhaften Betrieb – schritten weiter voran. So kümmere sich seit einigen Wochen eine kleine, hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe um die Gewinnung von Förderern und Sponsoren. Bis zur nächsten ordentlichen Kreissynode am 15. und 16. Juni 2012 sei genügend Zeit, alle derzeit noch offenen Fragen ausführlich zu beantworten, äußerten sich die Verantwortlichen zuversichtlich.

     

    Finanzplanung für die nächsten vier Jahre und Haushaltsplan 2012: Positiver Trend setzt sich fort  

     

    Den Schwerpunkt der Beratungen des zweiten Tages bildeten die Feststellung der Jahresrechnungen 2010, die Finanzplanung bis zum Jahr 2015 sowie der Haushalts- und Stellenplan für das kommende Jahr. Dabei konnten Karl-Heinz Grobler, Vorsitzender des Finanzausschusses, und Regina Voldrich, Leiterin der Finanzabteilung, den Synodalen positive Zahlen vorlegen: Den Berechnungen zufolge wird das Kirchensteueraufkommen im Kirchenkreis in den nächsten drei bis vier Jahren voraussichtlich weitgehend konstant bleiben; das für 2012 in Essen erwartete Aufkommen in Höhe von 42 Millionen Euro liegt etwa 3 Millionen Euro über dem Ansatz, der ursprünglich für das derzeit laufende Jahr prognostiziert worden war. Als Gründe für diese gute Nachricht nannten Grobler und Voldrich vor allem den wirtschaftlichen Aufschwung der letzten Jahre und die insgesamt noch freundlichen Konjunkturprognosen für 2012 und 2013. Da sich andererseits aber bereits eine Abflachung der Wachstumskurve abzeichne und die Auswirkungen der Schuldenkrise im Raum der Euro-Länder nahezu unkalkulierbar blieben, empfehle die Landeskirche eine eher vorsichtige Schätzung des Steueraufkommens; an der Erwartung, dass langfristig mit einem deutlichen Rückgang der Einnahmen gerechnet werden müsse, habe sich zudem nichts geändert.  

     

    Vom Kirchensteueraufkommen sind zunächst alle vorgeschriebenen Abgaben abzuziehen: Zu nennen sind vor allem die Umlagen, die die Landeskirche für ihre Aufgaben erhebt, die Verwaltungskosten der Finanzämter, Abzüge für die Gemeinde Kettwig, die nicht zum Kirchenkreis Essen gehört, und sogenannte Clearingzahlungen für all diejenigen, die in Essen arbeiten, aber hier nicht ihren Hauptwohnsitz haben. Nach diesen Abzügen verbleiben von den ursprünglich 42.000.000 Euro des erwarteten Kirchensteueraufkommens im Jahr 2012 noch 20.077.100 Euro im Kirchenkreis Essen (2011: 19.503.800 Euro). Dieser Betrag wird im nächsten Schritt nach einem feststehenden Prozentschlüssel (76,96 Prozent für die Gemeinden, 23,04 Prozent für die Arbeit des Kirchenkreises) aufgeteilt.  

     

    Demnach erhalten die Kirchengemeinden im kommenden Jahr insgesamt 15.451.300 Euro; 2011 waren es nur 15.010.100 Euro. Nach Abzug der Pfarrbesoldung und einem Betrag von 500.000 Euro, der der Ausgleichsrücklage zugeführt wird, bleiben davon noch 9.809.300 Euro (2011: 9.087.300 Euro) übrig, die den Gemeinden in Form eines Pro-Kopf-Betrages in Höhe von 63,50 je Gemeindeglied (2011: 60 Euro) zugewiesen werden. Den Kirchengemeinden wird empfohlen, bei der Planung ihrer Ausgaben in den Jahren 2013, 2014 und 2015 bis auf weiteres einen Zuweisungsbetrag in Höhe von 63 Euro je Gemeindeglied zugrunde zu legen.  

     

    Auch der Haushalt des Kirchenkreises erhöht sich im kommenden Jahr leicht auf 4.625.800 Euro (2011: 4.493.700 Euro); aus diesem Etat werden alle Gemeindeübergreifenden Dienste und Einrichtungen finanziert – Telefonseelsorge und Schulreferat, Gehörlosenseelsorge, Jugendreferat und Bildungswerk, Krankenhausseelsorge, die Seelsorge an der Justizvollzugsanstalt Essen, die Notfallseelsorge und die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Allgemeine Verwaltung, die Finanzverwaltung und die Personalverwaltung. Bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen wurden alle Haushalts- und Stellenpläne mit großer Einmütigkeit verabschiedet.  

     

    Antrag an die Landessynode kritisiert Verwaltungsstrukturreform

     

    Nach den Haushaltsberatungen brachten die Synodalen ebenfalls nahezu einstimmig einen Antrag an die nächste Landessynode auf den Weg, die im Januar in Bad Neuenahr zusammentritt: Die Kreissynode Essen wird dort beantragen, dass alle Kirchengemeinden, die ihre Verwaltungsaufgaben entsprechend der Kirchenordnung ordnungsgemäß durchführen können, eigenständig bleiben und nicht ohne Not zum Zusammenschluss mit einem zentralen kreiskirchlichen Verwaltungsamt verpflichtet werden können. „Verwaltung ist ein integraler Teil unserer Gemeindearbeit und eröffnet und ermöglicht konkrete Gemeindearbeit vor Ort, weil eine gemeindenahe Verwaltung die Gemeinde kennt“, heißt es in der Begründung. Hintergrund ist die geplante landeskirchliche Verwaltungsstrukturreform, die vorsieht, für jeden Kirchenkreis nur noch ein einziges, zentrales Verwaltungsamt vorzuhalten und bei Bedarf allenfalls kleine Gemeindebüros vor Ort zu belassen. Der Vorschlag war schon vorher im Kirchenkreis Essen wie auch in anderen Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche im Rheinland auf deutliche Kritik gestoßen, die mit diesem Antrag noch einmal bekräftigt wurde.

     

    Foto: (c) ev. Pressestelle Essen .