Selbstverpflichtung Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit
Wir stellen uns der Verantwortung
Seit der Aufdeckung zahlreicher Fälle sexuellen Missbrauchs und Gewalt gegen Minderjährige in kirchlichen Institutionen ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen tagtäglich in der öffentlichen Diskussion.In der Kinder- und Jugendarbeit stellen wir uns ebenfalls der Verantwortung. In Kooperation mit der Geschäftsstelle der AEJ-NRW ist eine umfassende Kinderschutzrichtlinie für die Evangelische Jugend im Rheinland entstanden, die möglichst alle Bereiche unserer Arbeit erfasst (verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, Jugendfreizeiteinrichtungen/Offene Türen, Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Jugendbildungsstätten).
Handreichung: "Ermutigen, begleiten, schützen"
Als ersten Schritt und als eine Maßnahme unter vielen, die notwendig sind, um die Kinder- und Jugendarbeit präventiv auszurichten, bitten wir alle beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen um die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung.
Konkrete Erläuterungen sind dem Begleitbrief zu entnehmen.
Wir senden auf Anfrage den Text der Selbstverpflichtung als offenes Word-Dokument zu. Damit haben alle die Möglichkeit, eigene Briefbögen zu verwenden, bzw. den Namen des Anstellungsträgers, bzw. den Namen des Trägers der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort einzufügen.
Bitte anfordern bei Heike Barfs, mailto:barfs@afj-ekir.de
Für den Umgang mit Führungszeugnissen finden sie hier weitere Informationen.
Eine aktuelle Stellungnahme und ein Hintergrundpapier des Deutschen Bundesjugendrings machen die Dringlichkeit unseres Handels deutlich.
Hier ein Beispiel aus der Jugendarbeit des Kirchenkreises Wuppertal
12.05.2010
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