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Die Landessynode, oberstes
Entscheidungsgremium der Evangelischen Kirche im Rheinland, tagt vom 11.
bis 16. Januar in Bad Neuenahr. Abendmahl, Finanzen und Verkleinerung
von Gremien, hauptberufliches Superintendentenamt und kirchliches
Arbeitsrecht – das sind nur einige der Themen dieser 53. ordentlichen
Tagung mit ihren 244 stimmberechtigten Mitgliedern. Landessynode
2004 Jeder und jeder ist zum Abendmahl geladen In der rheinischen Kirche darf niemand vom Abendmahl ausgeschlossen werden. Das hat die Landessynode 2004 bekräftigt. Damit zieht die Evangelische Kirche im Rheinland die Konsequenz aus der ersatzlosen Streichung der "Kirchenzucht-Artikel“ in der Kirchenordung im Jahr 1996. „Darf die Kirche vom Mahl des Herrn ausschließen?“ heißt das Papier, das die Synode angenommen hat – und sozusagen mit Nein beantwortet. Zum
Hintergrund: Für viele Christinnen und Christen ist das Abendmahl die
zentrale Feier in ihrem Glaubensleben. Hier wird Gemeinschaft mit Gott
und anderen Gläubigen sowie Sündenvergebung erfahren. Für viele ist
die Feier des Abendmahls ein ganz besonders heiliger Augenblick, der
geschützt werden muss. So
entstanden in der Geschichte Regelungen, wie eine unangemessene
Teilnahme am Abendmahl ausgeschlossen werden könne. Im Mittelalter
wurde unter anderem deshalb die „Kirchenzucht“ entwickelt. Aus der
positiven Absicht, das heilige Abendmahl vor unangemessener Teilnahme zu
schützen, entwickelte sich in einigen Gemeinden auch ein Missbrauch.
Unliebsame Mitglieder konnten mit der Berufung auf die
„Kirchenzucht“ vom Abendmahl ausgeschlossen werden. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat das Instrument der Kirchenzucht 1996 aufgehoben. Nun wird mit Berufung auf das Neue Testament und das Vorbild Jesu auch konsequent der Ausschluss vom Abendmahl abgelehnt. Jesus hat mit Sündern und Randgruppen der Gesellschaft zusammen gegessen und gefeiert. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht hinausstoßen“ (Joh 6,37). Hier wird ein zu tiefst evangelisches Verständnis greifbar. Zum Abendmahl sind nicht die Reinen, Guten, Erlösten geladen, sondern die Mühsamen und Beladenen, die erst durch Gottes Gnade Erlösung erfahren. Gott nimmt alle Menschen an, wie sie sind, aber er lässt sie nicht wie sie sind. Die Buße, die Umkehr ist nicht Bedingung der Sündenvergebung, sondern die „Frucht“ und fröhlich Folge. Diese theologische Einsicht wird konsequent auf die Feier des Abendmahls übertragen. Alle sind an den Tisch des Herrn eingeladen, egal welcher Konfession und welcher Lebenssituation sie stehen. Nur jeder selbst kann sich dieser Einladung verschließen. Dieses
Abendmahlsverständnis erlaubt es auch, dass in Rheinland Kinder das
Abendmahl mitfeiern dürfen. Noch kann jede Gemeinde dies in der Praxis
unterschiedlich handhaben. Die
Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist nun durch den
Beschluss beauftragt, ihre Position in ökumenischen Gesprächen mit
anderen Kirchen darzulegen, da gerade in katholischer, orthodoxen, aber
auch freien Kirchen teilweise ein anderes Verständnis des Abendmahls
vorherrscht. Abendmahlsgemeinschaft hat die rheinische Kirche mit den
