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Drei Rechenwerke des NKF

Das Neue Kirchliche Finanzwesen besteht aus folgenden Elementen:

  • die Bilanz,
  • die Ergebnisrechnung und
  • die Kapitalflussrechnung.

Den Zusammenhang zwischen den drei Elementen zeigt folgende Grafik:

Neues Kirchliches Finanzwesen Rechenwerke Neues Kirchliches Finanzwesen Rechenwerke

(Grafik 3)

Die Bilanz (ital. bilancia, Waage) ist eine zusammenfassende Aufstellung über das Vermögen sowie dessen Finanzierung in Kontenform.

Die Bilanz wird in zwei Bereiche aufgeteilt:

Die Seite der Aktiva stellt die Mittelverwendung dar: Aktiva zeigen, wie sich das Vermögen der Körperschaft zusammensetzt. In kirchlichen Körperschaften sind dies insbesondere bebaute und unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Liquide Mittel (Kasse, Bankkonten) und Forderungen.

Die Seite der Passiva stellt die Mittelherkunft dar: Passiva zeigen, wie die Mittel finanziert sind, mit denen die Körperschaft wirtschaftet. Dabei wird insbesondere zwischen Fremdkapital und Reinvermögen unterschieden. Das Reinvermögen umfasst die Mittel, die keinem Rückzahlungsanspruch Dritter unterliegen, d.h. insbesondere der Vermögensgrundbestand, der sich als Saldo im Rahmen der erstmaligen Eröffnungsbilanz ergibt, sowie aus der Körperschaft selbst erwirtschaftete Rücklagen und positive Jahresergebnisse. Das Fremdkapital umfasst Mittel, die von Dritten (zeitlich befristet) zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise Hypotheken, Anleihen, Darlehen und Lieferantenkredite. Eine Zwischenstellung nehmen die Sonderposten ein. Dies sind Zuschüsse oder Umlagen Dritter, die diese der Körperschaft zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung gestellt haben.

Die Aktiva werden auf der linken Seite der Bilanz aufgezeigt, die Passiva auf der rechten Seite. Auf beiden Seiten muss sich dieselbe Summe aller Positionen ergeben, die Bilanzsumme.

Ein Beispiel für die Gliederung der kirchlichen Bilanz finden Sie hier.

Die Bilanz erfüllt folgende Funktionen:

  • Dokumentationsfunktion: Die Bilanz gibt eine verbindliche Auskunft über das vorhandene Vermögen der Körperschaft. Die Bilanz stellt den formellen Abschluss der Buchhaltung eines Jahres dar.
  • Ergebnisermittlungsfunktion: Eine weitere Funktion der Bilanz besteht in der Ermittlung des Periodenergebnisses. Der Vergleich des Reinvermögens zu Beginn des Haushaltsjahres mit dem am Ende des Haushaltsjahres ergibt den Überschuss oder Fehlbetrag einer Periode. Das Zustandekommen des Überschusses bzw. des Fehlbetrages wird detailliert in der Ergebnisrechnung dargestellt.
  • Informationsfunktion: Die Bilanz gibt Auskunft über die Vermögens- und Liquiditätslage einer Körperschaft. Durch Vergleich der Reinvermögenswerte über mehrere Jahre ist erkennbar, ob die Körperschaft zu Gunsten oder zu Lasten ihrer Substanz wirtschaftet. Schließlich lässt sich aus der Bilanz auch die Struktur und die Höhe der Schulden ablesen.

Ergebnisplanung/-rechnung

Die Ergebnisrechnung der EKiR entspricht der Gewinn- und Verlustrechnung des Handelsgesetzbuches. Es werden die Aufwendungen und Erträge, gegliedert nach Arten, in zusammengefassten Positionen sowie das ordentliche und außerordentliche Ergebnis ausgewiesen. Im außerordentlichen Ergebnis werden dabei Geschäftsvorfälle erfasst, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegen, wie zum Beispiel ein Verlust durch einen Gebäudebrand. Der Saldo der Ergebnisrechnung stellt als Zwischenergebnis das Jahresergebnis dar. Dieses wird noch um Rücklagenveränderungen und einen etwaigen Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr verändert. Hieraus ergibt sich das Bilanzergebnis des Jahres. Ein positives Bilanzergebnis führt zu einer Erhöhung des Reinvermögens, ein negatives Bilanzergebnis hat eine Verminderung zur Folge.

Das Schema der Ergebnisrechnung bzw. der Ergebnisplanung sieht wie folgt aus:

Neues Kirchliches Finanzwesen Ergebnisplanung und Ergebnisrechnung Neues Kirchliches Finanzwesen Ergebnisplanung und Ergebnisrechnung

(Grafik 4)

Die Zeilen des obigen Schemas werden nach Kontengruppen differenziert. Ein Muster der Ergebnisrechnung Sie hier.

Kapitalflussplanung/-rechnung

Ziel der Kapitalflussrechnung ist es, die Kapitalflussplanung anhand der Ist-Werte nach Abschluss des Haushaltsjahrs zu überprüfen. So kann am Ende eines Haushaltsjahrs festgestellt werden, ob die Prognosen über Liquiditätsüberschüsse oder -fehlbeträge, die in der Kapitalflussplanung verarbeitet wurden, angemessen waren. Die Kapitalflussrechnung dient also in erster Linie der Kontrolle der Liquiditätsplanung für das abgelaufene Haushaltsjahr. Sowohl Kapitalflussplanung als auch Kapitalflussrechnung werden nur einmal im Jahr aufgestellt. Sie dienen daher nicht der unterjährigen Liquiditätskontrolle.

Die Kapitalflussplanung bzw. Kapitalflussrechnung werden nach dem folgenden Schema aufgestellt:

Neues Kirchliches Finanzwesen Kapitalflussplanung Neues Kirchliches Finanzwesen Kapitalflussplanung

(Grafik 5)

Die Anlage zur Kapitalflussplanung konkretisiert den Zahlungsmittelfluss (Cash-Flow) für Investitionen. In ihr sind alle Investitionen (einzeln bzw. zusammengefasst) und deren Finanzierung dargestellt. Sie ist zusammen mit der Kapitalflussplanung (Zeile 13) die Ermächtigung für diese Zwecke. Dementsprechend wird in der Anlage zur Kapitalflussrechnung die Ausführung durch Gegenüberstellung der fortgeschriebenen Planansätze mit den Ist-Ergebnissen überprüft.

Neu im Konzept ist, dass es künftig keine außerordentlichen Haushalte mehr geben wird. Alle Investitionen werden in der Anlage zur Kapitalflussplanung geplant. Hierfür wird u.a. auch das neue Instrument der Verpflichtungsermächtigung eingeführt. Die Verpflichtungsermächtigung erlaubt eine mehrjährige Planung, da sie zur Erteilung von Aufträgen für kommende Jahre ermächtigt. Sowohl in die Ergebnisplanung als auch die Kapitalflussplanung und deren Anlagen soll eine mittelfristige Finanzplanung integriert werden, die über das Planjahr hinaus weitere drei Finanzplanungsjahre vorsieht.



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