Alle Termine in der Übersicht
mehrNicht nur sonntags wird in den Gemeinden im Kirchenkreis An der Ruhr Gottesdienst gefeiert. Auch an Werk- und Feiertagen treffen sich Christinnen und Christen in den Kirchen und Gemeindezentren der Stadt.
mehrfür den 24.05.2012
Ist mein Arm nun so kurz geworden, dass er nicht mehr erlösen kann?
Jesaja 50,2
mehrÜber letzte Schritte selber bestimmen
Titelseite der neuen Broschüre "Christliche Patientenvorsorge"
Die neue Christliche Patientenvorsorge gibt Hilfestellung bei Fragen zur Patientenverfügung, und in der aktuellen Auflage erstmals auch zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und zur Äußerung von Behandlungswünschen. Für alle Bereiche sind in dem Dokument auch Formulare enthalten, die jeder selber ausfüllen kann. Die "Christliche Patientenvorsorge" ist das Nachfolgedokument der seit 2003 erhältlichen christlichen Patientenverfügung. Hier waren durch eine Gesetzesänderung 2009 Änderungen nötig geworden.
Bei der Vorstellung der "Christlichen Patientenvorsorge" wies der stellvertretende Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Jochen Bohl, darauf hin, dass das neue Patientenverfügungsgesetz einen "sehr weiten Rahmen" vorgebe, innerhalb dessen man Vorsorgeregelungen treffen könne. Auf jeden Fall gelte aber, dass die Vorsorgeregelung "im Ernstfall" nur beachtet werden könne, wenn sich anstelle des oder der Betroffenen jemand für ihn oder sie einsetze. Deswegen laute die "erste und wichtigste Frage" in Sachen Patientenvorsorge: "Wer soll an meiner Stelle entscheiden, wenn ich es nicht mehr selbst kann?"
Zusätzlich empfahl der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), der braunschweigische Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber, sich von einem Arzt und / oder einem Juristen beraten zu lassen. Denn Patientenverfügungen und Behandlungswünsche könnten nur umgesetzt werden, wenn sie so "konkret" verfasst seien, dass sie auf die später "möglicherweise eintretende Situation" zutreffen. Eine fachkundige ärztliche Beratung könne hier helfen, "Klarheit" zu schaffen und so "Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen" zu vermeiden, so Weber weiter.
ala / 01.02.2011
© 2012, Evangelischer Kirchenkreis an der Ruhr
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung

