Service

Rheinische Kirche

Zentral bis autonom: Verwaltungsorganisation in Gemeinden und Kirchenkreisen

Wie zentral, dezentral oder autonom buchen Gemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen im Rheinland? Die Verwaltungsstrukturen sind wichtig für die Umsetzung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens.

Das NKF-Projekt recherchierte und erfragte Daten. Dazu wurde unter anderem das Gemeindeverzeichnis 2010 ausgewertet und es wurden zum Teil telefonisch Angaben erfragt.

766 Gemeinden in 38 Kirchenkreisen zählt die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR). Dazu kommen auf allen Ebenen diakonische und andere kirchliche Einrichtungen, zum Beispiel für Kinder, Jugendliche, Senioren und sozial Benachteiligte. Unter mehreren hundert Einrichtungen befinden sich auch Vereine, Stiftungen, KiTa-Verbände, Kirchensteuerverteilungsstellen und andere mehr.

Die Verwaltungsorganisation folgt dabei keinem einheitlichen Modell.

Aus der NKF-Erhebung ergeben sich vier Typen:

  • Zentrale Verwaltungsämter, die für einen ganzen Kirchenkreis mit seinen Gemeinden zuständig sind,
  • Bis zu vier dezentrale Verwaltungsstellen je Kirchenkreis, die für jeweils mehrere Gemeinden des Kirchenkreises oder auch kirchenkreisübergreifend unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen,
  • Kirchengemeinden, die alle Verwaltungsprozesse selbst ausführen,
  • Verwaltungsstellen mit besonderen Aufgaben, an denen keine Kirchengemeinden angeschlossen sind.

Zentrale Verwaltungsämter gibt es 23 in der Landeskirche. Davon ist nur das Rentamt der hessischen Kirchenkreise Braunfels und Wetzlar für zwei Kreise zuständig. Insgesamt betreuen diese Ämter 459 Kirchengemeinden, das sind rund 60 Prozent aller Kirchengemeinden der Landeskirche.

Die 31 dezentralen Verwaltungsstellen in der EKiR sind für 246 Kirchengemeinden in 15 Kirchenkreisen zuständig. Unter diesen Verwaltungsstellen befinden sich große ebenso wie sehr kleine. 16 Verwaltungsämter betreuen jeweils weniger als fünf Kirchengemeinden, sieben Verwaltungsstellen jeweils drei und vier Verwaltungsstellen jeweils zwei Kirchengemeinden.

Zum Teil werden für die Gemeinden ausschließlich Aufgaben der Finanzbuchhaltung übernommen, zum Teil auch weitere Aufgaben. Mehr als 50 Kirchengemeinden bearbeiten alle ihre Verwaltungsaufgaben selbst. Außerdem gibt es mehr als ein Dutzend Verwaltungsstellen für besondere Aufgaben.

In einer Karte wurden die Ergebnisse visualisiert. Das Projektteam hat inzwischen verschiedene Rückmeldungen dazu erhalten und wurde auf einige Fehler hingewiesen. In wenigen Fällen sind Angaben im Gemeindeverzeichnis nicht korrekt und einige Angaben können unterschiedlich interpretiert werden. So gibt es im Kirchenkreis Obere Nahe zwar noch zwei Verwaltungsämter, die Buchungsaufgaben sind aber bereits komplett auf ein großes Verwaltungsamt konzentriert. Im Bereich Köln gibt es mehr Eintragungen als tatsächlich Verwaltungsämter vorhanden sind. Dies liegt daran, dass in Köln einige Verwaltungsämter Gemeinden aus mehreren Kirchenkreisen betreuen. In der Karte wurden diese Ämter in jedem Kirchenkreis eingetragen, in dem sie für mindestens eine Gemeinde tätig sind. Tatsächlich gibt es in Köln fünf Verwaltungsämter.

Im Kirchenkreis Essen ist die Zuordnung einiger Kirchengemeinden zu einem Verwaltungsamt im Gemeindeverzeichnis nicht vermerkt. Generell zeigt sich, dass die Situation in der Praxis noch etwas komplizierter ist als her abgebildet, da die einzelnen Verwaltungsstellen sehr unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen.

Die Erhebungen erfolgten in Abstimmung mit den derzeit laufenden Untersuchungen zur Verwaltungsstrukturreform. Da die Angaben zu den Verwaltungsämtern und den ihnen zugeordneten Kirchengemeinden jedoch dringend für die flächendeckende NKF-Einführungsplanung benötigt wurden, erfolgten einige Recherchen aus Zeitgründen auch parallel. Das Projektteam freut sich über Hinweise auf gegebenenfalls noch enthaltene Fehler.

 

 

19.10.2010



© 2011, Evangelische Kirche im Rheinland – Ekir.de
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung