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Fragen
Glossar
A
Abrechnungsobjekt
Abrechnungsobjekte sind alle Kostenstellen (vor Kostenverrechnung) und - sofern von Kostenrechnungssicht „Kostenträger“ Gebrauch gemacht wird - alle Kostenträger.
Abschreibung
Unter der Abschreibung versteht man den Betrag, der bei Gegenständen des abnutzbaren Anlagevermögens die im Laufe der Nutzungsdauer eingetretene Wertminderung an den einzelnen Vermögensgegenständen erfassen soll und der periodengerecht in der Ergebnisrechnung als Aufwand bzw. in der Kosten- und Leistungsrechnung als Kosten angesetzt wird.
Aktiva
Summe aus Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sowie ggf. „Nicht durch Reinvermögen gedeckter Fehlbetrag", die in der Bilanz die Mittelverwendung nachweist.
Anhang zum Jahresabschluss
Bestandteil des Jahresabschlusses, in dem besondere Erläuterungen zum besseren Verständnis der Ermittlung des Jahresergebnisses und zu nicht bilanzierten wirtschaftlichen Belastungen künftiger Haushaltsjahre aufzunehmen sind
Anlagen im Bau
Bilanzposition, die während der Bauphase sämtliche Baukosten erfasst. Sobald die Baumaßnahme abgeschlossen ist, das Bauwerk in seinen wesentlichen Bestandteilen in Betrieb genommen wird und damit als Anlagevermögen aktiviert wird, wird die Position in die Bilanzposition des Anlagevermögens umgebucht. Kosten für eine Baumaßnahme, die lediglich Instandhaltungsaufwand darstellen, sind nicht auf das Konto „Anlagen im Bau", sondern auf das Konto „Instandhaltungsaufwand" zu buchen.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen umfasst alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, von der kirchlichen Körperschaft dauerhaft genutzt zu werden. Hierzu gehören immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Konzessionen), Sachanlagen (z.B. Grundstücke und Gebäude) und Finanzanlagen (z.B. Beteiligungen).
Anordnungen
Förmliche Aufträge der die Haushaltsansätze bewirtschaftenden Einheiten in Form von Zahlungs- oder Buchungsanordnungen an die Finanzbuchhaltung zur Ausführung des Haushalts.
Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten. Minderungen des Anschaffungspreises sind anzusetzen.
Aufwand
In Geldeinheiten ausgedrückter, aber nicht notwendigerweise zahlungswirksamer Werteverzehr einer Organisationseinheit in einem Zeitabschnitt, der in der Ergebnisrechnung den Erträgen gegenübergestellt wird.
Außerplanmäßige Haushaltmittel (Haushaltsermächtigung)
Haushaltsmittel, für deren Zweck im Haushalt keine Ansätze (Ermächtigung) veranschlagt und auch keine Haushaltsreste aus Vorjahren verfügbar sind.
Ausgabe
Zugang von Gütern und Dienstleistungen. Soweit der Zugang nicht zugleich mit einem Zahlungsmittelabfluss verbunden ist entsteht eine Verbindlichkeit (Schuldrechtsverhältnis).
Auszahlung
Abfluss von flüssigen Mitteln (Verminderung des Bargeldbestandes und Belastung der Girokonten)
zum SeitenanfangB
Baumaßnahme (investiv)
Ausführung eines Neu-, Erweiterungs- oder Umbaus sowie die Instandsetzung an einem Bau, soweit sie nicht der laufenden Bauunterhaltung dient.
Beteiligungen:
Als Beteiligungen sind alle Anteile der kirchlichen Körperschaft, d. h. die mitgliedschaftlichen Vermögens- und Verwaltungsrechte an Organisationseinheiten einzuordnen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten herzustellen. Als Beteiligungen kommen dabei Anteile an Kapitalgesellschaften (auch gemeinnützige Gesellschaften) und Anteile an sonstigen juristischen Personen (insbesondere Verbände nach §1(2) Verbandsgesetz) in Betracht.
Bilanz
Eine Bilanz ist eine auf einen Stichtag bezogene Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital einer Organisationseinheit. Die Bilanz wird in einer zweispaltigen Tabelle (Kontenform) dargestellt. In der linken Spalte („Aktiva") werden die Vermögensgegenstände und in der rechten Spalte („Passiva") das Eigen- und Fremdkapital des Unternehmens aufgeführt. Das Eigenkapital wird in der kirchlichen Bilanz „Reinvermögen" genannt. Die Bilanz ist immer ausgeglichen
Bilanzergebnis
Der ergebniswirksame Teil der kirchlichen Haushaltsplanung und -ausführung umfasst regelmäßig die Bewirtschaftung von Rücklagen. Ein Abbau von Gewinn- oder Verlustvorträgen kann enthalten sein. Die sich aus den haushaltsrechtlichen Vorschriften und/oder Gremienbeschlüssen ergebenden Einstellungen in bzw. Entnahmen aus Rücklagen stellen bilanztechnisch Ergebnisverwendungen dar. Sie sind daher nach der Ermittlung des Jahresergebnisses auszuweisen und führen so zum Bilanzergebnis. Die Ermittlung des Bilanzergebnisses richtet sich nach dem Schema der Ergebnisrechnung bzw. -planung der EKiR.
