Verurteile keinen Menschen und halte kein Ding für unmöglich,
denn es gibt keinen Menschen, der nicht seine Zukunft hätte,
und es gibt kein Ding, das nicht seine Stunde bekäme.
Talmud
Der Evangelische Kirchenkreis hat mit Einrichtung der Drogenberatung im Juli 1983 sein Engagement und sein Eintreten für sozial Schwache und Benachteiligte beispielhaft zum Ausdruck gebracht.
Die Drogenberatung Dinslaken ist neben drei weiteren Drogenberatungs- und zwei Suchtberatungsstellen integraler Bestandteil eines Gesamtkonzeptes des Kreises Wesel.
Die "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bekämpfung des Drogenmissbrauchs im Kreis Wesel" stellt die vertragsrechtliche Grundlage mit den inhaltlichen Schwerpunkten dar.
In der gegenwärtig gültigen Fassung wird das Ziel verfolgt, eine einheitliche, umfassende und flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.
Der Einzugsbereich der Drogenberatung Dinslaken umfasst die Städte Dinslaken, Voerde und die Gemeinde Hünxe.
Die Angebote der Drogenberatungsstelle richten sich an
- Jugendliche und Erwachsene mit illegalen Drogenproblemen
- gefährdete Personen
- Angehörige
- Multiplikatoren
Für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre ist die Beratungsstelle zuständig bei Alkoholproblemen.
Die Beratungsstelle arbeitet auf freiwilliger Basis, kostenlos, anonym und nicht konfessionsgebunden.
Seit Dezember 2007 ist die Drogenberatung nach DNQE zertifiziert.
DNQE (Diakonie Netzwerk Qualitäts Entwicklung) ist das Qualitätsentwicklungssystem für die ambulante Sucht- und Drogenhilfe des Evangelischen Fachverbandes Sucht Rheinland Westfalen Lippe mit Crossreferenz zu ISO 9001:2000.
Drogen-Hotline
Die Sucht & Drogen Hotline
Bundesweit -
Täglich -
Rund um die Uhr
01805 - 31 30 31
(14 Cent/Min. Talkline ID)
Schweigepflicht
Die Mitarbeitenden der Drogenberatung Dinslaken unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht gem. § 203 StGB (ärztliche Schweigepflicht).
Diese Schweigepflicht bezieht sich auch auf Justiz (Gericht und Staatsanwaltschaft) und Polizei sowie Erziehungsberechtigten.
Des bedeutet konkret, dass alle Inhalte absolut vertraulich behandelt werden und ohne schriftliche Einwilligung des Klienten keinerlei Informationen an Dritte weiter gegeben werden.
Diese Schweigepflicht ermöglicht somit die Basis für ein vertrauensvolles Gespräch.
Spritzentausch
Wir bieten die Möglichkeit, gebrauchte Spritzen im Verhältnis 1:1 in unserer Beratungsstelle zu tauschen.
Mit diesem Angebot verfolgen wir mehrere Ziele: Zum einen wird durch uns eine ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt, wodurch eine Fremdgefährdung mit gebrauchten Spritzen unterbunden wird.
Zum anderen wird durch die Abgabe von sterilen Spritzen das Infektionsrisiko von übertragbaren Krankheiten (HIV, Hepatitis A,B,C) deutlich gesenkt, da somit das so genannte "needle-sharing" (Benutzen einer Spritze von mehreren Personen) unterbleibt.