Fachbeirat
Die Begleitung der Arbeit geschieht durch den Fachbeirat für Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung.
Der Fachbeirat
- berät das Dezernat in der Wahrnehmung der Fachaufsicht über die Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung
- begleitet die Arbeit der Gemeindeberatung/ Organisationsentwicklung
- unterbreitet der Kirchenleitung Vorschläge zur Besetzung der Landespfarrstelleund der sozialwissenschaftlichen Mitarbeiterstelle, dabei können Vorschläge der RAGO berücksichtigt werden
- berät das Weiterbildungsprogramm Gemeindeberatung/ Organisationsentwicklungnach Entwicklung durch die RAGGeB für eine Beschlussfassung durch das Landeskirchenamt
- legt dem Landeskirchenamt nach Vorarbeit durch die RAGO die Vorschlagslisten für die Zulassung zur Weiterbildung und für die Anerkennung als Gemeindeberater bzw. Gemeindeberaterin zur entsprechenden Beschlussfassung vor
- berät alle wesentlichen Fragen, die die Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung betreffen.
Dem Fachbeirat gehören an:
1 Superintendent/in
3 Presbyter/innen (davon 1 auf Vorschlag des Arbeitskreises PRESBYTERTELEFON)
1 Mitarbeiter/in (aus den Bereichen Gemeindepädagogik, Kirchenmusik, Verwaltung ...)
3 anerkannte Gemeindeberater/innen (auf Vorschlag der RAGO)
2 Leitung LKA-Abt. II / Dezernat
mit beratender Stimme:
die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung (Leitung und Stellvertretung)
Richtlinien
Die Richtlinien für die Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung der Evangelischen Kirche im Rheinland wurden von der Kirchenleitung beschlossen am 18. Februar 2000.