Buchgeld
(auch Giralgeld, Geschäftsbankengeld) ist ein Begriff im Rechnungs- bzw. Bankwesen für Geld, welches nicht als Bargeld (also in Form von Scheinen oder Münzen) vorliegt, sondern als sofort liquidierbares Bankguthaben auf einem Konto. Im Wesentlichen unterscheidet man bei Buchgeld zwischen Sichteinlagen (Kontoguthaben) und Krediten (z.B. Überziehungskredite).
Buchungsplan
Der Buchungsplan besteht aus Abrechnungsobjekten und Konten. Abrechnungsobjekte sind alle Kostenstellen (vor Kostenverrechnung) und alle Kostenträger
Budget
Unter einem Budget ist ein finanzieller Rahmen zu verstehen, der einer Organisationseinheit für die Realisierung vorgegebener oder vereinbarter Ziele, Produkte oder Leistungen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt wird.
Budgetüberschuss
Mittel, die von den Budgetverantwortlichen im Rahmen der Haushaltsermächtigung angesammelt wurden und in den Folgejahren ohne Genehmigung der zuständigen Stelle zur Verfügung stehen. Ein Budgetüberschuss wird in der Bilanz als sonstige Verbindlichkeit dargestellt.
zum SeitenanfangC
Controlling
Controlling ist ein Instrument zur Unterstützung der Leitung und Steuerung der kirchlichen Arbeit durch die Bereitstellung und zukunftsorientierte Auswertung geeigneter Informationen (Berichtswesen), insbesondere aus dem Rechnungswesen, um das Erreichen gesetzter Ziele zu sichern. Controlling besteht aus einem Regelkreis aus Setzung von Zielen (Soll), Messungen der Zielerreichung (Ist) und ggf. Vorschlag von Korrekturen bei Soll-Ist-Abweichungen. Controlling wird von der Führungskraft oder dem Leitungsorgan selbst wahrgenommen oder durch eine Stelle oder Person, die mit dieser Aufgabe beauftragt ist. Es handelt sich um ein internes Instrument und ist von der ggf. installierten internen Revision oder der externen Prüfung bzw. aufsichtlichen Kontrolle zu unterscheiden.
zum SeitenanfangD
Daueranordnung
Anordnung für die Buchung von wiederkehrenden Geschäftsvorfällen. Dasselbe gilt für wiederkehrende Zahlungen innerhalb eines Haushaltsjahres, soweit nicht bereits der zugrundeliegende Geschäftsvorfall angeordnet wurde..
Deckungsbeitrag, Deckungsbeitragsrechnung
Spezielle Form der Erfolgsrechnung, bei der stufenweise die Deckung der Kosten durch die Erlöse eines Produkts mithilfe der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt wird.
Deckungsfähigkeit
- echte Deckungsfähigkeit
Minderaufwendungen bei einer Haushaltsposition können für Mehraufwendungen bei anderen Haushaltspositionen (einseitige Deckungsfähigkeit) oder zusätzlich auch umgekehrt (gegenseitige Deckungsfähigkeit) verwendet werden. - unechte Deckungsfähigkeit
Mehrerträge bei einer Haushaltsposition können für Mehraufwendungen bei anderen Haushaltspositionen verwendet werden.
Deckungslücke Substanzerhaltungsrücklage
Differenz aus zu bildender Substanzerhaltungsrücklage und tatsächlich gebildeter Substanzerhaltungsrücklage.
Deckungskreis
Konten, die untereinander deckungsfähig sind, können zu einem Deckungskreis zusammengefasst werden.
Deckungsreserve (Verstärkungsmittel)
Zentral veranschlagte Haushaltsermächtigung zur Deckung der Inanspruchnahme über- und außerplanmäßiger Haushaltsermächtigungen im gesamten Haushalt. Die Deckungsreserve wird unter dem Abrechnungsobjekt „Allgemeine Finanzwirtschaft" veranschlagt. Bei Inanspruchnahme erfolgt eine Planfortschreibung sowohl bei der Deckungsreserve (Minderung) als auch bei der Haushaltsposition für die eine über-/ außerplanmäßige Ermächtigung beschlossen wurde (Erhöhung).
Dezentrale Ressourcenverantwortung
Weiterführung der Budgetierung. Während durch die Budgetierung nur die Ressource Finanzen dezentralisiert wird, wird bei der dezentralen Ressourcenverantwortung den Organisationseinheiten die Verantwortung für die Leistungserstellung in jeglicher Hinsicht übertragen (Finanzen, Personal, Sachmittel).
