Zwei Tage nach dem Ende der diesjährigen Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland berichteten die vier Delegierten des Kirchenkreises Dinslaken, Superintendent Martin Duscha, Susanne Jantsch, Jutta Bennerowitz und Erika Tepel, im Café Komm über die Verhandlungen in Bad Neuenahr und über die gefassten Beschlüsse. Zum 63.Mal haben die knapp 220 Mitglieder des obersten Leitungsgremiums der rheinischen Kirche eine Woche lang beraten. Zahlreiche Verhandlungen und Beschlüsse über Gesetze, Finanzen und zukunftsfähige Strukturen für die Kirchenkreise und Gemeinden zwischen Emmerich und Saarbrücken standen auf der Tagesordnung. Theologisches Schwerpunktthema war die Frage nach dem Umgang mit sterbenden Menschen im Spannungsfeld zwischen Ethik und Hilfe.
Bedeutet das Recht auf Leben auch eine Pflicht zum Leben? Diese und andere Fragen zur Sorge für Sterbende werden in der rheinischen Kirche zukünftig weiter diskutiert. Die Landessynode beschäftigte sich mit dem Thema auf der Basis einer Orientierungshilfe der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE)mit dem Titel „Zeit zu leben, Zeit zu sterben“. Sowohl ein Vortrag von Prof. Dr. Ulrich Körtner von der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien als auch zwei Gastbeiträge aus Belgien und der Schweiz schilderten die verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen in den europäischen Staaten als auch die Position der Kirchen dazu. „Es ist ein Thema, bei dem es keine einfachen Antworten gibt“, resümierte Jutta Bennerowitz. Unstrittig sei aber: „Das größte gesellschaftliche Problem liegt nicht in der medizinischen Überversorgung, sondern die Einsamkeit der Sterbenden.“ Und da sei die Kirche gefordert.
Begleitung Sterbender ist aber nur ein Seelsorgefeld, mit dem das Kirchenparlament sich beschäftigt hat. „Im Blick waren“, so Erika Tepel, „auch in den vielen anderen Seelsorgebereiche wie Notfallseelsorge, Krankenhausseelsorge, Telefonseelsorge, Gehörlosenseelsorge und Schwerhörigenseelsorge.“ Um auch zukünftig in diesen Bereichen ein flächendeckendes Angebot sicherzustellen, wurden notwendige Veränderungen für die verschiedenen Arbeitsfelder diskutiert. Insgesamt sollen die Kirchenkreise sich anteilig an der Finanzierung von funktionaler Seelsorge beteiligen. Auch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Kirchenkreisen ist erwünscht. Für den Kirchenkreis Dinslaken steht vor allem die Sicherung der Notfall- und der Gehörlosenseelsorge als nächste Aufgabe bevor.
In Zukunft schlankere Strukturen
Weichen für die Zukunft der zweitgrößten EKD-Gliedkirche hat die Landessynode mit der Verabschiedung der durchaus kontrovers diskutierten Verwaltungsstrukturreform gestellt: Danach ist für jeden der 38 Kirchenkreise nur noch ein Verwaltungsamt vorgesehen, das für den Kirchenkreis und seine Einrichtungen, für die Gemeinden und für die Superintendentur zuständig ist. Zurzeit gibt es in der rheinischen Landeskirche noch etwa 150 Ämter. Der Kirchenkreis Dinslaken hat diese für viele Kirchenkreise noch anstehende große Umstrukturierung schon hinter sich. Seit November 2009 sind im zentralen Verwaltungsamt im Haus der Kirche an der Duisburger Straße schon die Verwaltungen aller acht Kirchengemeinden und des Kirchenkreises zusammengeschlossen.
Zudem soll es künftig eine abgestimmte gemeinsame Personalplanung in Kirchengemeinden, Verbänden und Kirchenkreisen geben. Die Kirchenkreise sind nach dem Beschluss verpflichtet, bis spätestens Ende 2015 ein verbindliches Rahmenkonzept für eine gemeinsame Personalplanung zu erstellen. Diese abgestimmte Planung soll sicherstellen, „dass es trotz zurückgehender finanzieller Ressourcen auch in Zukunft noch einen Personalmix aus Pfarrerinnen/Pfarrern, Kirchenmusikerinnen und -musikern, Jugendmitarbeitenden und anderen gibt – gegebenenfalls gemeindeübergreifend“, informierte Superintendent Duscha.
An den ersten beiden Tagen, so stellte Susanne Jantsch fest, war vorrangiges Thema der Finanzskandal um die kircheneigene bbz GmbH (Beihilfe- und Bezüge-Zentrum). Das Unternehmen, dessen Alleingesellschafterin die Evangelische Kirche im Rheinland ist, war nicht zuletzt durch einen möglichen Kapitalanlagebetrug in Probleme geraten. Die Kirche hatte 20 Millionen Euro aufgewendet, um Zahlungsfähigkeit und Betrieb des eigenen Unternehmens zu sichern.
Die rheinische Landeskirche hat auf der Synode Konsequenzen beschlossen, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden. Unabhängig von der Bewertung der straf-, zivil- und dienstrechtlichen Aspekte will das oberste Leitungsgremium mit Hilfe einer unabhängigen Kommission aufarbeiten, welche strukturellen und inhaltlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit Entwicklungen wie bei der bbz GmbH nicht mehr möglich sind. Die Ergebnisse dieser Kommission sollen sich zukünftig in Leitungs-, Führungs- und vor allem Aufsichtsstrukturen der Kirche niederschlagen.