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Handlungsfelder im NKF-Haushaltsbuch
Die Prioritäten setzen die Kirchengemeinden
Barbara Füten, Leitende Dezernentin für Steuern, Meldewesen und NKF. Foto: S. Lepke
Was haben Handlungsfelder und Teilhandlungsfelder mit dem Neuen Kirchlichen Finanzwesen zu tun?
Das Neue Kirchliche Finanzwesen verfolgt zwei Hauptziele:
Das bekanntere Ziel ist die verbesserte wirtschaftliche Übersicht, die wir durch die Einführung der kaufmännischen Buchführung erreichen. Davon ist hauptsächlich die Verwaltung betroffen, die Leitungsorgane erhalten durch sie bessere Grundlagen für ihre Entscheidungen.
Das zweite Ziel ist für mich mindestens ebenso wichtig: Die Leitungsorgane werden in die Lage versetzt, systematisch anhand ihrer eigenen Zielsetzung zu steuern. Grundlage ist die Konzeption gemeindlicher Arbeit. Die in der Konzeption festgelegten Arbeitsfelder werden im Haushaltsbuch mit den zur Umsetzung benötigten Ressourcen verbunden.
Dies geschieht anhand von fünf vorgegebenen Handlungsfeldern, die sich aus dem in der Kirchenordnung festgelegten Auftrag für die Gemeinden ableiten lassen. Es sind dies 1. Gottesdienst und Kirchenmusik, 2. Gemeindearbeit und Seelsorge, 3. Erziehung und Bildung, 4. diakonische und soziale Arbeit sowie 5. Ökumene.
Handlungsfelder können bei Bedarf in Teilhandlungsfelder untergliedert werden. Für kleinere Gemeinden wird die Aufteilung in Handlungsfelder aber häufig ausreichend sein.
Was sind Handlungsfelder und Teilhandlungsfelder?
Handlungsfelder und Teilhandlungsfelder sollen die Arbeit in der Gemeinde gliedern und beschreiben. Das Haushaltsbuch ist nach den gerade erwähnten Handlungsfeldern geordnet und kann bei Bedarf mittels Teilhandlungsfeldern weiter differenziert werden. Auf jeweils einer Doppelseite beschreiben die Leitungsorgane links die Ziele, die sie in diesem Handlungsfeld im nächsten Jahr erreichen wollen.
Dann werden die dafür notwendigen Maßnahmen beschrieben und festgelegt, woran man die Zielerreichung messen will. Abgerundet wird das Bild durch die Aufnahme von Einflüssen (Tendenzen), die sich in diesem Handlungsfeld in dieser Gemeinde auf die Arbeit auswirken können.
Als Beispiel kann das verstärkte Angebot an Ganztagsbetreuung in Schulen dienen, das Einfluss nimmt auf die gemeindliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder die Konfirmandenarbeit.
Gemeinsam mit der Verwaltung wird dann festgelegt, wie viel Geld und Zeit für das jeweilige Handlungsfeld eingesetzt werden soll. Dabei soll nicht nur die Zeit der Pfarrerinnen und Pfarrer und der beruflich Mitarbeitenden berücksichtigt werden, sondern auch der Einsatz der ehrenamtlich Mitarbeitenden.
Die linke Seite des Haushaltbuchs unter anderem mit Zielen und Maßnahmen im Handlungsfeld
(Grafik 9)
DIe rechte Seite des Haushaltsbuchs mit Ergebnisplan
(Grafik 10)
Welche Ziele werden mit der NKF-Einführung konkret verfolgt?
Mit der Darstellung von Zielen, Maßnahmen, Tendenzen und Erfolgskriterien - verbunden mit dem Einsatz der Ressourcen - kann eine Gemeinde in jedem Handlungsfeld überprüfen, ob die selbst gesteckten Ziele erreicht wurden. Sie erhält dadurch mehr Steuerungsinformationen für ein verantwortliches Leitungshandeln.
Die Informationen, die das Haushaltsbuch zur Verfügung stellt, führen zu mehr Transparenz, nicht nur für das Leitungsorgan selbst, sondern auch für die Gemeinde. Die Informationen dienen zunächst als Entscheidungsgrundlage in der eigenen Gemeinde, sie können aber auch – sofern dies gewünscht ist - zum Vergleich mit anderen herangezogen werden, um Hinweise für die Verbesserung der eigenen Arbeit zu erhalten.
Zudem kann einem bestimmten Handlungsfeld bzw. Teilhandlungsfeld ein Budget zugeordnet werden, das dann von den hierfür verantwortlichen Mitarbeitern eigenständig verwaltet wird. Dadurch kann die Kompetenz und Verantwortung der Mitarbeitenden zusätzlich gestärkt und das Presbyterium vom Tagesgeschäft entlastet werden.
Hat die Einteilung der Handlungsfelder etwas mit Prioritäten zu tun?
Die Prioritäten der Arbeit setzen die leitenden Gremien in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden. Aufgabe der Handlungsfelder ist es, dafür die Struktur zu liefern. Die Prioritätensetzung ergibt sich aus der Gesamtkonzeptionen gemeindlicher Aufgaben. Das Haushaltsbuch ist dann das Instrument, um das Ganze zu strukturieren und überprüfbar zu machen.
Wer bestimmt die Handlungsfelder?
Die Entscheidung über die inhaltliche Ausgestaltung der Handlungsfelder und gegebenenfalls Teilhandlungsfelder ist Sache des Leitungsorgans, in der Gemeinde also des Presbyteriums. Auch der für die Zielerreichung notwendige Einsatz von Personal-, Finanz- und Sachressourcen wird vom Leitungsorgan festgelegt. Dazu gehört auch die Festlegung von Verrechnungsschlüsseln. Wird ein Gebäude zum Beispiel durch Aktivitäten von mehreren Handlungsfeldern genutzt, so bestimmt das Leitungsorgan die prozentuale Aufteilung der Gebäudekosten. Gleiches gilt für Personal- oder Verwaltungskosten.
Wie präzise müssen die Angaben im Haushaltsbuch sein?
Wir empfehlen den Kirchengemeinden vor allem im ersten Jahr einen gewissen Mut zur Ungenauigkeit. Aufwand und Nutzen der Erhebung von Informationen und deren Verarbeitung müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Das Haushaltsbuch soll dem Leitungsorgan als Entscheidungs- und Steuerungsinstrument dienen, hierzu sind oft Näherungswerte ausreichend.
Die Zahl der Teilhandlungsfelder sollte vor allem am Anfang nicht zu groß gewählt werden. Wichtig ist es, den Überblick zu behalten. Nur dann ist die Darstellung eine Hilfe für die Leitungsorgane.
Was wird in der neuen Verordnung über das Kirchliche Finanzwesen in der Evangelischen Kirche im Rheinland (KF-VO) geregelt?
Die KF-VO ist die rechtliche Grundlage für Haushalt und Buchführung in der Evangelischen Kirche im Rheinland. In der Anlage „Kostenträger“ sind alle Handlungsfelder sowie die dazu gehörigen Teilhandlungsfelder systematisch aufgeführt. Die Systematik entspricht den Anforderungen an die Statistik der Evangelischen Kirche in Deutschland.
rtm
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