Kirchen der Leuenberger Konkordie, der Evangelisch-methodistischen
Kirche, den mennonitischen Gemeinden und der United Church of Christ in
den USA und Kanada. (EKiR.de, 15.1.2004) Landessynode
2004 „Ordination,
Dienst und Ämter nach evangelischem Verständnis“ bestätigt das
Priestertum aller Gläubigen In
der Kirche gibt es nur einen Dienst, aber viele verschiedene Ämter. Das
ist die Grundaussage in dem Papier „Ordination, Dienst und Ämter nach
evangelischem Verständnis“, das die Landessynode 2004 fast einstimmig
angenommen hat. Damit ist ein klare Definition von Dienst und Ämtern in
Anlehnung an die Barmer Theologische Erklärung aus dem Jahr 1934
vorgenommen worden. Demnach ist jede Christin und jeder Christ durch die
Taufe in den einen Dienst berufen, Gottes Wort weiterzugeben und Nächstenliebe
zu üben. „In
diesem Sinne sind alle Priester, berufen zu
Dienst am ‚Heiligtum’ des Wortes Gottes.“ Daneben braucht
es aber auch spezielle Ämter in der Kirche, die organisiert und
institutionalisiert werden müssen. Damit ist nicht nur das Pfarramt
oder das Lehramt gemeint. Auch Kirchenmusikerinnen, Küster oder
Jugendmitarbeitende haben ein solches Amt inne. So
wie das Verhältnis von Dienst und Ämtern, ist auch das Verhältnis von
Taufe und Ordination zu verstehen. Die Ordination vermittelt keine höhere
Weihe gegenüber der Taufe, sondern ist dieser untergeordnet. Sie ist
aber notwendig, damit einzelne besonders fähige Gemeindemitglieder in
ein Amt berufen werden können und öffentlich dazu stehen. Es geht
dabei nicht um die Berufung in eine konkrete Arbeitsstelle, sie bleibt
aber für bestimmte Ämter – zum Beispiel das Pfarramt -
Voraussetzung. Wer ordiniert ist, wird dazu berufen, das Wort Gottes öffentlich
zu verkündigen, zu taufen und Abendmahlsfeiern zu leiten, um so die
kirchliche Gemeinschaft aufzubauen. Es
gibt drei Wege zur Ordination: Theologiestudium mit Vikariat,
ehrenamtliche Ausbildung zur Predigthelferin oder Predigthelfer und
schließlich die zusätzliche theologische Ausbildung für kirchliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum ordinierten Dienst führen
kann. Das ist eine Betonung des Priestertums aller Gläubigen, weil
allen Gläubigen der Weg zur Ordination frei ist. Die Leitung des
Abendmahls durch nicht Ordinierte bleibt eine Ausnahme in der
rheinischen Kirche. Hier bleibt die letzte Verantwortung immer bei
Ordinierten. Konsequenzen
aus diesem Verständnis von Dienst und Ämtern ergeben sich viele:
Ordination bedeutet nicht gleich Pfarramt. Es kann auch ehrenamtlich
Ordinierte geben: beispielsweise Predigthelferinnen oder Pastoren im
Ehrenamt. Der Dienst der Ordinierten steht in apostolischer Tradition,
braucht aber nicht eine ununterbrochene Weihekette, die sich angeblich
bis zu den Aposteln zurückverfolgen lässt. Für die apostolische
Tradition genügt, dass der Dienst ganz im Sinne des Evangeliums
verstanden wird und sich so auf seinen Ursprung bezieht. Auch
aus dem Evangelium heraus begründet sich die Ordination von Frauen. Die
Frauenordination gilt nach rheinischer Vorstellung als unverzichtbares
Element des einen Dienstes. In der Kirche darf der Unterschied der
Geschlechter für geistliche Ämter nicht von Bedeutung sein. Im Leib
