Pfarrstelle zur Entlastung des Superintendenten beantragt |
Die Synode beantragt in Düsseldorf die Einrichtung einer Entlastungspfarrstelle für den Superintendenten im Dienstumfang von 75 Prozent. Bislang wurden die gewählten Superintendenten durch Pastorinnen und Pastoren im Sonderdienst entlastet. Diese übernahmen Aufgaben in der Gemeinde des obersten Pfarrers im Kreis, der durch sein Amt in Verwaltung und kirchlichen Gremien stärker eingebunden war. Da das Sonderdienst-Programm der Evangelischen Kirche im Rheinland bald ausläuft, hat die Landessynode im Januar eine Gesetz beschlossen. Demnach muss jeder Kirchenkreis die Einrichtung einer Entlastungspfarrstelle beim Landeskirchenamt beantragen. Die betroffenen Kirchengemeinden können dann selbst Pfarrerin oder Pfarrer zur Entlastung wählen.
Für die Kirchengemeinden soll die neue Regelung nicht mehr kosten als die bisherige. Die Landeskirche wird eine pfarrerbesoldungsumlage senken. Dadurch werden die Gemeinden An Nahe und Glan um rund 130.000 Euro im kommenden Jahr entlastet. Die neue Entlastungspfarrstelle wird aber nur rund 47.000 Euro pro Jahr kosten.
Da die neue Entlastungspfarrstelle aus dem Haushalt des Kirchenkreises bezahlt werden muss, erhöhte die Synode zudem die Umlage für den Kirchenkreis um 0,48 Prozent des Kirchensteueraufkommens auf jetzt 10,68 Prozent.

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