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Gefängnisseelsorge NRW 

Gesamtkonzeption der Gefängnisseelsorgerinnen und Gefängnisseelsorger Nordrhein-Westfalens



1. Wer wir sind
Wir sind Evangelische Seelsorgerinnen und Seelsorger an den Justiz-vollzugsanstalten des Landes NRW. Auf der Basis eines Gestellungsvertrages (Evangelische Kirche im Rheinland) oder einer direkten Anstellung durch das Land (Evangelische Kirche von Westfalen. Lippische Landeskirche) verrichten wir unseren Dienst als Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen und Diakone sowie Prädikantinnen und Prädikanten der Evangelischen Kirche.

2. Für wen wir da sind
Gefängnisseelsorge richtet sich
- an Gefangene in allen Lebenslagen des Gefängnisalltags,
- an Menschen, die durch ihre Inhaftierung, ihre Verurteilung, durch fortdauernde Haft oder die Haftentlassung in eine Krise geraten;
- an die Angehörigen der Inhaftierten, die als Partnerinnen, Kinder, Eltern oder Geschwister auf ihre Weise betroffen sind;
- an Menschen, die im Gefängnis in direktem Umgang mit Gefangenen, in der Verwaltung oder Leitung Dienst tun;
- an die Institution des Justizvollzugs (ihr Menschenbild, den Zusammenhang von Anspruch und Wirklichkeit, ihr Fortbildungsangebot, ihr Betriebsklima).
- Nicht zuletzt richten wir uns an alle am Thema Seelsorge im Justizvollzug an Kirche, Schulen und Gesellschaft.

3. Wem wir verpflichtet sind
Die Arbeit der Gefängnisseelsorgerinnen und –Seelsorger unterliegt den Kirchenordnungen der Evangelischen Kirchen im Rheinland, in Westfalen und Lippe sowie den jeweiligen Pfarrerdienstgesetzen. Die Kirche übt die Fachaufsicht über die Arbeit der Seelsorgerinnen und Seelsorger aus. Als Pfarrerinnen und Pfarrer sind wir gebunden an das bei unserer Ordination gegebene Versprechen unseren Dienst als Pfarrerinnen und Pfarrer „nach den Ordnungen unserer Kirche treu und gewissenhaft zur Ehre Gottes und zum besten der Gemeinde“ zu tun. Zugleich gelten für uns die Rechtsvorschriften des Justizvollzugs, für Geistliche im Landesbeamtenstatus sind zudem die Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes verbindlich. Wir sind darauf angewiesen, dass uns die Anstaltsleitungen angesichts dieser singulären Rechtsposition Vertrauen entgegenbringen, denn die rechtliche Anbindung der Seelsorgerinnen und Seelsorger an die Kirche und an die Justiz kann in der beruflichen Praxis unter Umständen zu Konflikten führen. Wir verstehen es als zu unserem Auftrag gehörig, diese Konflikte gegenüber den jeweiligen Stellen anzusprechen, sie transparent zu machen und gemeinsam mit allen Beteiligten nach überzeugenden Lösungen für die praktische Gestaltung der Seelsorge im Vollzug zu suchen.

4. Was wir tun
Die Arbeitsfelder, auf denen die Evangelische Gefängnisseelsorge tätig ist, sind weit gefächert: Sie reichen von der Untersuchungshaft über den offenen Vollzug bis zur Sicherungsverwahrung, von der Ersatzfreiheitsstrafe bis zur Abschiebehaft, vom Jugendstrafvollzug, Frauenstrafvollzug über die Sozialtherapie bis zur Forensik.
Entsprechend vielfältig sind die Anforderungen an die seelsorgliche Arbeit. Alle Gefängnisseelsorgerinnen und –Seelsorger versehen jedoch laut Dienstanweisung bzw. Gestellungsvertrag folgende Grundaufgaben:

a) Gottesdienst und Amtshandlungen
Evangelische Seelsorgerinnen und Seelsorger halten in den Anstalten, für die sie zuständig sind, Gottesdienst, taufen und feiern das Abendmahl. Darüber hinaus vollziehen sie bei Bedarf die weiteren kirchlichen Amtshandlungen: die Trauung, die Beerdigung, die Konfirmation.
In der Predigt sagen sie das Evangelium von Jesus Christus, den Willen Gottes und seine Verheißungen weiter. In den Gebeten nehmen sie die Anstaltsgemeinde mit hinein in das Gespräch mit Gott. Sie orientieren sich an den Bekenntnissen der Evangelischen Kirche und an christlichen Werten. Sie grenzen Menschen mit anderer Konfession oder Religion nicht aus, sondern laden zum gemeinsamen Gebet ein.
In ökumenischer Verantwortung tragen sie Sorge für den Gottesdienstraum der Justizvollzugsanstalt, seine Gestaltung und sein Erscheinungsbild, sowie für die weiteren Räume der Gefängnisseelsorge.