Christi darf es keine Bevorzugten oder Benachteiligten geben. Das
gilt auch für organisatorische Hierarchien. Wenn es nur den einen
Dienst und nur eine Ordination gibt, kann es keine übergeordneten Ämter
geben. Ein Bischofsamt in diesem Sinne ist abzulehnen, so die rheinische
Kirche. Es kann allerdings Ämter geben, die bischöfliche Funktion übernehmen
– in der rheinischen Kirche Superintendent und Präses. Diese sind
aber nicht wertvoller oder wichtiger für die Verbreitung des
Evangeliums als andere Ämter. (EKiR.de, 14.1.2004) Landessynode
2004 Geteiltes Amt Nach
langer und heißer Diskussion hat die Landessynode 2004 beschlossen,
dass zukünftig das „Geteilte Amt“ eine feste Einrichtung in der
Evangelischen Kirche im Rheinland werden soll. Seit 1998 gibt es
probeweise das „Geteilte Amt“ in drei Gemeinden in Duisburg und im
Oberbergischen Land. Im „Geteilten Amt“ arbeitet ein Team aus Theologinnen und Theologen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Diakonie, Pädagogik und Sozialarbeit. Alle sind in Aufgaben, Pflichten und Rechten gleichberechtigt. Alle sind theologische und seelsorgliche Ansprechpersonen für die Gemeindemitglieder. In
der Kirchengemeinde Obermeiderich in Duisburg betreuen zum Beispiel zwei
Pfarrer und ein Pädagoge gemeinsam drei Pfarrbezirke, in Derschlag sind
es ein Pfarrehepaar und ein Gemeindereferent. In Rheinhausen im
Kirchenkreis Moers arbeiten zwei Pfarrer und eine Diakonin im
"Geteilten Amt". In
der Diskussion auf der Landessynode wurden zwei Bewertungen des
„Geteilten Amtes“ deutlich. Die eine Seite lobte die innovative
Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen mit unterschiedlichen
Qualifikationen. Hier werde eine Kultur des Zusammenarbeitens in
Gemeinden eingeführt, die befruchtend für die ganze Kirche sein könne.
Die
andere Seite dagegen befürchtet, dass mit dem „Geteilten Amt“ ein
Sparmodell zur Kürzung von Pfarrstellen entstehe. Dort wo eine ganze
Pfarrstelle zu teuer für eine Gemeinde ist, könne dann diese durch
eine billigere andere Personalstelle ersetzt werden. Schließlich
konnten sich die Befürworter durchsetzen, zu denen auch Oberkirchenrat
Jürgen Dembek gehört. Er betonte, dass für ihn das Konzept des
Geteilten Amtes die konsequente Fortführung des Verständnisses von
Ordination, Dienst und Ämtern sei, das die Synode wenige Stunden vorher
beschlossen hatte. Landeskirchenrätin Katja Wäller zog ebenfalls eine
direkte Linie zwischen den beiden Beschlüssen. Sie glaubt, dass die
Nicht-Theologinnen und -Theologen im „Geteilten Amt“ bald auch
ordiniert werden könnten. Die
Kirchenleitung ist nun gefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen für
das „Geteilte Amt“ vorzubereiten, damit sich Gemeinden für dieses
Modell entscheiden können. (EKiR.de, 14.1.2004) Landessynode
2004 Kontinuierlich rückläufige Finanzen Für das Jahr 2004 rechnet die Evangelische Kirche im
Rheinland mit einem Rückgang des Kirchensteueraufkommens um 12,9
Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das erklärte Oberkirchenrat Georg Immel
in seinem Finanzbericht an die Landessynode 2004. Dies Aufkommen bezieht
sich auf alle 813 Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR).
