Ev. Kirchengemeinden Niedereisenbach, Offenbach/Glan u. Wiesweiler
Die Geschichte der Pfarrei und des Simultaneums in Offenbach , zusammengestellt von der kath. Pfarrgemeinde St. Peter und Paul :
Die Pfarrei St. Peter und Paul in Offenbach
von
Herrn H. Buchen , Hüttenstr. 12, 67749 Offenbach-Hundheim
Die Entstehung der Pfarrei
St. Peter und Paul bleibt wohl im Dunkel der Geschichte verborgen. Sicher ist,
dass vor der Stiftung des Klosters St. Marien im Jahre 1150 bereits eine Kirche
vorhanden war.
Urkundlich belegt ist, dass Erzbischof Heinrich I.
von Mainz im Jahre 1150 die Schenkung des Ritters Rheinfried bestätigt,
die aus seinem Hofgut in Offenbach mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie
einer Kapelle und den dazu gehörenden Ländereien besteht.
Die in dieser Urkunde erwähnte Kapelle ist als
Pfarrkirche einer bereits bestehenden Pfarrei St. Petrus und Paulus anzusehen.
Diese Kapelle war dem Schutzpatronen der Ansiedlung gewidmet, die zum
Hofgut des Ritters Rheinfried gehörte. Mit der Gründung des Klosters übernahmen
die Mönche die seelsorgerische Betreuung der Pfarrei. Die Pfarrkirche war
gleichzeitig Klosterkirche.
Mit dem Bau der eigentlichen Klosterkirche, den Ritter
Reinfried in seiner Schenkung bestimmt hatte, wurde erst 70 Jahre später
begonnen. Um den Zusammenhang des Klosters St. Marien mit der Pfarrei St. Peter
und Paul darzustellen, wurden beim Bau der Klosterkirche offensichtlich die
Sandsteinfiguren der beiden Apostelfürsten geschaffen, die zu beiden Seiten des
Haupteinganges im Westgiebel der Klosterkirche aufgestellt wurden. Nach der Auflösung
des Simultaneums (Vertrag vom 20.04.1882) wurden die beiden Statuen den
Katholiken überlassen und befinden sich heute in der Katholischen Pfarrkirche
St. Peter und Paul.
Die seelsorgerliche Betreuung der Pfarrei durch die Mönche
von St. Marien verlief offensichtlich reibungslos durch die folgenden
Jahrhunderte. Ein entscheidender Einschnitt erfolgte durch die Reformation.
Kaiser Friedrich der III. Hatte mit der Urkunde vom
20.Mai.1479, ausgefertigt zu Graz, die Schutzherrschaft über das Kloster St.
Marien an den Herzog von Zweibrücken übertragen, um Übergriffen
entgegenzuwirken und ein reibungsloses Klosterleben zu gewährleisten.
Das Herzogtum Zweibrücken schloss sich bereits im Jahre
1523 unter Herzog Ludwig II der Reformation an. Nunmehr betrachten die Herzöge
von Zweibrücken in der Folgezeit das ihnen bisher als Schutz anvertraute
Kloster St. Marien als ihr Eigentum und behindern den Probst massiv in seiner Tätigkeit.
1538 wird in der Klosterkirche der erste reformierte
Gottesdienst gehalten durch den der Reformation beigetretenen Pfarrer von Hirsau.
Unter dem Druck des Herzogs von Zweibrücken konnte der damalige Probst Johannes
de Berne dies nicht verhindern. Damit begann das Simultaneum an der
Klosterkirche. Probst Johannes de Berne wird bis 1542 als Probst erwähnt.
Durch den Augsburger Religionsfrieden 1555 wurde verfügt,
dass die Untertanen die Religion ihres Grundherren anzunehmen hätten. Wegen der
ungeklärten Besitzverhältnisse - Abtei St. Vinzenz - Herzogtum Zweibrücken -
sind immer noch eine Anzahl von Katholiken in Offenbach verblieben. Der Abt von
St. Vinzenz in Metz hat immer wieder Pröbste und Mönche nach Offenbach
entsandt, um seinen Besitzanspruch an den Klostergütern geltend zu machen. In
den folgenden 100 Jahren war durch die massive Bedrängnis der Herzöge von
Zweibrücken weder ein normales Klosterleben noch eine ordentliche
seelsorgerliche Betreuung der Pfarrei möglich.
