GBOE
Die GBOE ist der Zusammenschluss der Einrichtungen für Gemeinde- beratung/Organisationsentwicklung im Bereich der EKD und trägt den Namen „GBOE - Gesellschaft der Einrichtungen für Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung im Bereich der EKD".
Die GBOE ist als nicht rechtsfähiger Verein organisiert.
Die GBOE fördert Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung im Bereich der EKD durch:
- Umsetzung, Weiterentwicklung und Controlling der „Standards für die Gemeindeberatung / Organisationsentwicklung“
- Gegenseitige Beratung und Unterstützung
- Erfahrungsaustausch
- Kontakt zu EKD und zu den Landeskirchen
- Kontakt zu Einrichtungen für Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung von Kirchen, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehören
- Kontakt zu nichtkirchlichen Organisationsberatungseinrichtungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Förderung von Fortbildung und Fachtagungen.(z.B. DACH-Tagungen).
Die landeskirchlichen Einrichtungen für Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung entsenden jeweils bis zu zwei Delegierte in die Konferenz. Voraussetzung für eine stimmberechtigte Mitarbeit in der GBOE ist die Anerkennung der „Standards für die Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung“ durch die jeweilige Einrichtung. Die Delegierten sind in der entsendenden Einrichtung als Beraterinnen und Berater tätig.
Die Organe der Konferenz sind
- die Delegiertenversammlung und
- der Vorstand.
Die Delegiertenversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie ist das oberste Leitungs- und Entscheidungsorgan der Konferenz.
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Vorsitzende bzw. Vorsitzender
- stellvertretende Vorsitzende bzw. stellvertretender Vorsitzender
- Kassenwärtin bzw. Kassenwart
- bis zu zwei Beisitzerinnen
Die Aufgaben des Vorstandes:
- Vertretung der GBOE nach innen und außen
- Geschäftsführung
- Kassenführung
- Einberufung der Delegiertenversammlungen
- Verantwortung für die Durchführung der Aufgaben gemäß der Satzung und den Beschlüssen der Delegiertenversammlung
- Pflege und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards und ihre Überprüfung und Umsetzung.
35 Jahre kirchliche Organisationsentwicklung
Arnoldshain, 9. – 12.02.09 (dpo)
Etwa 80 Gemeindeberaterinnen und Gemeindeberater aus Deutschland, Österreich und der Schweiz hatten sich zur diesjährigen D-A-CH-Tagung eingefunden. Schließlich gab es etwas zu feiern: die Gemeindeberatung wurde 35 Jahre alt. Im November 1973 fand das erste „Laboratorium zur Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der Kirche“ in der EKHN statt. Das Rheinland hatte zu diesem geschichtlichen Suchprozess einen Beratungskontrakt aus dem Jahre 1974 beizutragen. Die Arbeit des Raumordnungs- und Strukturausschusses (ROSTA), aus dem das Arbeitskonzept der Gemeindeberatung erwachsen ist, lief hier auch schon seit 1973. Den Veranstaltern – dem hessischen Zentrum für Organisationsentwicklung und Supervision (ZOS) – sei Dank, dass die geschichtsträchtige Versammlung nicht zur Nabelschau wurde. Sie hatten sich zum Ziel gesetzt, blinde Flecken der kircheninternen Organisationsentwicklung aufzudecken. Und hierzu haben Leo Baumfeld aus Wien, Prof. Dr. Rudolf Wimmer aus Herdecke und Dr. Ulf Häbel, Vogelsbergkreis kräftige Beiträge geliefert.
Gründungsprotokoll
Am 13. Februar 2008 wurde in Wuppertal auf der DACH-Tagung die Gründung einer "Gesellschaft für Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der Evangelischen Kirche in Deutschland" (GBOE) beschlossen, als Nachfolgerin der bisherigen „Konferenz der Einrichtungen für Gemeindeberatung/ Organisationsentwicklung im Bereich der EKD“ (KoGO).
Die Dokumentation zur Gründung der GBOE folgt in Kürze. Das Gründungsprotokoll der KoGO finden Sie hier
Satzung
Die Gesellschaft für Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der EKD hat sich am 13. Februar 2008 die folgende Satzung gegeben:
EKD-Standards
Im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland verfügen die meisten Gliedkirchen über Einrichtungen für Gemeindeberatung/ Organisationsentwicklung, die in Status und Organisationsform unterschiedlich sind.
Als kirchliche Einrichtungen sind sie den jeweiligen biblischen, bekenntnismäßigen und theologischen Traditionen sowie den jeweiligen kirchenrechtlichen Vorgaben verpflichtet.
Ihre Kernleistung besteht darin, die sie beauftragende Kirche und ihre Gliederungen bei Klärungs-, Entwicklungs- und Veränderungsprozessen zu unterstützen.
Gemeindeberatung/ Organisationsentwicklung ist Unterstützung kirchlicher Organisationsentwicklungs- prozesse durch Beratung.

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