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Mitglied einer evangelischen Kirchengemeinde werden Sie
1. durch die Taufe ( wenn Sie noch nie Mitglied einer christlichen Kirche waren und noch nicht getauft sind) 2. durch die Wiederaufnahme (wenn Sie früher evangelisch waren und aus der Kirche ausgetreten sind) 3. durch Aufnahme (Übertritt, wenn Sie getauft sind und einer anderen christlichen Konfession angehören oder angehört haben)
zu 1) Taufe Eine Taufe im Erwachsenen alter ist eine ganz besondere Feier, denn ein erwachsener Mensch erlebt die Taufe natürlich ganz anders als ein Säugling. In der frühen Christenheit war die Taufe Erwachsener die am häufigsten praktizierte Form. Um aber die Bedeutung der Taufe zu verstehen, ist eine gute Vorbereitung erforderlich; denn eine christliche Erziehung und Konfirmationsunterricht sind bei Ihnen wohl nicht vorauszusetzen. Daher wird der Pfarrer/ die Pfarrerin Gespräche mit Ihnen führen, die Ihnen das notwendige Basiswissen zum christlichen Glauben und Leben vermitteln. Die Taufe wird in einem Gottesdienst vollzogen und unterscheidet sich im Ablauf nicht wesentlich von der Kindertaufe. Sie können auch eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens (die der Kirche angehören) als Taufbeistand benennen. Wenn Sie getauft werden möchten, melden Sie sich bei der Pfarrerin/ dem Pfarrer Ihres Gemeindebezirks oder beim Gemeindeamt und vereinbaren einen Gesprächstermin.
zu 2) Wiederaufnahme Waren Sie früher evangelisch und sind aus der Kirche ausgetreten, ist eine Wiederaufnahme möglich. Wenn Sie also wieder Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde werden möchten, dann melden Sie sich bei der Pfarrerin/ dem Pfarrer Ihres Bezirkes und vereinbaren ein Gespräch. Bei diesem Gespräch füllen Sie ein Aufnahmeformular aus. Die amtsgerichtliche Bescheinigung Ihres damaligen Austritts lassen Sie bei der Pfarrerin / dem Pfarrer. Es werden wohl auch die Gründe für Ihren damaligen Austritt und für den jetzigen Wiedereintritt zur Sprache kommen. Die Wiederaufnahme selbst unterscheidet sich wenig vom Ablauf des Aufnahme.
Seit kurzem haben Sie die Möglichkeit, bei der zentralen Wiedereintrittsstelle der Evangelischen Kirche in Essen in der Marktkirche am Kennedyplatz sich wiederaufnehmen zu lassen. Öffnungszeit: jeden Mittwoch 15 - 18 Uhr.
zu 3) Aufnahme/Übertritt Wenn sie einer anderen Konfession angehört haben oder noch angehören und jetzt Mitglied einer evangelischen Kirchengemeinde werden wollen, kommt es zu einer Aufnahme (einem Übertritt). Voraussetzung für die Aufnahme in die evangelische Kirche ist, dass Sie gegenüber Ihrer bisherigen Kirche zunächst den Austritt bei dem zuständigen Amtsgericht erklären. Wenn Sie schon zu einem früheren Zeitpunkt ausgetreten sind, haben Sie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht schon erhalten. Mit dieser Bescheinigung können Sie zum evangelischen Pfarrer oder zur Pfarrerin gehen und um Aufnahme in die evangelische Kirche bitten. Die Pfarrerin/ der Pfarrer wird Sie besuchen oder bei sich empfangen und mit Ihnen ein Aufnahmeformular ausfüllen und über alle Besonderheiten der evangelischen Kirche sprechen. Wenn beide das Formular unterschrieben haben, ist die Aufnahme vollzogen. Auf Wunsch bieten wir auch eine kleine Zeremonie an: Vor oder nach einem Gottesdienst werden Sie im Beisein von zwei Mitgliedern des Presbyteriums mit Gebet und Segen feierlich in die Gemeinde aufgenommen. Wenn Sie also Mitglied der evangelischen Kirche werden möchten, wenden Sie sich an die Pfarrerin/ den Pfarrer und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Seit kurzem haben Sie auch die Möglichkeit, bei der zentralen Wiedereintrittsstelle der Evangelischen Kirche in Essen in der Marktkirche am Kennedyplatz sich wieder aufnehmen zu lassen. Öffnungszeit: jeden Mittwoch 15 - 18 Uhr.
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