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Sie möchten wissen, wie Sie Taufpatin/ Taufpate werden?
Von den Taufpaten wird vor dem Tauftag eine Patenbescheinigung, die am Wohnsitz des Paten/ der Patin von der dortigen Kirchengemeinde ausgestellt wird, benötigt. Voraussetzung für die Übernahme des Patenamtes ist die Zugehörigkeit zu einer Kirche - evangelische oder katholische Kirche sowie einige Freikirchen, die zur ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) gehören - .
Rufen Sie unser Gemeindeamt an unter der Tel.Nr. 8 333 60, wenn Sie weitere Fragen haben. Die Patenbescheinigung schickt man Ihnen auch gern per Post oder per Fax zu, wenn Sie uns Ihre Tel.-oder Fax-Nummer angeben.
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