Postkarte Taufe

Taufe

"Jedes Kind bringt die Botschaft, dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat."(Rabindranath Tagore)

Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft auf der ganzen Welt aufgenommen.
Die Taufe ist ein Sakrament. Unter Sakramenten versteht man von Gott eingesetzte, sichtbare Handlungen.
Darum gehören bei einem Sakrament Wort und  sichtbares Zeichen zusammen.
Das wichtigste Zeichen der Tauffeier ist das Wasser.

 

Wasser ist das Urelement des Lebens. Wasser kann aber auch eine Bedrohung für das Leben sein. Im Wasser kann Leben untergehen und enden.
Der Täufling erfährt symbolisch im Wasserritus, was Jesus Christus durchlebt hat. Wie er durch den Tod zum ewigen Leben gelangt ist, so kommt das Wasser über den Täufling, und er "taucht auf" als Mensch des neuen Lebens.

 

Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland schreibt über die Taufe:
"Auf Befehl Jesu Christi und im Vertrauen auf die Gnade Gottes, die allem Erkennen vorausgeht, tauft die Kirche und bezeugt damit die Zueignung der in Christus offenbarten Verheißung Gottes und den Anspruch Gottes auf das Leben der Getauften. Durch die Taufe wird der Täufling zum Glied am Leibe Christi berufen und seine Mitgliedschaft in der Kirche begründet." (KO, Art. 31)
In der Evangelischen Kirche im Rheinland werden die Taufen im Gemeindegottesdienst gefeiert, um sichtbar und erfahrbar zu machen, dieser Mensch wird in unsere Gemeinde aufgenommen.

 

Taufe und Glaube gehören zusammen. In frühkirchlicher Zeit wurden nur Erwachsene getauft. Bevor sie getauft wurden, nahmen sie längere Zeit an einem Unterricht teil (Katechumenat). Dort wurden sie in den Glauben und das Leben der Kirche eingeführt. Die Taufbewerber/ Taufbewerberinnen haben erst den Glauben kennengelernt und sich dann taufen lassen.

 

Die Praxis der Kleinkindertaufe kam im 4. Jahrhundert n. Chr. auf. Seit der 1996 entstandenen Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche im Rheinland  und der katholischen Kirche in der Region Köln, Aachen, Essen, Münster und Trier wird die Taufe in beiden Kirchen anerkannt. Also auch bei einem Wechsel von der einen zur anderen Kirche bleibt die Taufe gültig.
Voraussetzung ist die ordnungsgemäß durchgeführte Taufe, das heißt, die "im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes entweder durch Untertauchen in Wasser oder durch Übergießen mit Wasser vollzogene Taufe".





Taufsprüche

Hier: Taufsprüche zum download




Fragen und Antworten zur Taufe


Taufgottesdienst
Taufgottesdienst

 

 

Ich möchte mein Kind taufen lassen. Was muss ich tun?

 

Die Taufe wird in der Regel in der Kirchengemeinde gefeiert, in der der Täufling seinen ersten Wohnsitz hat.
Um eine Taufe anzumelden, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Pfarrer/ Ihre zuständige Pfarrerin.
Die Taufe findet im Gottesdienst der Kirchengemeinde statt. Manche Kirchengemeinden haben die Sonntage festgelegt, an denen Taufen stattfinden. Durch die Taufe im Gemeindegottesdienst wird deutlich, dass der Täufling von nun an in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen ist.
Wird die Taufe in einer anderen Kirchengemeinde durchgeführt, benötigen Sie zuvor eine formelle Erlaubnis ("Dimissoriale"), die vom Pfarramt Ihrer Gemeinde ausgestellt wird.

 

Wozu dient das Taufgespräch?

 

Sind Ort und Zeit für die Taufe  geklärt, führt der zuständige Pfarrer/ die zuständige Pfarrerin vor der Taufe Ihres Kindes mit Ihnen (und den Paten) ein Taufgespräch.
Das Taufgespräch hat das Ziel, die Tauffeier zu besprechen und den Taufspruch auszuwählen. Es geht auch darum, mit Ihnen über die Bedeutung der Taufe zu sprechen.
Im Taufgespräch werden die Daten des Täuflings in ein Formular aufgeschrieben. Die Daten werden in die Kirchenbücher übertragen und in der Gemeinde dauerhaft aufbewahrt. Ihre Daten sind selbstverständlich geschützt und werden nicht weitergegeben.
Wenn Sie ein Stammbuch haben, sollten Sie dies beim Taufgespräch parat halten. Die Kirchengemeinde trägt die Taufe auch in das Stammbuch ein.
Wenn Sie kein Stammbuch besitzen, wird für Sie eine Taufbescheinigung ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung ist auch ein späterer Nachtrag im Stammbuch möglich. Außerdem erhalten Sie als Eltern am Tauftag eine Taufurkunde über die vollzogene Taufe.
Lehnen Eltern das Taufgespräch ab, kann die Taufe nicht stattfinden.

