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Sterbefall

Bei einem Sterbefall ist es sinnvoll, von Anfang an ein Bestattungsunternehmen mit der Erledigung der Formalitäten zu beauftragen. Sie haben die meiste Erfahrung mit Ämtern und Behörden und wissen aus langer Erfahrung, was in welcher Reihenfolge zu erledigen ist (Standesamt, Friedhofsverwaltung, Todesanzeige, Versicherung...).

Bei einem Besuch werden in einem persönlichen Gespräch alle Einzelheiten mit Ihnen abgesprochen, auch der/die für Sie zuständige Pfarrer/in wird benachrichtigt. Sobald die Frage des Friedhofs und des Termins für die Trauerfeier geklärt ist, wird auch der Pfarrer/die Pfarrerin einen Besuch bei Ihnen machen, um den Inhalt und den Verlauf der Trauerfeier und der Beerdigung mit Ihnen zu besprechen. Hier finden Sie den für Sie zuständigen Pfarrer/Pfarrerin.

Zuerst müssen Sie sich darüber klar werden, welche Art der Beisetzung sie wünschen: Eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung.

1. Erdbestattung
Etwa drei bis fünf Tage nach dem Tod findet in der Kapelle des Friedhofs eine Trauerfeier statt. Dabei ist der Sarg vor den Trauergästen aufgebahrt. Orgelspiel, Bibellesung, Ansprache und Gebet in der Trauerhalle sind auf städtischen Friedhöfen auf eine halbe Stunde begrenzt.
Anschließend zieht die Trauergemeinde hinter dem Sarg her zum offenen Grab.
Am Grab findet mit einer kleinen liturgischen Zeremonie die eigentliche Beisetzung statt. Üblich ist der dreimalige Erdwurf, ein Zeichen des Abschieds und gleichzeitig auch ein Symbol der Vergänglichkeit des Menschen. Nach einem gemeinsamen Vaterunser und dem Schlußsegen haben die Angehörigen und die Trauergäste Gelegenheit, am Grab Abschied zu nehmen.
In unserer Gemeinde ist es auch möglich, die Trauerfeier in der Alten Kirche zu veranstalten - Sie müssen diesen Wunsch dem Bestattungsunternehmen ausdrücklich mitteilen!

2. Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung ist der Ablauf gegenüber der Erdbestattung etwas verändert. In Essen sind zwei unterschiedliche Möglichkeiten gebräuchlich:
- Trauerfeier zur Einäscherung:
Die Trauerfeier findet hierbei wie bei einer Erdbestattung mit dem Sarg statt, es fehlt allerdings im Anschluss daran der gemeinsame Gang zum Grab. Stattdessen nehmen die Angehörigen und Trauergäste bereits in der Trauerhalle am Sarg Abschied oder der Sarg wird aus der Halle in den Leichenwagen getragen und dann weggefahren.
Die Urne wird einige Wochen später im kleinen Kreis beigesetzt (auf Wunsch ist dabei der Pfarrer/die Pfarrerin noch einmal dabei), bei einer anonymen Beisetzung ist kein Mitgehen erlaubt.
- Trauerfeier mit Urnenbeisetzung:
Ein paar Wochen nach dem Tod findet in der Trauerhalle (oder in der Kirche) eine Trauerfeier statt. Dabei ist an Stelle des Sarges die Urne aufgebahrt. Anschließend zieht die Trauergemeinde hinter der Urne her zum offenen Grab. Die folgende Zeremonie gleicht der bei der Erdbestattung.

Andere oder keine Konfession:

Sollte der/die Verstorbene nicht evangelisch gewesen sein, so ist eine evangelische Bestattung unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem möglich. In jedem Fall sollten Sie das Gespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin suchen:

- Falls der/die Verstorbene einer anderen Konfession angehört hat, sollten Sie mit dem Pfarrer/der Pfarrerin darüber sprechen, warum er/sie evangelisch beerdigt werden soll. Streng genommen brauchen Sie dazu auch die Erlaubnis des eigentlich zuständigen Pfarrers oder der zuständigen Pfarrerin.

- War der/die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten, so ist ist die Entscheidung, sich von der Kirche abzuwenden, erst einmal zu respektieren. Aber auch hier können Sie mit dem Pfarrer/der Pfarrerin über Ihren Einzelfall sprechen, wie er/sie Ihnen Beistand leisten kann. Der Bestatter kennt für solche Fälle auch freie Redner, die ebenfalls Trauerfeiern gestalten.

- Wenn ein Kind gestorben ist, das noch nicht getauft war, so steht einer kirchlichen Bestattung nichts im Wege. Denn wir dürfen davon ausgehen, dass Gottes Liebe auch all denjenigen gilt, die sich ihm noch nicht in der Taufe haben zuwenden können. Gleiches gilt auch für ein tot geborenes Kind.

In vielen Fällen ergibt sich nach der Trauerzeit die Frage: “Was mache ich mit den Möbeln oder den Kleidungsstücken des Vestorbenen. Hier geben wir Ihnen eine Hilfe.                                         
 

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