Doppelte Buchführung (Doppik)
Doppik ist die planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle einer Organisationseinheit mit dem Ziel, jederzeit einen Überblick über das Vermögen und den Stand der Schulden eines Unternehmens zu haben.
zum SeitenanfangE
effektiv, Effektivität
wirksam, wirkungsvoll („Tun wir die richtigen Dinge?“). Kennzahl bzw. Maß zur Messung der Zielerreichung.
effizient, Effizienz
wirtschaftlich lohnend, leistungsfähig („Tun wir die Dinge richtig?"). Kennzahl für die Wirtschaftlichkeit.
Einnahme
Abgang von Gütern und Dienstleistungen. Sofern damit nicht zugleich ein Zugang von Zahlungsmitteln verbunden ist entsteht eine Forderung.
Einzahlung
Zugang von flüssigen Mitteln. (Erhöhung des Bargeldbestandes und Gutschriften auf Girokonten).
Einzelanordnung
Anordnung für die Buchung von einzelnen oder wiederkehrenden Geschäftsvorfällen. Dasselbe gilt für eine einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlungen für jeweils eine einzahlende oder empfangsberechtigte Person innerhalb eines Haushaltsjahres, soweit nicht bereits der zugrundeliegende Geschäftsvorfall angeordnet wurde.
Einzelkosten
Kosten, die sich einer Kostenstelle oder einem Kostenträger direkt zuordnen lassen.
Erfolg
Ertrag minus Aufwendung.
Ergebnisrechnung
In der zeitraumbezogenen Ergebnisrechnung werden wie in der Gewinn- und Verlustrechnung Erträge und Aufwendung einer kirchlichen Körperschaft gegenübergestellt.
Erlass
Verzicht auf einen Anspruch (mit buchmäßiger Bereinigung der Forderung).
Ergebnisplan, Ergebnisrechnung
Teil des Haushalts bzw. des Jahresabschlusses als Grundlage für die Planung und den Nachweis der Aufwendungen und Erträge.
Erlös
Auf besonderen Ertragskonten ausgewiesener Gegenwert aus Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Produkten, Waren und Dienstleistungen.
Ertrag
In Geld ausgedrückter, aber nicht unbedingt zahlungswirksamer Wertezuwachs in einem Zeitabschnitt.
zum SeitenanfangF
Fehlbetrag (Bilanzverlust)
Der Betrag, um den die Aufwendungen einschließlich der Rücklagenzuführung höher sind, als die Erträge einschließlich der Rücklagenentnahmen.
Finanzdeckung (Grundsatz)
Erforderliche Finanzanlagen und/oder Sichteinlagen, die zur Deckung von Rücklagen und finanzierten Rückstellungen sowie des Kapitalvermögens vorhanden sein müssen. Dazu gehören z.B. Tagesgeld, Wertpapiere (Rentenpapiere und Aktien etc.) und Fondsanteile.
Fixe Kosten
Beschäftigungsunabhängige Kosten der Bereitschaft. Sie verändern sich nicht mit der Ausbringung. Gemeinkosten sind üblicherweise fix.
Forderungen
In Geld bewertete Ansprüche der kirchlichen Körperschaft an Dritte.
Fremdkapital
Das Fremdkapital steht auf der rechten Seite der Bilanz und bezeichnet die ausgewiesenen Schulden der kirchlichen Körperschaft. Dies sind Verbindlichkeiten gegenüber Dritten und Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter, die rechtlich entstanden und wirtschaftlich begründet sind.
zum SeitenanfangG
Gemeinkosten
Alle nicht direkt zurechenbaren Kosten. Sie werden mithilfe von Schlüsselungen durch Zuschläge auf die Handlungsfelder bzw. Teilhandlungsfelder verrechnet.
Gender Budgeting
Gender Budgeting lässt sich übersetzen mit „geschlechtergerechte Haushaltsführung" und bedeutet die systematische Analyse, Bewertung und Steuerung der Mittelverwendung im Haushaltsprozess hinsichtlich ihres Beitrags zur Geschlechtergerechtigkeit.
Gewinn- und Verlustrechnung
Im Handelsgesetzbuch normierte staffelförmige Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens in einem Rechnungsjahr. Ausgehend von den Umsatzerlösen wird das Jahresergebnis als Gewinn oder Verlust ermittelt. In der EKiR wird statt dessen eine Ergebnisrechnung aufgestellt.
zum SeitenanfangH
Handlungsfelder kirchlicher Arbeit
Funktionale Beschreibung eines bestimmten Bereiches der inhaltlichen kirchlichen Arbeit, Grundlage der zielorientierten Planung der kirchlichen Arbeit. Handlungsfelder können auf der Grundlage eines einheitlichen Plans nach örtlichen Bedürfnissen weiter in Teilhandlungsfelder untergliedert werden.
