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Kirchensteuer
 
Die an die Essener Finanzämter abgeführte Kirchensteuer wird dem Evangelischen Stadtkirchenverband überwiesen. Der Teil der Kirchensteuer, der nach landeskirchlichen Umlagen und dem innerkirchlichen Finanzausgleich übrig bleibt, wird nach festgelegten Prozentsätzen an die 31 Essener Kirchengemeinden, die drei Essener Kirchenkreise sowie den Evangelischen Stadtkirchenverband Essen verteilt.

Wie wird die Kirchensteuer in Essen verteilt? Traditionell bilden die Haushaltsberatungen einen Schwerpunkt der Dezember-Sitzung der Verbandsvertretung. Insgesamt wird das Gesamtaufkommen an evangelischen Kirchensteuern den Schätzungen zufolge im Jahr 2007 mit rund 35,85 Millionen Euro gegenüber 2006 nahezu unverändert bleiben. Die - nach Abzug aller Umlagen - in Essen im Jahr 2007 verbleibenden geschätzten Kirchensteuern in Höhe von insgesamt 19,5 Millionen Euro werden nach einem festen Verteilungsschlüssel auf den Stadtkirchenverband (ca. 4 Millionen Euro), die Kirchenkreise (351 Tausend Euro) und die Gemeinden (rund 14,5 Millionen) verteilt. Mit 52,05 Euro je Gemeindeglied gegenüber 52,11 Euro im laufenden Jahr verringert sich auch die Zuweisung an die Kirchengemeinden im kommenden Jahr nur geringfügig. Da aber gleichzeitig fast überall die Zahlen der Gemeindeglieder sinken, werden die Kirchengemeinden nicht umhinkommen, den eingeschlagenen Sparkurs im kommenden Jahr weiter fortzusetzen.

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). Durch die Steuerreform haben sich die Beiträge noch einmal deutlich verringert. Einen Überblick über die zu zahlenden Kirchensteuern bietet die folgende Kirchensteuer-Tabelle:

Monats-
brutto-lohn

ledig
Steuerkl.
I

allein-
erziehend
ein Kind
Steuerkl.
II

verheiratet
Steuerkl.
III

verheiratet
ein Kind
Steuerkl.
III/1

verheiratet
zwei Kinder
Steuerkl.
III/2

verheiratet
drei Kinder
Steuerkl.
III/3

EUR 1.500

EUR 11,29

EUR
0,12

EUR 00,00

EUR 00,00

EUR 00,00

EUR 00,00

EUR 2.000

EUR 23,52

EUR
9,11

EUR 03,51

EUR 00,00

EUR 00,00

EUR 00,00

EUR 3.000

EUR 50,49

EUR
32,73

EUR 24,31

EUR 13,66

EUR 04,59

EUR 00,00

Außerdem kann die Kirchensteuer als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.

Falls Sie Fragen zur Ihrer Kirchensteuer haben, sollten Sie sich an die "Gemeinsame Kirchensteuerstelle" bzw. das Kirchensteuertelefon der Evangelischen Kirche im Rheinland wenden. Bei der telefonischen Auskunft fallen keine Telefongebühren an.

Wo Sie Informationen zu Ihrer Kirchensteuer erhalten:

  • Bei der Gemeinsamen Kirchensteuerstelle
    Beratung und Kontakt
    Hans-Böckler-Straße 7
    40476 Düsseldorf
    Gebührenfreies Kirchensteuertelefon: 0800 / 000 10 34
    Servicezeiten:
    mo bis do von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, fr von 9 bis 12 Uhr