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Evangelische Kirchengemeinde Lank

Wie?

Kirchenaustritt

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich aus der Kirche austreten will?
Immer wieder taucht die Frage auf: "Wie kann ich aus der Kirche austreten?" Ein Kirchenaustritt ist ganz einfach. Sie müssen lediglich beim zuständigen Anntsgericht Ihren Austritt erklären. Ein Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer bzw. der Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde ist nicht nötig. Das Amtsgericht informiert hiervon dann die jeweilige Kirchengemeinde auf dem Dienstweg. Die Taufe bleibt weiterhin bestehen. Sie ist ein unauslöschliches Zeichen. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Wunsch verspüren, in die Gemeinschaft der Gläubigen zurückkehren zu wollen, so müssen Sie nicht noch einmal getauft werden.

Sie wollen aus der Kirche austreten? Sie wünschen sich noch weitere Informationen?
Ihre Gemeindepfarrer/innen stehen Ihnen gerne zum Gespräch zur Verfügung. Ein solches Gespräch kann helfen, Fragen zu klären und Sie zu einer bewussten und gut überlegten Entscheidung zu führen - gleich wie diese auch immer aussehen mag. Wenn Sie Ärger loswerden wollen, Sie Fragen haben z. B. über dierVerwendung der Kirchensteuer, so können Sie uns auch schreiben .

Kirchenaustritt und Patenamt
Paten versprechen bei der Taufe eines Kindes in der Kirche öffentlich, dem heranwachsenden Kind später nahezubringen, warum sie gemeinsam mit den Eltern für dieses Kind entschieden haben, es taufen und somit zum Glied unserer Kirche werden zu lassen. Das lässt sich gut und widerspruchsfrei natürlich nur versprechen, wenn man für sich selbst und sein Leben nicht eine andere Entscheidung getroffen hat. Deshalb verliert man mit dem Kirchenaustritt auch das Recht zum kirchlichen Patenamt. Unberührt davon ist selbstverständlich der Wunsch von Eltern, jemandem die Fürsorge für ihr Kind anzuvertrauen, falls sie einmal nicht selbst für es sorgen könnten. Doch solch ein Wunsch müsste z.B. durch eine testamentarische Willenserklärung festgelegt werden und hat mit dem kirchlichen Patenamt nicht direkt zu tun.

Kirchenaustritt und kirchliche Beerdigung
Wir respektieren Ihre Entscheidung, sich von uns zu trennen. Mit Ihrem Austritt lehnen Sie eine kirchliche Beerdigung ab. Würden wir anders handeln, so würden wir damit die von Ihnen getroffene Entscheidung nicht ernst nehmen und Ihrem Willen nicht entsprechend handeln.
Auf der anderen Seite dürfen wir die Situation der Angehörigen nicht aus den Augen verlieren. Trauer, Ängste, Hoffnungen und Überzeugungen der Hinterbliebenen sind zu bedenken. Wir hoffen in einer solchen Situation so sensibel zu reagieren, dass es uns gelingt abzuwägen, zwischen dem Respekt vor der Entscheidung des Verstorbenen und der Not der Angehörigen. Wichtig ist für uns auch zu bedenken, welche Gründe ihn zum Austritt bewogen haben und ob eine kirchliche Beerdigung nicht doch seinem innersten Wunsch entsprochen hätte. Eine kirchliche Beerdigung ist in einem solchen Fall aber nicht einklagbar.

Kircheneintritt/Wiedereintritt
Sie sind katholisch getauft und aus der Kirche ausgetreten? Sie beschäftigen sich mit dem Gedanken, wieder einzutreten? Zunächst möchten wir Ihnen versichern, dass Sie herzlich willkommen sind. Nehmen Sie Kontakt mit einem unserer Pfarrer/innen auf. Nach mindestens einem ausführlichen Gespräch werden diese ihren Antrag auf Aufnahme entgegennehmen und mit Ihnen die Form der Wiederaufnahme abstimmen. (Weitere Informationen unter dem Stichwort Aufnahme)

 

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