Handvorschüsse
Beträge, die einzelnen Dienststellen oder Personen zur Bestreitung von kleineren, wiederkehrenden Auszahlungen bestimmter Art zugewiesen werden. Handvorschüsse sind in regelmäßigen Abständen − spätestens zum Ende des Haushaltsjahres − abzurechnen. Die getätigten Auszahlungen und erhaltenen Einzahlungen sind in Listenform aufzuführen und durch Belege nachzuweisen.
Haushalt
Der Haushalt bildet die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der kirchlichen Körperschaft und wird von dem zuständigen Beschlussorgan verabschiedet. Er dient im Rahmen der vorgegebenen Ziele für die inhaltliche kirchliche Arbeit der Feststellung und Deckung des Ressourcenbedarfs, der zur Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben voraussichtlich notwendig sein wird.
Haushaltsbuch
Darstellungsform des Haushalts im Rahmen der Output-Orientierung. Dabei erfolgt die Untergliederung nach den Handlungsfeldern kirchlicher Arbeit. Innerhalb der Untergliederungen sind jeweils die Ziele der kirchlichen Arbeit zu beschreiben und Angaben zur Zielerreichung zu machen sowie die dafür zu erbringenden Leistungen und der dafür erforderliche Ressourceneinsatz darzustellen.
Haushaltsmittel (Haushaltsermächtigungen)
Dazu gehören alle Aufwendungen und Erträge (Ergebnisplanung bzw. -rechnung). unabhängig von ihrer Zahlungswirksamkeit sowie die mit der Investitions- und Finanzierungstätigkeit verbundenen Zugänge und Abgänge.
Haushaltsreste
Haushaltsmittel bis zur Höhe des Unterschieds zwischen Haushaltsansatz (einschließlich zusätzlich genehmigter Planfortschreibung) und Ergebnis der Ergebnis- bzw. Anlage zur Kapitalflussrechnung, die die Ermächtigung im folgenden Haushaltsjahr durch Planfortschreibung erhöhen können. Hierzu beschließt das Beschlussorgan die zu übertragenden Haushaltsreste, die in einer Liste aufgeführt werden.
Haushaltsstelle (Haushaltsposition)
Eine Haushaltsstelle (Haushaltsposition) umfasst mindestens das Sachkonto nach dem verbindlichen Kontenrahmen der EKiR sowie mindestens ein Abrechnungsobjekt.
Haushaltsvermerke
Einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushalts (z.B. Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung, Sperrvermerke, Verpflichtungsermächtigung).
Herstellungskosten
Sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Zu den Herstellungskosten gehören auch die Nebenkosten. Minderungen des Anschaffungspreises sind abzusetzen.
zum SeitenanfangI
Innere Darlehen
Die vorübergehende Inanspruchnahme von Finanzmitteln, die der Deckung von Kapitalvermögen, Rücklagen oder finanzierten Rückstellungen dienen, anstelle einer Kreditaufnahme.
Innere Verrechnungen
Verrechnungen von Kostenstellen, auf denen nicht direkt zuzuordnende Erträge und Aufwendungen „gesammelt“ werden, zur verursachungsgerechten Zuordnung zu Handlungsfeldern bzw. Teilhandlungsfeldern, die sich gegenseitig ausgleichen. Bei Kirchengemeinden erfolgt dies regelmäßig für die gemischt genutzten Gebäude, den Pfarrdienst, die Verwaltung und das Leitungsorgan.
input-orientiert
Ausrichtung von Planungs-, Steuerungs- und Kontrollmechanismen an den zur Verfügung gestellten Mitteln.
Inventar
Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden. Das Inventar wird mithilfe der Inventur ermittelt und ist die Grundlage für die Erstellung der Bilanz.
Inventur
Die Inventur ist die Bestandsaufnahme sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden einer Verwaltung. Die Erfassung erfolgt – soweit möglich – durch eine körperliche Bestandsaufnahme bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Buch- bzw. Beleginventur. Ziel der Inventur ist die Erstellung eines Inventars.
Investitionen
Verwendung von Finanzmitteln, die das Anlagevermögen verändern
zum SeitenanfangJ
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist die jährliche Zusammenfassung des externen Rechnungswesens und dokumentiert das Ergebnis der der Ausführung des Haushaltes. Der Jahresabschluss hat im Wesentlichen die Funktionen: Kontrolle, Information und Rechenschaftslegung, Dokumentation und Erfolgsermittlung.
