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Synode stimmt Reformvorschlägen
nur teilweise zu

 


Die Rote Karte zeigten die Synodalen einigen Vorschlägen aus Düsseldorf. (Foto: Michel)

Bad Kreuznach. Das Vorschlagsrecht der Kirchenleitung der

Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) für zu besetzende

Pfarrstellen soll nicht verändert werden. Das hat die Synode des

Kirchenkreises An Nahe und Glan bei Ihrer Frühjahrstagung am 24. Juni beschlossen. Im

Rahmen der Prioritätendiskussion hatte die sogenannte

Arbeitsgruppe II der EkiR ein Vorschlagsrecht in jedem zweiten

statt wie bislang in jedem dritten Besetzungsfall einer Pfarrstelle

empfohlen. Weiter votierte die Kreissynode in Bad Kreuznach,

dass Pfarrer im Wartestand nur für die Hälfte der durch die

Kirchenleitung zu besetzenden Pfarrstellen vorgeschlagen

werden sollten. Die andere Hälfte sei für den theologischen

Nachwuchs vorzusehen.

 

Im Rahmen der Prioritätendiskussion der EKiR folgten die rund

120 Delegierten und Fachvertreter weitgehend den übrigen

Vorschlägen der Landeskirche. Sie bemühten sich aber, wichtige

Rechte bei der presbyterialen Ebene der rheinischen Kirche zu

belassen. So forderten sie eine zeitliche Befristung für

kreiskirchliche Konzeptionen, die für die Kirchengemeinden

bindend sind ebenso wie für die Maßnahmen zur

Personalplanung und –steuerung im Pfarrdienst. Auch solle das

geplante Vetorecht bei Pfarrstellenbesetzungen durch

übereinstimmendes Votum von Kreissynodalvorstand und

Kirchenleitung nach Vorlage einer Kandidatenliste und nicht erst

nach erfolgter Wahl angesiedelt werden. Das Wahlrecht müsse

bei den Gemeiden bleiben.

Die Synode entschied außerdem über Regeln zur Freigabe von Pfarrstellen und über die Auszahlung einer Rücklage an die Gemeinden.



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