Fehlendes Wirtschaftswachstum, demografisch bedingter Mitgliederrückgang
und die Auswirkungen der Steuerreformen seien die Ursachen für die
schlechtere finanzielle Lage der Kirche. "Nach den jetzigen
Rahmenbedingungen" müsse damit gerechnet werden, dass die
Kirchensteuereinnahmen mittelfristig jährlich um mindestens einen
Prozentpunkt zurückgehen, so Finanzdezernent Immel. Die Gemeinden zahlen für die landeskirchlichen Aufgaben eine
Umlage von 10,25 Prozent. Vor einer Verringerung dieses Anteils - von fünf
Kirchenkreisen gefordert - warnte Immel. Er erinnerte daran, dass die
Umlage unabhängig vom Steueraufkommen ist. Die Landeskirche spare
"in der Schärfe", in der auch Kirchengemeinden und
Kirchenkreise sparten. Wie schon Präses Nikolaus Schneider in seinem Präses-Bericht
kritisierte auch Immel die Landeskürzungen. In "bisher nicht
erlebtem Umfang" stehe nun die Zukunft der gemeinschaftlichen
Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben in Frage, sagte Immel.
Unter den Aufgaben, "die wir für den Staat wahrnehmen",
nannte Immel die auch die Mehrbelastungen für die Kirchengemeinden in
NRW durch die Kürzung der Sachkostenzuschüsse zur den
Kindertageseinrichtungen, den "besonders gravierenden
Einschnitt" im Landesjugendplan sowie die drohenden Kürzungen bei
den Lebensberatungsstellen. Bei all diesen Refinanzierungen gehe es um
Aufgaben, die ohne kirchliches Engagement als Daseinsvorsorge vom Staat
selbst gewährleistet werden müssten, argumentierte Immel. Nach dem Finanzbericht und einer Aussprache darüber nahm die
Landessynode 2004 den Haushalt 2004 an. Der Haushalt für die
landeskirchlichen Aufgaben 2004 hat ein Volumen von knapp 80 Millionen
Euro. Der Haushalt im Vorjahr umfasste noch 87,5 Millionen Euro. Der
Haushalt 2004 enthält ein Defizit von 6,7 Millionen Euro, das durch
Sparen, Rücklagenentnahme oder Übertragung von Überschüssen im
Vorjahr ausgeglichen werden soll. (EKiR.de, 15.1.2004) Landessynode
2004 Superintendenten weiter nebenamtlich Nach langer Diskussion hat die Landessynode 2004 die Hauptamtlichkeit von Superintendentinnen und Superintendenten abgelehnt. Die Vorsitzenden der 46 Kirchenkreise werden folglich wie bislang neben ihrer Pfarrstelle ihren Kirchenkreis leiten. Im
Vorfeld wurde dieses Thema ausführlich beraten. Kirchengemeinden und
Kirchenkreise waren befragt worden. Die verschiedenen Ausschüsse hatten
dazu ihre Voten abgegeben. Der theologische Ausschuss war stark gegen,
der Ausschuss für Kirchenordung und Rechtsfragen bedingt gegen
Hauptamtliche im Superintendentenamt. Befürwortet wurde dies dagegen
vom innerkirchlichen Ausschuss und vom Finanzausschuss. Die
Landessynode entschied sich dann knapp gegen eine neue Regelung. Somit
wird es in der rheinischen Kirche auch weiterhin nur nebenamtliche
Superintendentinnen und Superintendenten geben. Sie sollen allerdings
mehr Entlastung erfahren. Landessynode
2004 Kirche öffnet ihr Arbeitsrecht Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) wird ihr - vom
Staat unabhängiges - Arbeitsrecht ein Stück weit öffnen und mit
Gewerkschaften über eine Mitarbeit verhandeln. Das hat die Landessynode
2004 beschlossen. Um die Mitarbeitenden-Seite zu stärken, wird die EKiR
auf der Basis des Beschlusses Gespräche mit Gewerkschaften wie ver.di
aufnehmen, ferner auch mit anderen Landeskirchen, Diakonischen Werken
und Mitarbeitervertretungen. Allerdings werden Kirche und Diakonie ihr
eigenständiges Arbeitsrecht nicht aufgeben. Dies firmiert unter dem
