Sondersynode der EKiR in Duisburg

Die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland - das oberste Leitungsgremium


226 Mitglieder hat die Landessynode, die ein Mal im Jahr in Bad Neuenahr tagt und die wesentlichen Entscheidungen für die Landeskirche trifft. Kirchengesetze und Haushalt - darüber befindet die Landessynode.

2010 tagt die Landessynode ein zweites Mal: anlässlich des 400. Jubiläums der 1. Reformierten Generalsynode 1610 gibt es am 4. September 2010 in der Duisburger Salvatorkirche eine Sondersynode.

Dort, wo im September 1610 Reformierte Gemeinden ihre erste Generalsynode einberufen hatten. Ihre Vision: Auf das Wort Gottes zu hören, aber auch auf die Meinung der Glaubensbrüder – „in Fried, Lieb und Einigkeit“. Die 36 Teilnehmer legten die Grundsteine für die zukünftige Gestalt des Protestantismus am Niederrhein und weit darüber hinaus. Damals wurde festgelegt: Die Gemeinden werden von Presbyterien geleitet und wählen selbst ihre Pfarrer. Ihre Vertreter kommen zum Klassikalkonvent, zur Provinzialsynode und zur Generalsynode zusammen, um sämtliche „Kirchensachen“ zu verhandeln – von unten nach oben, in Gemeinschaft. So fand das Freiheitsverständnis der großen Reformatoren Johannes Calvin und Martin Luther Eingang in die Ordnung der protestantischen Kirche, wie sie bis heute Gültigkeit hat.

Bild: www.ekir.de

 

 

 




Kirchengesetze beschließen, den Haushalt absegnen, wählen - die Landessynode entscheidet im Plenum.


Die „presbyterial-synodale Grundordnung“ lebt von der Kraft, die Leitung der Kirche in den Dienst von gleichberechtigten Theologen und Laien zu stellen. Es gibt keine Über- oder Unterordnung von Ämtern.

So setzt sich das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), die  Landessynode, aus gewählten Abgeordneten der 40 Kirchenkreise der EKiR, 40 Superintendentinnen und Superintendenten, drei Theologie-Professoren, Mitgliedern der Kirchenleitung - die übers Jahr die Geschicke der EKiR verantwortet - sowie berufenen Mitgliedern zusammen. Sie entscheiden vor allem über Kirchengesetze und den landeskirchlichen Haushalt. Auch die Wahl der Kirchenleitung obliegt der Landessynode.

Der Begriff Synode heißt Kirchenversammlung und findet nicht nur für die Landessynode Verwendung. Auf der Ebene des Kirchenkreises entscheidet die Kreissynode - im wesentlichen Abgesandte der Kirchengemeinden - über die Belange des Kirchenkreises.

Die nächste Landessynode der EKiR findet vom 10. bis 15. Januar 2010 in Bad Neuenahr statt.



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