Jahresfehlbetrag, -überschuss
Falls in der Ergebnisrechnung die Aufwendungen höher sind als die Erträge, ergibt sich als Zwischenergebnis ein Jahresfehlbetrag.. Dieser wird noch um Rücklagenveränderungen sowie ggf. einen Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr verändert. Insgesamt ergibt sich daraus das Bilanzergebnis.
zum SeitenanfangK
kalkulatorische Kosten
Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht, z.B. kalkulatorische Mieten, Zinsen und Abschreibungen; sie werden unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen für Zwecke der Kosten- und Leistungsrechnung und Kalkulation ermittelt, um z.B. beim unentgeltlichen Nutzen von Räumen, Krediten und Anlagegütern die damit verbundenen Kostenwirkungen zu fingieren. Kalkulatorische Kosten finden keinen Eingang in die Ergebnisplanung bzw. Ergebnisrechnung.
Kameralistik
Input-orientiertes Rechenwerk, welches lediglich die Finanzströme eines Jahres – diese allerdings sehr differenziert – darstellt. Eine Veränderung des Vermögens bzw. eine periodengerechte Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen ist ohne aufwändige Nebenrechnungen nicht möglich. Daher kann die Kameralistik das dem NKF zugrunde liegende Ressourcenverbrauchskonzept nicht unterstützen.
Kapitalflussplanung/-rechnung
Die Kapitalflussplanung ist Bestandteil des Haushalts. Der Kapitalflussplanung ist eine Anlage beizufügen, in der alle Investitionen und deren Finanzierung nachgewiesen werden. Diese Anlage dient zusammen mit der Kapitalflussplanng der Ermächtigung für die Investitions-Auszahlungen sowie für die korrespondierenden Einzahlungen. Die Kapitalflussrechnung und die Anlage dazu stellen das Ist-Ergebnis des Jahres den geplanten Ansätzen gegenüber.
Kassengemeinschaft
Die Kassengemeinschaft ist der Zusammenschluss mehrerer kirchlicher Körperschaften bezogen auf die Durchführung des Kassen- und Bankverkehrs und die Buchhaltung. Ein Wesensmerkmal von Kassengemeinschaften ist die Einheitskasse.
Kassenkredite
Kurzfristige Kredite zur Verstärkung des Kassenbestandes (Kontokorrent). Der Haushaltsbeschluss legt den Rahmen der Kassenkredite fest (Höchstbetrag, der nicht überschritten werden darf).
Kaufmännische Buchführung
Auf der Doppik beruhendes Rechenwerk, das in Form von Bilanz und Ergebnisrechnung eine wahrheitsgetreue Auskunft über die finanzielle Situation und Entwicklung einer Körperschaft geben soll. Gleichzeitig bedient es die Kosten- und Leistungsrechnung zur Steuerung der Leistungsprozesse.
Kontenrahmen
Der Kontenrahmen ist ein vollständiges Verzeichnis aller Konten für die Buchführung innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland. Er dient als Richtlinie und Empfehlung für die Aufstellung eines konkreten Kontenplans in der jeweiligen Körperschaft. Damit sollen einheitliche Buchungen von gleichen Geschäftsvorfällen erreicht und Vergleiche bzw. die Finanzstatistik ermöglicht werden.
Kontenplan
Der Kontenplan ist das Verzeichnis aller Konten einer Körperschaft als Teilmenge des Kontenrahmens.
Kontierungsrichtlinien
Verbindliche Vereinbarung, welche Geschäftsvorfälle / Belegarten wie zu buchen sind.
Kontraktmanagement
Führung und Zusammenarbeit verschiedener Organisationseinheiten über Zielvereinbarungen auf Basis verhandelter Bedingungen mit zeitlicher und sachlicher Bindung. Basis für verbindliche Budgets.
Kosten
In Geld bewerteter Werteverzehr durch Verbrauch oder Abnutzung von Gütern und Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur betrieblichen Leistungserstellung in einer Periode.
Kostenarten
Beschreibung des bei der betrieblichen Leistungserstellung entstehenden Werteverzehrs in verschiedenen Kategorien. Gegliedert nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren in Personalkosten, Sachkosten (Material und Fremdkosten) und kalkulatorische Kosten.
Kostenartenrechnung
Erste Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung („Welche Kosten sind angefallen?“). Gibt Auskunft über die betragsmäßige Entwicklung bestimmter Kostenarten in der Abrechnungsperiode, über die Kostenstruktur der Organisationseinheit und damit über den Wert der in einem bestimmten Zeitraum verbrauchten Produktionsfaktoren. Falls keine Differenzierung für eine Preis- oder Gebührenkalkulation benötigt wird, werden in der Kostenartenrechnung Erträge und Aufwendungen verwendet.
Kostenstelle
Ort, an dem Kosten entstehen. Kostenstellen sind nach funktionalen, organisatorischen oder räumlichen Aspekten abgegrenzte Leistungs- bzw. Verantwortungsbereiche, denen die von ihnen verursachten Kosten zugerechnet werden (z.B. Fachbereiche, Abteilungen).