b) Evangelische Unterweisung
Evangelische Seelsorgerinnen und Seelsorger an den Justizvollzugsanstalten sind Begleiterinnen und Begleiter in Glaubensfragen. Sie regen zum Lesen der Bibel an und vertiefen in Einzelgesprächen und Gruppenarbeit das Verständnis davon, wie Menschen im Angesicht Gottes nach dem Vorbild Jesu Christi leben sollen und dürfen. Sie vermitteln eine christliche Grundeinstellung und die Werte des christlichen Glaubens. Wo Bedarf besteht, beteiligen sie sich an der ethischen Aus- und Weiterbildung der Bediensteten.

c) Seelsorge in Einzel- und Gruppengesprächen
Evangelische Seelsorgerinnen und Seelsorger bemühen sich in Einzel- und Gruppengesprächen um die Gefangenen und Bediensteten, die ihnen anvertraut sind und die sich ihnen anvertrauen. Sie bieten sich als verlässliche, aufrichtige und kritische Begleiterinnen und Begleiter an. Sie hören ihren Gesprächspartnerinnen und –Partnern zu, lassen sie ihre Geschichten selbst entwickeln, sind bereit sich von den Erfahrungen des anderen menschlich bereichern zu lassen – konfrontieren das Gegenüber aber auch mit einer kritischen Verarbeitung des Wahrgenommenen. Sie richten ihr Augenmerk insbesondere auf die Themen Schuld und Versöhnung. Sie urteilen und verurteilen nicht.
Sie suchen gemeinsam mit den Menschen, die sich ihnen anvertrauen nach einem Sinnzusammenhang des bisherigen Weges und nach Ressourcen für ein gelingendes Leben innerhalb und außerhalb der Mauern.

d) Die Beichte
Evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer sind zur Verschwiegenheit über das verpflichtet, was ihnen in ihrer Funktion als Seelsorgerinnen und Seelsorger anvertraut und bekannt wird. Menschen finden bei ihnen einen geschützten Raum zum Bekennen, wo sie sich schuldig gemacht haben. Nicht selten schauen sie damit ihrer Schuld erstmalig ins Gesicht. Der geschützte Raum des seelsorglichen Gesprächs ist für jeden Menschen unverzichtbar und unantastbar. Unter den Bedingungen des Gefängnisalltags bietet er die Chance, sich auf ein Leben hin zu orientieren, das auf Versöhnung gerichtet ist.

e) Zwischen „drinnen“ und „draußen“
Evangelische Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorger stellen Verbindungen zwischen der Gefängnisgemeinde innerhalb und den Kirchengemeinden außerhalb der Mauern her. Sie arbeiten mit Einrichtungen der Kirche, Schulen und Kirchengemeinden zusammen. Jeder Kontakt mit Menschen von außerhalb verbessert die Chancen der Gefangenen auf Reintegration. Den Gemeinden ermöglicht er, dem Auftrag Jesu, für die Geringsten da zu sein, zu folgen.
Evangelische Seelsorgerinnen und Seelsorger arbeiten darüber hinaus mit diakonischen Einrichtungen und Hilfseinrichtungen staatlicher und freier Träger zusammen. Sie verstehen die Kontakte zwischen drinnen und draußen als einen Beitrag dazu, den Justizvollzug und seine jeweilige Praxis im öffentlichen Bewusstsein präsent zu halten.

f) Dienst in der Kirche
Über unseren Dienst in der Justizvollzugsanstalt hinaus sind wir als Evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer zur Mitarbeit an der Gestalt der Kirche verpflichtet. Insbesondere sind wir zur Teilnahme an den Synoden und Konventen unseres Kirchenkreises und zur Teilnahme an den Gefängnisseelsorge-Konferenzen unserer Region verpflichtet.

g) Ökumenische Zusammenarbeit
Unbeschadet ihres klar erkennbaren protestantischen Profils bemühen sich evangelische Gefängnisseelsorgerinnen und –Seelsorger um ein geklärtes ökumenisches Miteinander. Dazu gehört eine klare, nach außen erkennbare Vereinbarung über die gemeinsam und getrennt versehenen Arbeitsfelder sowie gegenseitige Loyalität im Gespräch mit Gefangenen, Bediensteten und Anstaltsleitung. Wünschenswert sind ökumenische Aktivitäten wie Festgottesdienste, Gruppen in gemeinsamer Verantwortung, Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen etc. Der Ökumenische Rat der Gefängnisseelsorgerinnen und Gefängnisseelsorger in Nordrhein-Westfalen ist Ansprechpartner für die jeweilige Zusammenarbeit der Seelsorgerinnen und Seelsorger beider Konfessionen. Wo diese in freundschaftlicher Atmosphäre gelingt, legt die Gefängnisseelsorge auf besondere Weise ein Zeugnis für die Verbundenheit der Christen im Geist Jesu ab.

