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Heiraten in der Kreuzkirche

Zu einer "richtigen" Hochzeit gehört nach dem Verständnis vieler Menschen auch das Ja-Wort in der Kirche. Mit der Eheschließung auf dem Standesamt ist nur der rechtliche Status geklärt. Die mit einem solchen Schritt einhergehenden Fragen um die Verantwortung für den Partner und die Gestaltung eines gemeinsamen Lebensweges finden im Rahmen eines Gottesdienstes ihren Ort.

Voraussetzung für eine kirchliche Trauung in der Kreuzkirche ist, dass einer der Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist (Gemeindezugehörigkeit). Bei katholischen Partnern ist auch eine "ökumenische" Trauung unter Beteiligung eines katholischen Pfarrers möglich. Andere Konfessionen und Religionen sind genauso denkbar. (Für Katholiken ist noch wichtig zu wissen, dass der evangelische Gottesdienst anlässlich der Eheschließung von der katholischen Kirche als reguläre Trauung anerkannt wird, wenn die 'Dispens von der Formpflicht' vorliegt. Die erhält man nach einem Gespräch mit dem zuständigen Priester vom Generalvikariat mit etwa sechs Wochen Vorlauf.)

Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst. Der Ablauf liegt deshalb in groben Zügen fest. Die einzelnen Elemente sind jedoch frei bestimmbar. Ein vom Ehepaar und seinen Freunden mitgestalteter Gottesdienst bekommt dadurch einen sehr persönlichen Charakter. Näheres dazu und eine Auswahl an Texten und Liedern finden Sie hier.
Bei einem Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin oder dem Pfarrer können alle weiteren Fragen in Ruhe geklärt werden.