Kostenstellenrechnung
Zweite Stufe der Kostenrechnung („Wo sind die Kosten angefallen?“). Hat die Aufgabe, die anfallenden Kostenarten verursachungsgerecht auf die Kostenstellen aufzuteilen, um so deren Kostenverbrauch zu überwachen.
Kostenträger
In der Regel an der Struktur der Leistungen orientierte Kostenzurechnungsobjekte, die zuordnen und verdeutlichen, wofür Kosten entstanden sind.
Kostenträgerrechnung
Dritte Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung („Wofür sind Kosten entstanden?“). Hat die Aufgabe, die anfallenden Kostenarten verursachungsgerecht auf die Kostenträger zuzuordnen, um so deren Kostendeckung zu überwachen. Kann auch zur Kalkulation von Preisen genutzt werden.
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Teilgebiet des kaufmännischen Rechnungswesens (internes Rechnungswesen), in dem Kosten und Leistungen erfasst, bewertet und zugeordnet werden, um verschiedene Auswertungszwecke zu bedienen.
Die Kosten- und Leistungsrechnung gliedert sich in die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung.
Kredite
Unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten aufgenommenen Finanzmittel. Kredite dürfen nur als (Rest-) Finanzierung von Investitionen oder für Zwecke der Umschuldungen von Krediten aufgenommen werden. Gleiches gilt auch für Innere Darlehen.
zum SeitenanfangL
Liquidität
Liquidität ist die Bereitschaft und Fähigkeit einer Organisation, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen.
zum SeitenanfangN
Nachtragshaushaltsplan
Nachträgliche Änderungen des Haushaltsplans zur Deckung eines erheblichen Fehlbetrages oder zur Leistung bisher nicht veranschlagter Haushaltsmittel in erheblichem Umfang
Niederschlagung
Befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne Verzicht auf den Anspruch selbst. Mit Beschluss über eine Niederschlagung wird die zugrunde liegende Forderung wertberichtigt.
Nutzungsdauer
Unter der Nutzungsdauer wird im Allgemeinen die betriebsübliche Dauer der Nutzung eines Anlageguts verstanden. Unterschieden werden die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (erfahrungsgemäß immer erreichbare Dauer der Einsatzfähigkeit), die technische und die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Für die EKiR gilt eine verbindliche Tabelle mit Nutzungsdauern von Wirtschaftsgütern.
zum SeitenanfangO
Output-orientiert
Ausrichtung von Planungs-, Steuerungs- und Kontrollmechanismen an Leistungserbringungsmenge und -wert bei der Erstellung einer Leistung mit den zur Verfügung gestellten Mitteln.
zum SeitenanfangP
Passiva
Summe des Reinvermögens, der Sonderposten, der Schulden und der Passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die in der Bilanz die Mittelherkunft nachweist.
periodengerecht
Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zum Zeitraum ihrer Entstehung in der tatsächlichen oder erwarteten Höhe, unabhängig vom Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses. Entscheidender Unterschied zwischen kameralem (zahlungsorientiertem) und kaufmännischem (ergebnisorientiertem) Rechnungswesen. Antizipiert z.B. in Form von Rückstellungen die zukünftigen kostenmäßigen Auswirkungen heutiger Entscheidungen.
Planfortschreibung
Mit dem Beschluss über den Haushalt gelten die darin festgelegten Haushaltsansätze als Ermächtigung. Die Ansätze sollen während des Haushaltsjahres nicht verändert werden (Ausnahme: Nachtragshaushaltsplan). Für den Fall, dass über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich werden, erhöhen diese die Ermächtigung. Dies geschieht in Form der Planfortschreibung. Die zur Deckung in Anspruch genommene Haushaltsposition wird im gleichen Umfang durch eine Planfortschreibung vermindert. Durch Beschluss übertragene Haushaltsreste erhöhen ebenfalls die Haushaltsermächtigung. Auch dies geschieht in Form der Planfortschreibung.
Produktivität
Produktivität ist das Verhältnis von mengenmäßigem Ertrag (gemessen in Stück, Kilogramm etc.) und mengenmäßigem Einsatz von Produktionsfaktoren (gemessen in Arbeitsstunden etc.).
Prozess
Ablauforganisatorische Linie vom Input zum Output; alle Beiträge / Aktionen zur Erstellung eines Produkts.
zum SeitenanfangR
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) dienen der zutreffenden Ermittlung des Periodenüberschusses, indem Aufwendungen und Erträge dem Wirtschaftsjahr zugerechnet werden, indem sie − wirtschaftlich betrachtet − entstanden sind.
Reinvermögen
Summe aus Vermögensgrundbestand, Rücklagen und Bilanzergebnis. In einer kaufmännischen Bilanz nach dem Handelsgesetzbuch wird das Reinvermögen im Wesentlichen als Eigenkapital bezeichnet.