 

Wo finden wir einen Taufspruch?

 

Der Taufspruch ist ein biblisches  Wort, das Ihr Kind ein Leben lang begleiten soll. Sie können sich den Taufspruch nach Rücksprache mit Ihrem Pfarrer/ Ihrer Pfarrerin selber aussuchen. In vielen Kirchengemeinden sind entsprechende Broschüren erhältlich.
Sie können aber auch hier eine Auswahl von Taufsprüchen anschauen.
Außerdem gibt es im internet eine Datenbank mit thematisch geordneten Taussprüchen:
http://www.taufspruch.de/

 

Wer kann Taufpate/ Taufpatin werden?

 

Alle volljährigen evangelischen Kirchenmitglieder und diejenigen, die einer anderen christlichen Kirche angehören, können das Patenamt übernehmen. Auch konfirmierte Jugendliche können Taufpaten und -patinnen werden.
Welche anderen christlichen Kirchen die evangelische Kirche anerkennt, finden Sie hier.

Wer keiner christlichen Kirche angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist, kann das Patenamt nicht übernehmen. Das Patenamt ist ein kirchliches Amt.
Kommt der Pate/ die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, muss er/ sie eine Patenbescheinigung vorlegen. Das ist der Nachweis darüber, dass der Pate /die Patin Mitglied seiner/ ihrer Kirche ist und berechtigt ist, das Patenamt zu übernehmen. Die Patenbescheinigung wird vom Pfarramt Ihrer Gemeinde ausgestellt.
Bei der Taufe Ihres Patenkindes erhalten Sie von der Kirche eine Patenurkunde.
Patinnen und Paten können nachbenannt werden.

In der Evangelischen Kirche im Rheinland können zusätzliche Patinnen und Paten auch nach der Taufe noch benannt werden. Das hat die Landessynode 2002 beschlossen. Voraussetzung ist allerdings ein „wichtiger Grund". Ein solcher Grund liegt vor, wenn eine Patin oder ein Pate verstirbt oder wenn eine Patin oder ein Pate auf Grund eines gestörten Patenschaftsverhältnisses - zum Beispiel wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses - seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann.
Im Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer muss geklärt, ob der „wichtige Grund“ vorliegt. Das Patenversprechen der Patinnen und Paten wird dann im Gottesdienst abgelegt. Auch der Täufling selbst kann, wenn er religionsmündig ist, einen Paten-Vorschlag machen.

 

Welche Aufgabe hat ein Taufpate/ eine Taufpatin?

 

Wer Pate/ Patin wird, übernimmt Verantwortung. 
Die Eltern stellen den Paten/ die Patin in ein besonderes Verhältnis zu ihrem Kind. Sie sollen Anteil nehmen am Geschick des Kindes und es auf seinem Lebensweg begleiten.
Bei dieser Begleitung soll auch der christliche Glaube zur Sprache kommen. Die Paten versprechen bei der Taufe, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Patenkind den christlichen Glauben kennenlernt.
Viele Eltern verbinden mit der Patenschaft den Wunsch, dass der Pate/ die Patin im Falle ihres Todes an ihrer statt für die minderjährigen Kinder sorgt. Das Patenamt beinhaltet nicht als solches das Recht oder die Pflicht zur Übernahme der sogenannten Vormundschaft. Vielmehr regelt das Vormundschaftsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass Eltern allein durch letztwillige Verfügung, also durch Testament oder Erbvertrag, einen Vormund rechtlich verbindlich benennen können. Diesem letzten Willen hat das Vormundschaftsgericht, das die Vormundschaft anordnet, grundsätzlich Folge zu leisten (§§ 1774 S.1, 1776 Abs.1, 1777 Abs.3 BGB).

 

Darf während der Taufe fotografiert werden?

 

Dieses Thema wird in den einzelnen  Kirchengemeinden sehr unterschiedlich gehandhabt.
Für das Fotografieren oder Filmen spricht, dass Sie sichtbare Erinnerungen an diesen besonderen Tag haben. Gegen das Fotografieren spricht, dass es die gottesdienstliche und feierliche Atmosphäre stört, die sich viele für die Taufe wünschen.
Am besten, Sie erkundigen sich im Taufgespräch bei Ihrem Pfarrer/ Ihrer Pfarrerin, was geht und was nicht geht.

 

Müssen wir als Eltern in der Kirche sein, um unser Kind taufen lassen zu können?