Begriff Dritter Weg und schließt Tarifvertrag, Streik und Aussperrung
aus. In welcher Form die Arbeitnehmer-Seite - bei Kirche
Dienstnehmer-Seite genannt - gestärkt wird, dazu gibt die Landessynode
drei Vorschläge, die jetzt verhandelt werden können. Jeweils geht es
um die stärkere Beteiligung von Gewerkschaften. Bei dem weitestgehenden
Vorschlag würden beispielsweise Gehaltsregelungen nicht mehr nur von
der kirchlichen, paritätisch besetzten "Arbeitsrechtlichen
Kommission" entschieden, sondern zusätzlich an die Zustimmung der
beteiligten Verbände gebunden. (EKiR.de, 14.1.2004) Landessynode
2004 Predigthelfer werden zu Prädikanten Predigthelferinnen
und Predigthelfer werden in der Evangelischen Kirche im Rheinland künftig
die Bezeichnung Prädikantin oder Prädikant tragen. Diese von der
Landessynode 2004 beschlossene Bezeichnung soll deutlicher machen,
welchen Dienst diese ordinierten Gemeindeglieder in der öffentlichen
Verkündigung tun: Prädikant heißt übersetzt Prediger. Überdies
gleicht die rheinische Kirche damit die Bezeichnung an die Benennung in
vielen anderen evangelischen Kirchen und in einigen europäischen
Kirchen an. Mehr als 500 Prädikantinnen und Prädikanten tun in der
rheinischen Kirche ihren Dienst. Nach einer zweijährigen
Vorbreitungszeit werden die ehrenamtlich tätigen Männer und Frauen,
die in der Regel keine volle theologische Ausbildung haben, ordiniert.
Neben der Predigt gehören auch Amtshandlungen wie Taufen, Trauungen und
Bestattungen sowie die Leitung der Feier des Heiligen Abendmahls zu
ihren Aufgaben. (EkiR.de, 15.1.2004) Landessynode
2004 Erntedank konkret: Schöpfungszeit Die Schöpfung bewahren, die bäuerliche Landwirtschaft daheim und für Kleinbauern in Afrika, Asien und Lateinamerika stärken und etwas für das eigene Gesundheitsbewusstsein tun - das waren nur einige Beweggründe der Kreissynoden Altenkirchen, Kleve und Moers für ihren Antrag an die Landessynode, eine „Schöpfungszeit“ einzurichten. Nicht nur am Erntedankfest soll an die Segnungen erinnert werden, die die Menschen Gottes Schöpfung zu verdanken haben. Die Landessynode 2004 unterstützt die Anliegen der Antragstellerinnen, die Freude an Gottes Schöpfung und den verantwortlichen Umgang mit ihr tiefer im Leben der Gemeinden zu verankern. In ihrem Beschluss ermutigt sie die rheinischen Kirchengemeinden und Kirchenkreise, schon in diesem Jahr 2004 Modelle einer „gestalteten Schöpfungszeit“ zu erproben – wo immer möglich in ökumenischer Gemeinschaft. Ideen zur Gestaltung der Schöpfungszeit gibt es schon viele:
gemeinsame Aktionen mit der heimischen Landwirtschaft und engagierten
Unterstützerinnen und Unterstützern des Fairen Handels und des
Agenda-21-Prozesses - vom gemeinsamen Schlemmerfest mit örtlichem
Bauernmarkt über Kaffeetafeln mit Eine-Welt-Initiativen,
Informationsveranstaltungen zu Themen wie „Gesunde Ernährung“ und
„Fairer Handel“ bis hin zu ökumenischen Erntedankandachten. Auch
gibt es den Vorschlag einer vierwöchigen „Schöpfungszeit“ mit Eröffnungsveranstaltung
und ökumenischem Erntedankgottesdienst. (EKiR.de, 15.1.2004) Landessynode
2004 Namibia:
Bundesrepublik muss sich entschuldigen Die
Bundesregierung soll sich im Namen Deutschlands für den Völkermord vor
100 Jahren im heutigen Namibia entschuldigen. Dies verlangt die
Evangelische Kirche im Rheinland; die Landessynode 2004 nahm diese
Forderung in ihrem Beschluss „Erinnern,
versöhnen, gemeinsam Zukunft gestalten. 100 Jahre Beginn des
antikolonialen Befreiungskrieges in Namibia“ auf.
