
Was ist ein Presbyterium?
Das Presbyterium ist die gewählte Gemeindeleitung in jeder Kirchengemeinde der Ev. Kirche im Rheinland. Es ist kein Parlament, sondern die „Regierung“ der Gemeinde. In unserer Kirchengemeinde besteht es aus 16 Gemeindemitgliedern, einer Mitarbeiterpresbyterin und den Pfarrerinnen und Pfarrern.
Das Presbyterium entscheidet im Rahmen der Kirchenordnung über alle verwaltungstechnischen, finanziellen, rechtlichen und geistlichen Angelegenheiten. Alle Presbyteriumsmitglieder sind gleichgestellt und haben jeweils 1 Stimme. Beim Pfarrehepaar wechselt das Stimmrecht jährlich.
Die Bezeichnung „Presbyter“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet „Ältester“und ist als Titel für Amtsträger schon seit der Antike bekannt. Das Presbyteramt ist ein Ehrenamt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 16 Jahre alt oder konfirmiert ist. Es muss zum Abendmahl zugelassen sein und, soweit dazu eine Verpflichtung besteht, zu den kirchlichen Abgaben beitragen. Konfirmierte des Jahrgangs 2011 dürfen also schon wählen!
Wo findet eine Wahl statt?
In zwei Pfarrbezirken ist die Entscheidung schon gefallen. In den Bezirken an der Erlöserkirche und der Kreuzkirche findet diesmal keine Wahl statt, da dort so viele Gemeindeglieder vorgeschlagen wurden wie es zu besetzende Stellen gibt. Die dort Vorgeschlagenen gelten durch Beschluss des Kreissynodalvorstandes als gewählt.
An der Auferstehungskirche und an der Friedenskirche stehen jeweils 5 Frauen und Männer für je 4 Presbyteriumsplätze zur Wahl. Hier entscheidet also die Wahl am 5.2.2012 darüber, wer zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern in den nächsten vier Jahren die Gemeinde leitet.