Kirchensteuer
Die
an die Essener Finanzämter abgeführte Kirchensteuer
wird dem Evangelischen Stadtkirchenverband
überwiesen. Der Teil der Kirchensteuer, der nach
landeskirchlichen Umlagen und dem innerkirchlichen
Finanzausgleich übrig bleibt, wird nach festgelegten
Prozentsätzen an die 31 Essener Kirchengemeinden,
die drei Essener Kirchenkreise sowie den
Evangelischen Stadtkirchenverband Essen verteilt.
Wie wird die Kirchensteuer in Essen
verteilt? Traditionell bilden
die Haushaltsberatungen einen Schwerpunkt der Dezember-Sitzung
der Verbandsvertretung. Insgesamt wird das Gesamtaufkommen an evangelischen
Kirchensteuern den Schätzungen zufolge im Jahr 2007 mit rund 35,85
Millionen Euro gegenüber 2006 nahezu unverändert bleiben. Die - nach Abzug
aller Umlagen - in Essen im
Jahr 2007 verbleibenden geschätzten Kirchensteuern in Höhe von
insgesamt 19,5 Millionen Euro werden nach einem festen Verteilungsschlüssel
auf den Stadtkirchenverband (ca. 4 Millionen Euro), die Kirchenkreise (351
Tausend Euro) und die Gemeinden (rund 14,5 Millionen) verteilt. Mit 52,05 Euro je
Gemeindeglied gegenüber 52,11 Euro im laufenden Jahr verringert
sich auch die Zuweisung an die Kirchengemeinden im kommenden Jahr nur
geringfügig. Da aber gleichzeitig fast überall die Zahlen der
Gemeindeglieder sinken, werden die Kirchengemeinden nicht umhinkommen, den
eingeschlagenen Sparkurs im kommenden Jahr weiter fortzusetzen.
Es gibt viele
Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B.
Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). Durch die
Steuerreform haben sich die Beiträge noch einmal deutlich verringert.
Einen Überblick über die zu zahlenden Kirchensteuern bietet die
folgende Kirchensteuer-Tabelle:
|
Monats-
brutto-lohn |
ledig
Steuerkl.
I |
allein-
erziehend
ein Kind
Steuerkl.
II |
verheiratet
Steuerkl.
III |
verheiratet
ein Kind
Steuerkl.
III/1 |
verheiratet
zwei Kinder
Steuerkl.
III/2 |
verheiratet
drei Kinder
Steuerkl.
III/3 |
|
EUR 1.500 |
EUR
11,29 |
EUR
0,12 |
EUR
00,00 |
EUR
00,00 |
EUR
00,00 |
EUR
00,00 |
|
EUR 2.000 |
EUR
23,52 |
EUR
9,11 |
EUR
03,51 |
EUR
00,00 |
EUR
00,00 |
EUR
00,00 |
|
EUR 3.000 |
EUR
50,49 |
EUR
32,73 |
EUR
24,31 |
EUR
13,66 |
EUR 04,59 |
EUR 00,00 |
Außerdem kann die Kirchensteuer als
Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So
verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre
Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor
allem mit der Kirchensteuer unterstützen.
Falls Sie Fragen zur Ihrer Kirchensteuer
haben, sollten Sie sich an die "Gemeinsame Kirchensteuerstelle" bzw. das
Kirchensteuertelefon der Evangelischen Kirche im Rheinland wenden. Bei
der telefonischen Auskunft fallen keine Telefongebühren an.
Wo Sie Informationen
zu Ihrer Kirchensteuer erhalten:
- Bei
der Gemeinsamen Kirchensteuerstelle
Beratung und Kontakt
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf
Gebührenfreies Kirchensteuertelefon: 0800 / 000 10 34
Servicezeiten:
mo bis do von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, fr von 9 bis 12 Uhr
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