h) Zusammenarbeit mit den Fachdiensten
Die Erfordernisse des Gefängnisalltags legen eine enge Zusammenar-beit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachdienste nahe. Gefängnisseelsorgerinnen und -Seelsorger können an den Fachdienstkonferenzen teilnehmen. Sie sind ansprechbar für Beobachtungen der Fachdienste, die ein seelsorgliches Problem eines oder einer Inhaftierten anzeigen. Umgekehrt teilen sie, wo es nötig erscheint, Beobachtungen mit, die das Arbeitsfeld der Fachdienste betreffen, soweit dadurch die seelsorgliche Schweigepflicht nicht berührt wird.

i) Fortbildung und Supervision
Die seelsorgliche Arbeit in der Justizvollzugsanstalt erfordert ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit für sich selbst, das Gegenüber und das Berufsfeld insgesamt. Regelmäßige Supervision und Fortbildungen mit supervisorischem Charakter sind unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit.
Als Eingangsqualifikation wird erwartet, eine von der EKD bzw. Landeskirche berufsspezifische angebotene Fortbildung zu absolvieren.

5. Äußere Rahmenbedingungen: Was wir für unsere Arbeit in der Justizvollzugsanstalt benötigen
- Offizielle kirchliche Einführung in der Justizvollzugsanstalt
- Offizielle Vorstellung bei der Anstaltsleitung durch den Superintendenten oder einen vom Superintendenten Beauftragten
- Vorstellung durch die Anstaltsleitung im System Justizvollzugsanstalt
- klare Beschreibung des Dienstauftrags
- Gefängnisseelsorge ist eingebunden in das Kommunikations- und Informationssystem der Justizvollzugsanstalt (Möglichkeit der Teilnahme an Vollzugskonferenz, Fachdienstkonferenz, Organisationskonferenz etc.)
- ein eigener, angemessener Raum für seelsorgliche Gespräche und Begegnungen
- ein geeigneter Raum für seelsorglich begleitete Begegnungen zwischen Angehörigen und Inhaftierten
- Zugang zu allen Hafträumen bzw. zu jedem Inhaftierten an jedem Ort
- Gottesdienstraum, fest eingeplante Gottesdienstzeiten
- Vorführdienst zu den Gottesdiensten und den Gruppenveranstaltungen
- Möglichkeit der Nutzung von Gruppenräumen
- Kommunikations- und Arbeitsmittel
- eigene Etats (sowohl bei der Anstalt als auch bei der Kirche).

6. Woran sich eine kompetente Gefängnisseelsorge erkennen lässt
- Seelsorgerinnen und Seelsorger sind bereit, im Spannungsfeld von Staat und Kirche das prophetische Wächteramt als Teil ihres Dienstauftrages auch in der Öffentlichkeit auszuüben;
- Inhaftierte, Angehörige und Bedienstete erleben sich auch in ihrer Schuld als von Gott angenommene Geschöpfe. Sie werden unter-stützt bei der Suche nach Sinn und beim Bemühen um Versöhnung;
- Inhaftierte und Angehörige erleben sich in ihrer Würde wahrgenommen und gefördert;
- Den Mitarbeitenden der Justizvollzugsanstalt bietet die Gefängnisseelsorge einen Raum an, in dem sie sich angenommen und respektiert fühlen;
- die Gefängnisseelsorge wird bei Krisenbewältigung als Hilfe erfahren;
- Gefangenenseelsorge ist verlässlich erreichbar und präsent,
- Gefängnisseelsorge macht ihre Arbeitsweise und ihre Entscheidungen transparent;
- Gefängnisseelsorge setzt sich für ein konstruktives ökumenisches Miteinander ein.

7. Was wir brauchen
Wir sind dankbar für Unterstützung
- durch das fürbittende Gebet
- durch ehrenamtliche Mitarbeit
- durch Hilfen für entlassene Gefangene
- durch Interesse am Justizvollzug und an den Ursachen von Kriminalität
- durch Sachspenden oder finanzielle Spenden.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Verabschiedete Fassung auf der Gesamtkonferenz der Evangelischen Gefängnisseelsorge in NRW in Dortmund am 26. November 2007


10.01.2008


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