Synode stimmt Reformvorschlägen nur teilweise zu |
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 Die Rote Karte zeigten die Synodalen einigen Vorschlägen aus Düsseldorf. (Foto: Michel)
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Bad Kreuznach. Das Vorschlagsrecht der Kirchenleitung der
Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) für zu besetzende
Pfarrstellen soll nicht verändert werden. Das hat die Synode des
Kirchenkreises An Nahe und Glan bei Ihrer Frühjahrstagung am 24. Juni beschlossen. Im
Rahmen der Prioritätendiskussion hatte die sogenannte
Arbeitsgruppe II der EkiR ein Vorschlagsrecht in jedem zweiten
statt wie bislang in jedem dritten Besetzungsfall einer Pfarrstelle
empfohlen. Weiter votierte die Kreissynode in Bad Kreuznach,
dass Pfarrer im Wartestand nur für die Hälfte der durch die
Kirchenleitung zu besetzenden Pfarrstellen vorgeschlagen
werden sollten. Die andere Hälfte sei für den theologischen
Nachwuchs vorzusehen.
Im Rahmen der Prioritätendiskussion der EKiR folgten die rund
120 Delegierten und Fachvertreter weitgehend den übrigen
Vorschlägen der Landeskirche. Sie bemühten sich aber, wichtige
Rechte bei der presbyterialen Ebene der rheinischen Kirche zu
belassen. So forderten sie eine zeitliche Befristung für
kreiskirchliche Konzeptionen, die für die Kirchengemeinden
bindend sind ebenso wie für die Maßnahmen zur
Personalplanung und steuerung im Pfarrdienst. Auch solle das
geplante Vetorecht bei Pfarrstellenbesetzungen durch
übereinstimmendes Votum von Kreissynodalvorstand und
Kirchenleitung nach Vorlage einer Kandidatenliste und nicht erst
nach erfolgter Wahl angesiedelt werden. Das Wahlrecht müsse
bei den Gemeiden bleiben.
Die Synode entschied außerdem über Regeln zur Freigabe von Pfarrstellen und über die Auszahlung einer Rücklage an die Gemeinden. 
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