[Startseite]

Bescheinigungen und Formalien

Patenbescheinigung

Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie für ein zu taufendes Kind die Patenschaft übernehmen wollen. Sie gibt darüber Auskunft, dass Sie berechtigt sind, das Patenamt zu übernehmen, da Sie einer christlichen Kirche angehören. Sie bekommen diese Bescheinigung schnell und unkompliziert, indem Sie sich an die Pfarrerin oder den Pfarrer ihres Gemeindebezirkes oder an das Gemeindeamt wenden. Wenn der Täufling in unserer Gemeinde wohnt, brauchen Sie dieses Papier nicht.

Dimissoriale

Dieses kompliziert klingende Papier brauchen Sie, wenn Sie bei uns wohnen, aber in einer anderen Kirche heiraten wollen oder Ihr Kind anderswo getauft oder konfirmiert werden soll. Wie die Patenbescheinigung bescheinigt auch dieses Papier Ihre Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche. Es stellt aber auch sicher, dass die fremde Gemeinde unserem Gemeindeamt Mitteilung über Hochzeit, Taufe oder Konfirmation machen kann, weil solche Dinge auch bei uns, als Ihrer Wohnsitzgemeinde ins Kirchenbuch eingetragen werden.

Zugehörigkeit zur Gemeinde

Sie sind normalerweise automatisch Gemeindeglied der Gemeinde, in der Sie wohnen. Wenn Sie sich in unserer Gemeinde engagieren, aber nicht - oder nicht mehr - in unserer Gemeinde wohnen, dann können Sie die Zugehörigkeit zur Kreuzkirchengemeinde beantragen. Damit werden wir nicht nur Ihre Ansprechpartner bei Taufe, Konfirmation, Trauung und Beerdigung, sondern Sie bekommen dadurch auch das Recht bei der Presbyterwahl mitzuwirken, entweder durch Stimmabgabe oder als Kandidatin bzw Kandidat. Zum Wechsel der Kirchengemeinde reicht ein begründeter Antrag an das Presbyterium.

Eintritt in die evangelische Kirche

Wenn Sie noch nicht getauft sind, dann werden Sie mit der Taufe automatisch in die Evangelische Kirche aufgenommen. Der Taufe eines Erwachsenen gehen in der Regel mehrere Gespräche mit einer Pfarrerin / einem Pfarrer der Gemeinde voraus. Ihre Fragen zu Glauben, Bibel und Kirche stehen dabei im Vordergrund.

Wenn Sie getauft, aber katholisch sind, dann müssen Sie zunächst aus der katholischen Kirche austreten, bevor Sie in die evangelische Kirche aufgenommen werden können, da Sie immer nur Glied einer Kirche sein können. Die Aufnahme erfolgt bei uns in der Regel im Zusammenhang eines Gottesdienstes. Ihre Taufe behält selbstverständlich ihr Gültigkeit, eine erneute Taufe findet nicht statt.

Wenn Sie aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind, dann können Sie bei uns wieder eintreten. Wenden Sie sich dazu an die Pfarrerin / den Pfarrer, in dessen Bezirk Sie wohnen.

Austritt

Sollten Sie aus der Evangelischen Kirche austreten wollen, dann respektieren wir Ihre Entscheidung selbstverständlich. Dennoch sind wir sehr daran interessiert zu erfahren, welche Gründe Sie zu diesem Schritt bewogen haben. Ein Brief, ein kurzes Gespräch oder ein eMail als Rückmeldung hilft uns. Mit dem Kirchenaustritt verzichten Sie nicht nur auf Ihr Presbyterwahlrecht, sondern Sie verlieren z.B. auch die Möglichkeit des Patenamtes.