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Das NKF-Projekt

Synodenbeschlüsse

Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat die Gemeinden bereits im Januar 2001 beauftragt, eine Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben zu erstellen. Das Materialheft ‘Visionen erden’ hat Anregungen und Hilfestellungen zur Erarbeitung einer solchen Konzeption gegeben. Durch die Formulierung eines Gemeindeprofils mit Aufgaben und Schwerpunkten entsteht ein gemeinsamer Rahmen für die einzelnen Glieder einer Gemeinde und deren Arbeit.

Der nächste logische Schritt ist, die in der Konzeption erarbeiteten Aufgaben und Schwerpunkte in konkrete Pläne umzusetzen und den Mitteleinsatz hierfür zu planen. Mit den Mitteln der Kameralistik kann diese Aufgabe jedoch nur unzulänglich oder mit unvertretbar hohem Aufwand gelöst werden. Deshalb war es notwendig, über ein neues System zur Verwaltung der kirchlichen Finanzen nachzudenken.

Die Landessynode hat im Januar 2006 dazu folgenden Beschluss gefasst (Auszug):

„Die Kirchenleitung wird beauftragt, schnellstmöglich das ,Neue Kirchliche Finanzwesen (NKF)' unter einheitlichen Voraussetzungen in der Evangelischen Kirche im Rheinland einzuführen.“

Eine Projektgruppe wurde daraufhin mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt. Bereits im Jahre 2006 begannen dazu umfangreiche Arbeiten. Im Laufe der Zeit wurden die Grundlagen der kaufmännischen Buchführung in einer größeren Zahl von Kirchengemeinden, kirchlichen Verwaltungsämtern und anderen kirchlichen Einrichtungen erprobt. Im Laufe des Jahres 2009 hat sich dabei aus verschiedenen Gründen gezeigt, dass der Ansatz zur Einführung des NKF grundsätzlich überarbeitet werden muss. So waren zu viele kameralistische Ansätze erhalten geblieben und auch im Rahmen der EKD gab es neue Erkenntnisse. Sicher wurde auch die Komplexität der notwendigen Umstellungsprozesse unterschätzt. Deshalb hat die Synode im Januar 2010 ein Moratorium zur Konsolidierung des NKF-Prozesses beschlossen.

Beschluss der Synode 2010 zu Moratorium und Überarbeitung (Auszug):

„1. Die Landessynode stellt fest, dass der bisherige Prozess zur Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens nicht den Erfolg und den Ertrag gebracht hat, die notwendig wären, um in einem nächsten Schritt das Neue Kirchliche Finanzwesen im gesamten Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland erfolgversprechend einzuführen. Um aber an dem gemeinsamen Ziel der Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens in allen kirchlichen Körperschaften festhalten zu können, wird ein Moratorium zur Überarbeitung des Umsetzungsprozesses für das Jahr 2010 beschlossen. Kritische Anfragen aus den Kirchenkreisen und Gemeinden werden aufgegriffen und in geeigneter Weise in den Prozess mit einbezogen. Gleiches gilt für die Erfahrungen anderer Landeskirchen.

2. Unter Anknüpfung an Beschluss 19 der Landessynode 2006 wird daran festgehalten, das Neue Kirchliche Finanzwesen unter einheitlichen Voraussetzungen und kaufmännischen Vorzeichen einzuführen. Ziele der Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens sind insbesondere

  • kirchliches Handeln und die Steuerung kirchlicher Ressourcen anhand von Zielvorgaben zu verbessern sowie
  • den einzelnen Körperschaften einen zeitnahen Überblick über ihre wirtschaftliche Lage zu ermöglichen.“

Landessynode beschloss 2011 Umsetzung binnen vier Jahren

Die rheinische Landessynode hat sich dann in ihrer Tagung im Januar 2011 für die Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens mit neuem Projektauftrag, Projektstrukturplan und Projektbudget entschieden. Bis 2015 soll das Projekt in allen Körperschaften der rheinischen Kirche zwischen Emmerich und Saarbrücken umgesetzt sein. 

 

 

04.04.2011



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