Ressourcen
Gesamtheit der zur Aufgabenerfüllung verfügbaren Finanzmittel, Vermögensgegenstände, Arbeits- und Dienstleistungen.
Ressourceneinsatz
Der zur Zielerreichung erforderliche Einsatz von Ressourcen.
Ressourcenverbrauchskonzept
Dem doppischen System immanentes Konzept der vollständigen Darstellung des zur kirchlichen Aufgabenerfüllung erforderlichen Ressourceneinsatzes.
Rücklagen
Rücklagen sind Bestandteil des Reinvermögens und werden auf der Passivseite der Bilanz dargestellt. Sie dürfen nur finanzgedeckt gebildet werden. Die Finanzdeckung (Finanzanlagen, Sichteinlagen etc.) wird auf der Aktivseite der Bilanz dargestellt.
Rückstellungen
Rückstellungen gehören zum Fremdkapital. Sie werden gebildet zur Abgrenzung von Aufwendungen im Jahr ihres Entstehens mit dem Wert der zukünftigen Verpflichtung (z.B. Pensionen, nicht genommener Urlaub, Altersteilzeit).
zum SeitenanfangS
Sammelanordnung
Anordnung für die Buchung von einzelnen oder wiederkehrenden Geschäftsvorfällen. Dasselbe gilt für eine einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlungen für jeweils mehrere Zahlungspflichtige oder Empfangsberechtigte innerhalb eines Haushaltsjahres, soweit nicht bereits der zugrundeliegende Geschäftsvorfall angeordnet wurde.
Schulden
Unter Schulden werden sämtliche Verbindlichkeiten verstanden.
Sonderposten
Nach dem Bruttoprinzip sind Investitionen als Anlagevermögen mit ihren (vollen) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bilanzieren. Für den Fall, dass die Investitionskosten voll oder teilweise von Dritten aufgebracht werden (z.B. kommunale/staatliche oder kirchliche Investitionszuschüsse), würde die Bilanz ein unausgewogenes Bild zeigen. Daher werden Zuwendungen Dritter für Investitionen auf der Passivseite als Sonderposten abgebildet, die über die Laufzeit des damit finanzierten Vermögensgutes ertragswirksam aufgelöst werden. Auch für Sachspenden ist in gleicher Werthöhe ein Sonderposten zu bilden, wenn die Sachspende als Anlagevermögen bilanziert wird.
Sondervermögen
Sondervermögen sind organisatorisch verselbstständigte Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie sind wirtschaftlich und verwaltungsmäßig, aber nicht rechtlich, selbstständig. Für sie werden Sonderrechnungen (eigener Haushaltsplan oder Wirtschaftsplan) und eigene Jahresabschlüsse erstellt. Zu den Sondervermögen gehören auch unselbstständige Stiftungen. Voraussetzung ist, dass eine presbyteriale Gemeindesatzung (Art. 7 (5) KO) eine synodale Satzung (Art. 109 (3) und Art. 112 (1) KO) vorliegt.
Stundung
Hinausschieben der Fälligkeit eines Anspruchs oder mehrerer Teile davon (Ratenzahlung). Die zugrunde liegende Forderung ist nicht zu berücksichtigen.
zum SeitenanfangT
Treuhandvermögen
Vermögensgegenstände, die für Dritte verwaltet werden. Bilanziell ist zu differenzieren, ob es sich um einzelne Vermögensgegenstände (Bilanzierung unter der Aktiv-Position des Vermögensgegenstandes) oder um z.B. eine rechtsfähige Stiftung (Bilanzierung als Treuhandvermögen) handelt. Auch Grablegate stellen Treuhandvermögen dar. Auf der Passivseite sind die damit verbundenen Verpflichtungen gegenüber dem Treugeber darzustellen.
zum SeitenanfangU
Überplanmäßige Haushaltsmittel (Haushaltsermächtigung)
Haushaltsmittel, die den Haushaltsansatz (Haushaltsermächtigung) unter Einschluss der im Deckungskreis verfügbaren Haushaltsmittel oder aus dem Vorjahr durch Beschluss übertragenen Haushaltsreste übersteigen.
Überschuss (Bilanzgewinn)
Der Betrag, um den im Rahmen des Jahresabschlusses die Erträge einschließlich der Rücklagenentnahmen höher sind, als die Aufwendungen einschließlich der Rücklagenzuführungen.
Umlaufvermögen
Zum Umlaufvermögen gehören die Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäfts- oder Verwaltungsbetrieb zu dienen. Umlaufvermögen sind zum Beispiel Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Vorräte und Forderungen.
zum SeitenanfangV
Variable Kosten
Beschäftigungsabhängige Kosten. Stehen in einem bestimmten Verhältnis zur Ausbringungsmenge und verändern sich mit der Höhe der Ausbringung.
