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mehrNicht nur sonntags wird in den Gemeinden im Kirchenkreis An der Ruhr Gottesdienst gefeiert. Auch an Werk- und Feiertagen treffen sich Christinnen und Christen in den Kirchen und Gemeindezentren der Stadt.
mehrfür den 24.05.2012
Ist mein Arm nun so kurz geworden, dass er nicht mehr erlösen kann?
Jesaja 50,2
mehrHaben Sie Mut?
Nur Mut, Ihre Gemeinde freut sich über Ihren Einsatz!
Alle vier Jahre - immer im Jahr der Olympischen Sommerspiele - werden die Leitungen der Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) neu gewählt. Nächster Wahltag ist der 5. Februar 2012.
Der Vorlauf für die Wahlen hat schon begonnnen. Genau jetzt werden Menschen gesucht, die sich vorstellen könnten, im Presbyterium mitzuarbeiten. Die Vorschlagslisten schließen am 11. November. Vielleicht könnten Sie sich das selber vorstellen? Dann sprechen Sie doch Ihre Pfarrerin / Ihren Pfarrer oder eine/n erfahrene/n Presbyter/in an. Oder sie kennen jemanden, den Sie gerne vorschlagen möchten - nur Mut, gehen Sie einmal auf "ihre/n" Wunsch-KandidatIn zu.
Mut ist das Eine - ganz ohne Regeln kommt die Wahl zur Gemeindeleitung aber nicht aus.
Das Wichtigste in Kürze:
- Wer für das Amt der Presbyterin bzw. des Presbyters kandidiert, muss der Kirchengemeinde angehören, in der sie oder er kandidiert.
- Das Presbyteramt ist altersmäßig beschränkt: Die Kandidierenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahrs scheiden Presbyterinnen und Presbyter aus ihrem Amt aus.
- Es gibt noch eine dritte Voraussetzung: Die Kirchenordnung bestimmt, dass Presbyterinnen und Presbyter "zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet" sein müssen. Als geeignet gelten Menschen, die nicht Einzelinteressen, sondern alle Kirchenmitglieder im Blick haben, die gut kollegial handeln können, die Erfahrung im gemeindlichen Leben besitzen. Wer tragfähige Visionen für das kirchliche Leben mitbringt oder Projekte in Gang zu bringen und umzusetzen weiß, gehört ebenso zu den geeigneten Menschen.
Stichwort Presbyterium:
Presbyterinnen und Presbyter bestimmen gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Prioritäten und Aufgaben der Kirchengemeinde, sie entscheiden über die Finanzen und das Personal. So gibt das Presbyterium seiner Gemeinde Gesicht - auch in geistlicher Hinsicht. Beispielsweise entscheidet das Presbyterium über die Gottesdienstordnung seiner Gemeinde. Das Presbyterium ist kein Aufsichtsrat oder Kuratorium, sondern ein Leitungsgremium. Seine Entscheidungen orientiert es immer auch an geistlichen Kriterien.
Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt vier Jahre. Eine Gemeinde hat mindestens vier Presbyterinnen bzw. Presbyter. Je nach Gemeindegliederzahl liegt ihre Zahl entsprechend höher, bei 10.000 Gemeindemitgliedern sind beispielsweise zwölf PresbyterInnen vorgesehen.
Auf www.presbyteriumswahl.de finden Sie die für die Presbyteriumswahl 2012 in der Evangelischen Kirche im Rheinland wichtigen Informationen sowie Links auf den Materialdienst www.presbyteriumswahl2012.de.
ala / neu (EKiR) / 13.09.2011
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