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Wiedereintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Grundsätzlich können Sie von jeder Pfarrerin/jedem Pfarrer, die/der einer der Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, wieder in die Kirche aufgenommen werden. Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gern einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen, wenn Sie Ihr Anliegen vortragen. Dieses Gespräch können Sie aber auch mit jeder anderen Pfarrerin/jedem anderen Pfarrer der Evangelischen Kirche führen, den Sie kennen.

Wiedereintrittsstellen
In mehreren Städten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es außerdem besondere Wiedereintrittsstellen, die zu festgelegten Zeiten den Wiedereintritt ermöglichen. Die Essener Wiedereintrittsstelle befindet sich in der Marktkirche mitten in der Innenstadt, Markt 2 / Porschekanzel, Ende der Fußgängerzone "Kettwiger Straße", etwa zehn Minuten Fußweg vom Hauptbahnhof entfernt. Dort steht an jedem Mittwoch - außer an Feiertagen - von 15 bis 18 Uhr ein Seelsorger für ein Wiedereintrittsgespräch oder ein Gespräch über den Glauben bereit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Zum Wiedereintrittsgespräch sollten Sie Ihre Taufurkunde und die Austrittsbescheinigung mitbringen - falls Sie diese Dokumente nicht mehr haben, können Sie aber auch Ersatzformulare unterschreiben. Infos vorab unter Telefon 0201 / 22 05-0, eMail wiedereintrittsstelle@evkirche-essen.de

Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Dazu melden Sie sich in Ihrem örtlichen Pfarramt an.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie - in manchen Gemeinden - die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt werden.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Sie unterstützen die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft. Viele Angebote kommen Ihnen davon direkt zugute. Schauen Sie doch in unserer Rubrik "Rat und Hilfe". Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen. Weitere Gründen finden Sie hier: Zehn Gründe für den Kircheneintritt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft? Ist sie wirklich so teuer?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). Durch die Steuerreform haben sich die Beiträge noch einmal deutlich verringert. Einen Überblick über die zu zahlenden Kirchensteuern bietet die folgende Kirchensteuer-Tabelle:

Monats-
bruttolohn

ledig
Steuerkl.
I

verheiratet
Steuerkl.
III

verheiratet
ein Kind
Steuerkl.
III/1

verheiratet
zwei Kinder
Steuerkl.
III/2

verheiratet
drei Kinder
Steuerkl.
III/3

EUR 1.500,-

EUR 11,29

EUR 00,00

EUR 00,00

EUR 00,00

EUR 00,00

EUR 2.000,-

EUR 23,52

EUR 03,51

EUR 00,00

EUR 00,00

EUR 00,00

EUR 3.000,-

EUR 50,49

EUR 24,31

EUR 13,66

EUR 04,59

EUR 00,00

Außerdem kann die Kirchensteuer als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

 

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