Verbindlichkeiten
Eine Verbindlichkeit liegt dann vor, wenn für die kirchliche Körperschaft gegenüber einem Dritten die Verpflichtung zu einer Leistungserbringung aufgrund von privat-rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen besteht. Die Verbindlichkeiten beziehen sich i.d.R. auf Geldleistungen, bei denen der Leistungszwang hinreichend konkret bestimmt sein muss. Quantifizierbar ist eine solche Verpflichtung, wenn sie zum Abschlussstichtag der Höhe nach konkret benannt werden kann, z.B. durch den Rückzahlungsbetrag bzw. den Erfüllungsbetrag.
Verfügungsmittel
Beträge, die bestimmten Personen für dienstliche Zwecke ohne weitere Zweckbindung zur Verfügung stehen.
Vermögen
Alle Sachgüter, Rechte und Forderungen, über die eine Organisation als Eigentümer verfügt.
Vermögensgegenstand
Einzeln bewertbare und aktivierungspflichtige Gegenstände und Ansprüche, die zur Erfüllung der kirchlichen Aufgaben eingesetzt werden können.
Vermögensgrundbestand
Der Vermögensgrundbestand ergibt sich in der erstmaligen Eröffnungsbilanz als Differenz zwischen den Aktiva und den Rücklagen, Sonderposten und Schulden sowie ggf. einem passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Verpflichtungsermächtigungen
Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen für Aufwendungen oder Investitionen in künftigen Jahren. Eine Verpflichtungsermächtigung für Aufwendungen (z.B. für eine mehrjährige Sanierungsmaßnahme) ist als Haushaltsvermerk im Ergebnisplan auszuweisen. Eine Verpflichtungsermächtigung für Investitionen ist in der Anlage zur Kapitalflussplanung mit den Jahresbeträgen in den entsprechenden künftigen Haushaltsjahren auszuweisen.
Verstärkungsmittel
siehe Deckungsreserve
Verwahrgelder
Einzahlungen, die für einen anderen angenommen und an diesen weitergeleitet werden (durchlaufende Gelder oder Zahlungen, die irrtümlich eingegangen sind). Sie sind als Sonstige Verbindlichkeiten zu erfassen.
Vorbücher
Als Vorbücher werden alle (EDV-) Systeme bezeichnet, die als Fachverfahren differenzierte Daten generieren, die dann zusammengefasst in die Buchhaltung übernommen werden. Beispiele sind die Personalabrechnungsverfahren, Fakturierungsprogramme für z.B. Kita-Gebühren, Bauabrechnungsprogramme, Miet-/ Nebenkostenabrechnungsprogramme. Auf die Vorbücher müssen u.a. auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung angewandt werden.
Vorräte
Umfasst alle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die betriebswirtschaftlich den „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen“ oder den „Waren“ sowie „unfertige und fertige Erzeugnisse“ zugeordnet werden.
Vorschüsse
Auszahlungen, bei denen die Verpflichtung zur Leistung zwar feststeht, die end-gültige Buchung aber noch nicht möglich ist. Sie sind als Sonstige Forderungen zu erfassen. Zu den Vorschüssen in diesem Sinne gehören nicht „Vorschüsse“ für Freizeiten, Gemeindefeste etc., die später abgerechnet werden. Diese Art von „Vorschüssen“ ist als Handvorschuss (Barauszahlung) zu behandeln.
zum SeitenanfangW
Wirtschaftsplan
Zusammenstellung der Aufwendungen und Erträge betriebswirtschaftlich geführter Einrichtungen. Dem Wirtschaftplan ist auch ein Finanzplan beizufügen, aus dem die geplanten Investitionen und deren Finanzierung hervorgehen sowie eine Stellenübersicht und eine mehrjährige (i.d.R. fünfjährige) Finanz- und Ergebnisplanung, die das Planjahr und das Vorjahr umfasst.
zum SeitenanfangZ
Zahlstellen
Außenstellen der Buchhaltung zur Annahme von Einzahlungen und zur Leistung von Auszahlungen.
Ziele
Wirkungen, die in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden sollen und die qualitativ sowie quantitativ beschrieben und überprüft werden können. Ziele sind SMART (spezifisch und schriftlich fixiert, messbar, attraktiv, realisierbar und terminiert) zu formulieren. Die Zielerreichung muss durch Kennzahlen messbar gemacht werden.
Zuschreibung
Erhöhung des Wertansatzes eines Vermögensgegenstandes im Vergleich zum Wert in der vorhergehenden Bilanz. Aufgrund von Wertaufholungen nur bis zur Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten möglich.
Zuwendungen
a) Zuweisungen
Zahlungen an Dritte oder von Dritten innerhalb des kirchlichen Bereiches.
b) Zuschüsse
Zahlungen an den oder aus dem außerkirchlichen Bereich.
Zweckvermögen
Vermögensteile der Körperschaft, die bestimmten Zwecken gewidmet sind.
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