Am Jahrestag des Beginns des antikolonialen Befreiungskriegs in der
einstigen deutschen Kolonie Südwestafrika, am 12. Januar, hatte
Oberkirchenrat Wilfried Neusel gemahnt: „Die Bundesregierung muss sich
der Geschichte stellen und sich endlich entschuldigen.“ Am 12.
Januar 1904 begann der antikoloniale Widerstand gegen die deutsche
Zwangsherrschaft. Rund 90.000 Herero, Damara und Nama überlebten den Völkermord,
der 1908 endete, nicht. Fachleute bezeichnen den Krieg als ersten Völkermord
des 20. Jahrhunderts. Die
bisherige Haltung der Bundesregierung nennt der Oberkirchenrat eine „Unverblümtheit
des Zynismus“. Bundesaußenminister Joschka Fischer hatte im Oktober
2003 bei einem Besuch in Namibia eine Entschuldigung für den Genozid an
den Völkern der Herero, Damara und Nama abgelehnt, weil sie „entschädigungsrelevant“
sei. Man werde „nicht zu Geiseln der Geschichte“, hatte Außenminister
Fischer mitgeteilt. Zum Jahrestag hat das Auswärtige Amt eine
"Erklärung" abgegeben, in der es Fragen von Entschuldigung
und Entschädigung ausspart und darauf hinweist, dass Namibia den pro
Kopf höchsten Anteil deutscher Entwicklungshilfe in Afrika erhält. Die
Inaussichtstellung von zusätzlicher Entwicklungshilfe wertet
Oberkirchenrat Neusel als bloßes „Beruhigungsmittel“. Zum Stichwort
„Geiseln der Geschichte“ ist der Theologe überzeugt: Solche will
auch Gott nicht. Allerdings würden Täter von der Last der
Vergangenheit „nicht zum Nulltarif“ frei. Die Opfer des deutschen
Vernichtungskriegs und ihre Nachkommen hätten ein Anrecht auf
Gerechtigkeit – und damit auch auf Entschädigung. Die
frühere Rheinische Missions-Gesellschaft, eine der Vorgängerinstitutionen
der Vereinten Evangelischen Mission (VEM), deren Mitglied die rheinische
Kirche ist, hatte seit 1842 in Namibia gearbeitet und sich während
Krieg und Völkermord in einer zwiespältigen Rolle verstrickt. Denn die
Rheinische Missions-Gesellschaft, eigentlich in Diensten der Gemeinden
der einheimischen Bevölkerung, arbeitete mit den deutschen Kolonialbehörden
zusammen. So sammelte sie zum Beispiel Überlebende, die dann in
Konzentrationslagern der Kolonialregierung interniert wurden. Ein großer
Teil der Gefangenen starb in den Lagern. 1990, zur Unabhängigkeit
Namibias, haben die VEM und ihre deutschen Mitgliedskirchen in einer
Erklärung ihre Mitschuld an Kolonialismus, Rassismus und Apartheid in
Namibia bekannt. Auch Präses Nikolaus Schneider sprach in seinem Bericht an die Landessynode den Jahrestag des Beginns des antikolonialen Befreiungskriegs an. In einem Grußwort am Eröffnungsabend der Landessynode hatte der Generalsekretär der rheinischen Partnerkirche Evangelisch-Lutherische Kirche in der Republik Namibia (ELCRN), Henog Kamho, gesagt, Namibia erinnere sich um der Heilung der Wunden, der Versöhnung und des nationalen Aufbaus willen an die "Grausamkeiten der Vergangenheit". (EKiR.de, 15.1.2004) Link zur Informationsseite über die Synode der Ev. Kirche im Rheinland ( Bilder und ausführliche Berichte) |