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Schritte zur Trauung
 

Erster Ansprechpartner für die kirchliche Trauung ist das Gemeindepfarramt am Wohnort. Mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin ist fürhzeitig das Gespräch zu suchen, um Termin und Ort für die Trauung festzulegen. Gegebenenfalls wird eine "Überweisung" (Dimissoriale) an das Pfarramt am Ort der Trauung ausgestellt.

 


Wo kann die Trauung stattfinden?
am Wohnort der Braut
am Wohnort des Bräutigams
am Wohnort der Brauteltern
am Wohnort der Bräutigameltern
am künftigen Wohnort des Brautpaares

Das Traugespräch

Nach einer ersten Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt kommt es - zeitlich etwas näher am Hochzeitstermin - mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer zum Vorbereitungsgespräch. Für dieses Gespräch gibt es kaum feste Regeln. Meist geht es aber um die Gestaltung des Gottesdienstes und um das Paar selbst: die Liebe, wie sich beid kennen gelernt haben, was ihnen an einander wichtig ist und was sie von ihrer Beziehung erwarten.

 

Das Brautpaar kann sich auf das Gespräch mit folgenden Fragen vorbereiten:

 


Gibt es einen Bibelspruch, einen Liedvers oder sonst einen Text, der uns beiden viel bedeutet? (Trauspruch)
Wollen wir Lieder und Musik mit auswählen? Welche Lieder wollen wir singen?
Sollen Verwandte und Freunde den Gottesdienst mitgestalten?

Mindestens eine(r) evangelisch

Die Trauung setzt in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) voraus, dass die beiden Eheleute einer christlichen Kirche angehören. Außerdem muss entweder die Frau oder der Mann Mitglied der evangelischen Kirche sein.

Ausnahmsweise dürfen Pfarrerinnen und Pfarrer auch Eheleute trauen, von denen nur er oder sie evangelisch ist, die Partnerin oder der Partner aber keiner christlichen Kirche angehört. In diesem Fall jedoch sollen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Die evangelische Frau oder der evangelische Mann muss die Trauung wünschen, der Partner/die Partnerin dem zustimmen und sich außerdem im Traugespräch bereit erklären, das christliche Verständnis der Ehe zu achten.



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