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Kreissynodalvorstand redet bei Freigabe von Pfarrstellen mit
 

Ein erstes Instrument zur Strukturplanung genehmigte die Synode dem Kreissynodalvorstand (KSV) nach heftiger Debatte mit knapper Mehrheit: Pfarrstellen werden demnach nur dann wieder besetzt, wenn Kreissynodalvorstand und Landeskirche gemeinsam ihre Freigabe befürwortet haben. Der Kreissynodalvorstand solle so sicher stellen, dass bei Wiederbesetzungen die strukturellen Interessen des Kirchenkreises berücksichtigt werden.

Bisher konnten Gemeinden, die formale Kriterien erfüllten (Punktekatalog) unabhängig vom Kreissynodalvorstand ihre wieder zu besetzende Pfarrstelle von Düsseldorf freigeben lassen.

Mehrere Synodale hatten vor der Entscheidung, davor gewarnt, das Recht der Kirchengemeinden weiter aufzuweichen. Die presbyteriale (gemeindliche) Ebene dürfe nicht zugunsten der synodalen (kreiskirchlichen) geschwächt werden. KSV-Mitglied Jürgen Deveaux zeigte hingegen auf, dass Strukturveränderungen derzeit nur dort möglich seien, wo „zufällig“ Pfarrstellen frei würden. „Es kann nicht sein, dass die Zukunft von Gemeinden dem Zufallsprinzip überlassen wird.“ Zudem dürften Veränderungen in den Gemeinden nicht nur als punktuelles Problem der betroffenen Gemeinden angesehen werden.

Von 96 stimmberechtigten Synodalen stimmten 48 mit Ja, 23 mit Nein, 21 enthielten sich.

 



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