 

Taufe und Glaube gehören zusammen. Kleine Kinder können ihren Glauben noch nicht selber formulieren.
Eine gute Voraussetzung für das Hineinwachsen in den Glauben ist eine christliche Erziehung. Die christliche Erziehung haben neben den Paten und der Kirche vor allem die Eltern zu verantworten. Das ist der Grund, warum mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein muss.
Im Lebensordnungsgesetz (LOG) der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es dazu:
"Die Taufe eines Kindes muss verweigert werden, solange weder Vater noch Mutter der evangelischen Kirche angehören. Die Taufe kann mit Zustimmung des Presbyteriums ausnahmsweise vollzogen werden, wenn anstelle der Eltern eine evangelische Christin oder ein evangelischer Christ für die evangelische Erziehung sorgt." (LOG, §17)

 

Soll ich mein Kind als Kleinkind taufen lassen?

 

Die Kleinkindertaufe wird von der  evangelischen Kirche eindeutig bejaht.
Die Kirche sieht ihre Auffassung darin begründet, dass Gott seine Gnade frei und unverdient schenkt. Das heißt: Ihr Kind wird mit der Taufe vorbehaltlos von Gott angenommen. Gott sagt "Ja" zu Ihrem Kind, noch bevor Ihr Kind auch zu Gott "Ja" sagen kann.
Die Taufe von älteren Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen steht in der evangelischen Kirche gleichberechtigt neben der Kleinkindertaufe.
Erwachsene werden in der Regel in Einzelgesprächen oder Seminaren auf ihre Taufe vorbereitet und danach in einem Gemeindegottesdienst getauft.
Regelungen, die noch nicht getaufte Konfirmanden/ Konfirmandinnen betreffen, finden Sie unter "Wie hängen Taufe und Konfirmation zusammen?"

 

Wird man nur einmal im Leben getauft?

 

Ja. Die Taufe als grundlegende Gnadenzusage Gottes ist unwiederholbar.
Dies gilt auch im Fall eines Austrittes aus der Kirche: Wer sich von der Gemeinde getrennt hat und zu einem späteren Zeitpunkt wieder eintritt, wird nicht noch einmal getauft.

 

Welche Hilfen gibt es für eine christliche Erziehung?

 

Sie können mit Ihrem Kind beten.
Sie können Ihrem Kind im Laufe der Zeit auch von seiner Taufe erzählen.
Ein alter christlicher Brauch ist es, dem Neugetauften eine Taufkerze zu schenken. Die Taufkerze können die Paten selbst gestalten. Sie ist dann ein schönes Geschenk, das noch lange nachwirkt. Am Tauftag kann sie zu Hause entzündet werden.
Eltern und Paten können von den christlichen Festen erzählen: Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Erntedank.
Orientierungshilfen für die christliche Erziehung bieten viele Kirchengemeinden vor Ort an.
Eine weitere gute Hilfe sind Kinderbibeln:

 

Komm, freu dich mit mir. Die Bibel für Kinder, illustriert von R. Pfeffer, Deutsche Bibelgesellschaft 1999.

Neukirchener Kinder-Bibel. Mit Bildern von Kees de Kort, Neukirchener Verlagshaus, 1999.

Entdecke die Welt der Bibel. Ein Begleitbuch zur Kinderbibel ab 6 Jahre, Neukirchener Verlagshaus, 2000.

Weitere Kinderbibeln finden Sie in Buchhandlungen oder unter http://www.bibelgesellschaft.de/

 

Wie hängen Taufe und Konfirmation zusammen?

 

Der Glaubensweg hat mit der Taufe  begonnen. Der kirchliche Unterricht ist im engeren Sinne ein nachgeholter Taufunterricht, der dazu dient, die eigene Taufe zu verstehen.
Konfirmation heißt "Befestigung" oder auch "Bestärkung". Die Konfirmanden/ Konfirmandinnen sollen auf ihrem Glaubensweg "bestärkt" werden. Sie sollen sich mit ihrem persönlichen Glauben beschäftigen und Wissenswertes über die Kirche erfahren.
Die Konfirmation erfolgt in einem Gottesdienst. Im Gottesdienst bekennen die Konfirmanden/ Konfirmandinnen mit der Gemeinde den Glauben, in dem sie unterwiesen sind. Die Konfirmanden/ Konfirmandinnen werden gesegnet und erhalten ein Bibelwort für ihren Lebensweg.
Mit der Konfirmation darf das Patenamt übernommen werden. Die Konfirmation berechtigt zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl.
Bei noch nicht getauften Konfirmanden/ Konfirmandinnen ist die Taufunterweisung der reguläre Konfirmandenunterricht. Nichtgetaufte Konfirmanden/ Konfirmandinnen werden entweder während der Unterrichtszeit getauft oder im Konfirmationsgottesdienst.
Mit besonderen Gottesdiensten werden die Silbernen und Goldenen Konfirmationen gefeiert, also Konfirmationen, die 25 oder 50 Jahre zurückliegen.