Wie?
Aufnahme
An wen
muss ich mich wenden, wenn ich (wieder) in die Kirche eintreten will?
Die Pfarrerinnen und Pfarrer unserer Gemeinde
vereinbaren gern einen Termin für ein Gespräch mit
Ihnen, wenn Sie Ihr Anliegen vortragen. Es ist in unserer Landeskirche
aber auch möglich, ein Gespräch mit dem Pfarrer einer
anderen Gemeinde zu führen oder auch eine der besonderen
Wiedereintrittsstellen zu nutzen, die es mittlerweile in
größeren Städten gibt.
Werde
ich noch einmal getauft?
Die Taufe
ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen
gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht
noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer
anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und
wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die
evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein
Taufunterricht oder eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie
können so den christlichen Glauben näher kennen
lernen.
Muss ich mich
prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein. Vorgesehen ist in der Regel lediglich
ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die
Teilnahme an einem Gottesdienst. Sie sollten sich allerdings selbst
prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre
Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen
eine wichtige Entscheidung.
Werde
ich der Gemeinde vorgestellt?
Wir
vollziehen die Aufnahme in unserer Gemeinde in der Regel mit einer
kurzen Fürbitte im Gemeindegottesdienst. Das ist allerdings
nicht Bedingung für die Aufnahme. Sie kann auch allein durch
ihre schriftliche Erklärung erfolgen. Sie wird dann - wie auch
die Taufen - im nächsten Gemeindebrief
veröffentlicht..
Was
habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Lesen
Sie doch bitte „’Die’
10 AnGebote der Kirche“. Dort ist zusammengestellt,
wie Sie die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft
unterstützen und welche Angebote Ihnen direkt zugute kommen.
Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft
verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu
übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B.
die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an
weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen.
Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle vier Jahre
stattfindenden Wahlen zum Presbyterium (unserem Leitungsgremium)
teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches
Amt wählen zu lassen.
Welche
Unterlagen werden benötigt?
Sofern
Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt
sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem
werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den
Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch
die Taufurkunde benötigt.
Was
kostet mich der Eintritt?
Der
Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt
bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was
kostet mich die Mitgliedschaft? Ist sie wirklich so teuer?
Es
gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B.
Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel
müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt
werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 866,99 €
für Ledige, 1625,99 € für Verheiratete und
2195,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500
€ brutto im Monat verdient, zahlt etwas mehr als 16 €
Kirchensteuer monatlich. Verdient das Kirchenmitglied kein eigenes
Einkommen sondern hat Anrecht auf Unterhalt vom Ehepartner, dann wird
von ihm ein (geringeres) Kirchgeld erhoben. Nähere
Informationen dazu finden sie hier. Die
Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt
werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar,
dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten
und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie
eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre
Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Was
hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der
Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für
diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine
Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre
erheblich teurer.
Weitere allgemeine
Informationen zum Wiedereintritt finden Sie auch unter folgendem Link:
http://www.kirchenkreis-aachen.de/wir/Kircheneintrittsstelle
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