Evangelische Kirchengemeinde Lank
Wie?
Kirchenaustritt
An wen muss ich
mich wenden, wenn ich aus der Kirche austreten
will?
Immer wieder taucht die Frage auf:
"Wie kann ich aus der Kirche
austreten?" Ein Kirchenaustritt ist ganz
einfach. Sie müssen lediglich beim zuständigen
Anntsgericht Ihren Austritt erklären. Ein
Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer bzw. der
Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde ist nicht nötig.
Das Amtsgericht informiert hiervon dann die
jeweilige Kirchengemeinde auf dem Dienstweg. Die
Taufe bleibt weiterhin bestehen. Sie ist ein
unauslöschliches Zeichen. Sollten Sie zu einem
späteren Zeitpunkt den Wunsch verspüren, in die
Gemeinschaft der Gläubigen zurückkehren zu
wollen, so müssen Sie nicht noch einmal getauft
werden.
Sie wollen aus der Kirche austreten? Sie
wünschen sich noch weitere Informationen?
Ihre Gemeindepfarrer/innen stehen Ihnen gerne zum
Gespräch zur Verfügung. Ein solches Gespräch
kann helfen, Fragen zu klären und Sie zu einer
bewussten und gut überlegten Entscheidung zu
führen - gleich wie diese auch immer aussehen
mag. Wenn Sie Ärger loswerden wollen, Sie Fragen
haben z. B. über dierVerwendung der
Kirchensteuer, so können Sie uns auch schreiben
.
Kirchenaustritt und Patenamt
Paten versprechen bei der Taufe eines Kindes in
der Kirche öffentlich, dem heranwachsenden Kind
später nahezubringen, warum sie gemeinsam mit
den Eltern für dieses Kind entschieden haben, es
taufen und somit zum Glied unserer Kirche werden
zu lassen. Das lässt sich gut und
widerspruchsfrei natürlich nur versprechen, wenn
man für sich selbst und sein Leben nicht eine
andere Entscheidung getroffen hat. Deshalb
verliert man mit dem Kirchenaustritt auch das
Recht zum kirchlichen Patenamt. Unberührt davon
ist selbstverständlich der Wunsch von Eltern,
jemandem die Fürsorge für ihr Kind
anzuvertrauen, falls sie einmal nicht selbst für
es sorgen könnten. Doch solch ein Wunsch müsste
z.B. durch eine testamentarische
Willenserklärung festgelegt werden und hat mit
dem kirchlichen Patenamt nicht direkt zu tun.
Kirchenaustritt und kirchliche Beerdigung
Wir respektieren Ihre Entscheidung, sich
von uns zu trennen. Mit Ihrem Austritt lehnen Sie
eine kirchliche Beerdigung ab. Würden wir anders
handeln, so würden wir damit die von Ihnen
getroffene Entscheidung nicht ernst nehmen und
Ihrem Willen nicht entsprechend handeln.
Auf der anderen Seite dürfen wir die Situation
der Angehörigen nicht aus den Augen verlieren.
Trauer, Ängste, Hoffnungen und Überzeugungen
der Hinterbliebenen sind zu bedenken. Wir hoffen
in einer solchen Situation so sensibel zu
reagieren, dass es uns gelingt abzuwägen,
zwischen dem Respekt vor der Entscheidung des
Verstorbenen und der Not der Angehörigen.
Wichtig ist für uns auch zu bedenken, welche
Gründe ihn zum Austritt bewogen haben und ob
eine kirchliche Beerdigung nicht doch seinem
innersten Wunsch entsprochen hätte. Eine
kirchliche Beerdigung ist in einem solchen Fall
aber nicht einklagbar.
Kircheneintritt/Wiedereintritt
Sie sind katholisch getauft und aus der Kirche
ausgetreten? Sie beschäftigen sich mit dem
Gedanken, wieder einzutreten? Zunächst möchten
wir Ihnen versichern, dass Sie herzlich
willkommen sind. Nehmen Sie Kontakt mit einem
unserer Pfarrer/innen auf. Nach mindestens einem
ausführlichen Gespräch werden diese ihren
Antrag auf Aufnahme entgegennehmen und mit Ihnen
die Form der Wiederaufnahme abstimmen. (Weitere
Informationen unter dem Stichwort
Aufnahme)
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