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Wiedereintritt
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder
in die Kirche eintreten will?
Grundsätzlich können Sie von jeder
Pfarrerin/jedem Pfarrer, die/der einer der Landeskirchen der
Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, wieder in die Kirche
aufgenommen werden. Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer
Gemeinde vereinbart gern einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen,
wenn Sie Ihr Anliegen vortragen. Dieses Gespräch können Sie aber
auch mit jeder anderen Pfarrerin/jedem anderen Pfarrer der
Evangelischen Kirche führen, den Sie kennen.
Wiedereintrittsstellen
In mehreren Städten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland
gibt es außerdem besondere Wiedereintrittsstellen, die zu festgelegten
Zeiten den Wiedereintritt ermöglichen. Die Essener Wiedereintrittsstelle
befindet sich in der Marktkirche mitten in der Innenstadt, Markt 2 /
Porschekanzel, Ende der Fußgängerzone "Kettwiger Straße", etwa zehn
Minuten Fußweg vom Hauptbahnhof entfernt. Dort steht an jedem Mittwoch -
außer an Feiertagen - von 15 bis 18 Uhr ein Seelsorger für ein
Wiedereintrittsgespräch oder ein Gespräch über den Glauben bereit. Eine
Anmeldung ist nicht erforderlich. Zum Wiedereintrittsgespräch sollten
Sie Ihre Taufurkunde und die Austrittsbescheinigung mitbringen - falls
Sie diese Dokumente nicht mehr haben, können Sie aber auch
Ersatzformulare unterschreiben. Infos vorab unter Telefon 0201 / 22
05-0, eMail
wiedereintrittsstelle@evkirche-essen.de.
Werde ich noch einmal
getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird
grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden
Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann
nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen
Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher
keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die
evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel
ein Taufunterricht oder eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie können
so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Dazu melden Sie sich
in Ihrem örtlichen Pfarramt an.
Muss ich mich prüfen
lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der
Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin
sowie - in manchen Gemeinden - die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl.
Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der
Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein
Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
Werde ich der Gemeinde
vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne
möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt werden.
Was habe ich von der
Mitgliedschaft in der Kirche?
Sie unterstützen die kirchliche Arbeit
durch Ihre Mitgliedschaft. Viele Angebote kommen Ihnen davon direkt
zugute. Schauen Sie doch in unserer Rubrik "Rat und Hilfe".
Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft
verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen,
kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche
Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer
Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an
den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium
teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt
wählen zu lassen. Weitere Gründen finden Sie hier:
Zehn Gründe
für den Kircheneintritt.
Welche Unterlagen
werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der
Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren
Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt
die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und
möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Was kostet mich der
Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche
ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen,
kostenlos.
Was kostet mich die
Mitgliedschaft? Ist sie wirklich so teuer?
Es gibt viele
Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B.
Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). Durch die
Steuerreform haben sich die Beiträge noch einmal deutlich verringert.
Einen Überblick über die zu zahlenden Kirchensteuern bietet die
folgende Kirchensteuer-Tabelle:
|
Monats-
bruttolohn |
ledig
Steuerkl.
I |
verheiratet
Steuerkl.
III |
verheiratet
ein Kind
Steuerkl.
III/1 |
verheiratet
zwei Kinder
Steuerkl.
III/2 |
verheiratet
drei Kinder
Steuerkl.
III/3 |
|
EUR 1.500,- |
EUR
11,29 |
EUR
00,00 |
EUR
00,00 |
EUR
00,00 |
EUR
00,00 |
|
EUR 2.000,- |
EUR
23,52 |
EUR
03,51 |
EUR
00,00 |
EUR
00,00 |
EUR
00,00 |
|
EUR 3.000,- |
EUR
50,49 |
EUR
24,31 |
EUR
13,66 |
EUR 04,59 |
EUR 00,00 |
Außerdem kann die
Kirchensteuer als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer
abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist
dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und
Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie
eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre
Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Was hat der Staat mit
der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit
der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den
Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich
teurer.
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