Die Taufe

"Ich habe dich bei deinem Namen gerufen!"

Grundlage unseres christlichen Lebens ist das Wissen, dass wir in Gottes Welt leben und das Vertrauen, dass er uns Menschen auf unserem Lebensweg begleitet. Alle wichtigen Stationen im Leben eines Menschen sind es deshalb wert, im Rahmen eines Gottesdienstes gewürdigt zu werden.

Das Wasser bei der Taufe ist das Zeichen für die Leben gebende und erhaltende Kraft Gottes. Für viele Eltern ist deshalb die Taufe das Zeichen, das dem Erleben ihres neugeborenen Kindes entspricht. Bei der Taufe älterer Kinder ist diese auch für die Täuflinge selbst Ausdruck der Wegbegleitung Gottes. Kinder, die z.B. zu Beginn der Kindergartenzeit oder zur Einschulung getauft werden, können ihre Taufe selbst miterleben und ihre Bedeutung erfahren. Bei einer Taufe im Konfirmandenalter oder bei Erwachsenen steht die persönliche Entscheidung im Vordergrund.

Für die Taufe gibt es kein vorgeschriebenes Mindest- oder Höchstalter. Bei Kindern, die vor der Kon­fir­man­den­zeit getauft werden sollen, geben Eltern und Paten stellvertretend ihre Zustimmung.

Eltern und Paten versprechen bei der Taufe, für die christliche Erziehung der Kinder zu sorgen. Sie sollen deshalb einer christlichen Kirche angehören. Die Kirchenzugehörigkeit wird mit der Patenbescheinigung nachgewiesen. Diese Bescheinigung bekommen die Paten beim für sie zuständigen Pfarramt. Kinder im Konfirmandenalter oder Erwachsene brauchen keine Paten mehr.

Rechtlich gesehen ist die Taufe die Aufnahme in die Evangelische Kirche. Sie ist in allen bedeutenden christlichen Kirchen anerkannt. Das bedeutet, dass sie bei einem Wechsel der Konfession nicht noch einmal getauft wird. Die Taufe ist ein einmaliges Ereignis.

In unserer Gemeinde finden Taufen in der Regel im Gottesdienst am Sonntag um 10.30 Uhr statt. Auch in Familiengottesdiensten oder im Rahmen eines Schul- oder Kindergartengottesdienstes sind Taufen möglich.

Wenn Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen möchten oder wenn Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich an eine/n Pfarrer/in der Gemeinde. Dort können Sie auch einen Termin für ein vorbereitendes Gespräch vereinbaren.

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