Der letzte Probst des Klosters St. Marien, Franz Jobal,
musste das Kloster aufgrund eines Edikts König Ludwig des XIV von Frankreich
vom 22.4.1682 verlassen. Dieses Edikt geht auf Betreiben des Herzogs Christian
II von Birkenfeld-Zweibrücken zurück, der dem König ein Heer zur Verfügung
gestellt hatte. Nach diesem Edikt wurden alle Güter und Besitzungen des
Klosters St. Marien dem Herzogtum Zweibrücken zugeführt. Über das Schicksal
der Klosterkirche wurde durch ein erneutes Edikt Ludwig XIV vom 21.07.1684
entschieden. Dadurch wurde sie erneut zur Simultankirche erklärt, jedoch mit
gleichen Besitzrechten für beide Konfessionen.
Nachdem mit dem Abzug des Probstes Franz Jobal endgültigen
Ende des Klosters St. Marien war auch die seelsorgerliche Betreuung der Pfarrei
ST. Peter und Paul nicht mehr gewährleistet. Als ersten Seelsorger nach dem
Ende des Klosters sandte der Erzbischof von Mainz im Jahre 1691 den Benediktiner
Bonifatius Bayer aus dem Kloster St. Jakob bei Mainz als Seelsorger nach
Offenbach. In der Folgezeit wurde die Seelsorger der Pfarrei ohne Unterbrechung
fortgesetzt bis zum Jahre 1720.
Der zum Seelsorger der Pfarrei bestellte Pastor Philipp
Franziskus Boos aus Bingen nimmt wegen der Bedrängnisse durch den Herzog von
Zweibrücken seinen Wohnsitz im ruhigeren veldenzischen Lauterecken. Die
seesorgliche Betreuung der Pfarrei in Offenbach erfolgt durch einen Kaplan, der
seinen Wohnsitz ebenfalls in Lauterecken hat, jedoch durch die Pfarrei St. Peter
und Paul zu unterhalten ist.
Im Jahre 1803 erhielt die Pfarrei einen eigenen
Seelsorger. Pastor Heinrich Reitwein wurde als Seelsorger der Pfarrei St. Peter
und Paul eingeführt. In der Zeit von 1720-1803 waren insgesamt 34 Kapläne in
Offenbach tätig.
Nachdem der jahrhundertelangen Streit um die Klostergüter
zwischen den geistlichen und den weltlichen Herren beigelegt war, verlagerten
sich Konflikte auf die Gläubigen der beiden Konfessionen. Nach der Mitte des
19. Jahrhunderts nahmen diese Streitereien schlimme Formen an. Wegen Geringfügigkeiten
wurden die Behörden bemüht. Wesentliche Veranlassung war der Gebrauch der
Kirche und das Läuten der Glocken. Um diesem zustand abzuhelfen, wurde Ende
Januar 1854 das „Sonntagsgesetz für die Gemeinde Offenbach“ im
Evangelischen Schulhaus verkündet. Demnach sollte die Kirche von 8 bis 10 Uhr
zum protestantischen und von 10 bis 12 Uhr sowie nachmittags von 2 bis 3 Uhr zum
katholischen Gottesdienst gebraucht werden.
Am 19. April 1861 richtete der protestantische Pfarrer
Mellinghoff (v 1860-1871 in Offenbach) eine Klageschrift an das Bürgermeisteramt
Grumbach als Ortspolizeibehörde. Es ging darum, den Katholiken das „Anläuten“
zu den Sonntagsnachmittagsgottesdiensten zu verbieten, weil das erste Läuten
bereits um 1 Uhr erfolgte.
Pfarrer Mellinghoff begründet seine Klage wie folgt:
„Die Stunde von 1 bis 2 gehört den Evangelischen, gleichwohl ob wir diese
Stunde benützen oder nicht. Vor 2 Uhr dürfen sie weder in der Kirche sein noch
an den Glocken.“
In seiner Klage bemerkt Pfarrer Mellinghoff, der Bürgermeister
möge diese Klage nicht als Kleinigkeit betrachten; denn in diesen Dingen gibt
es keine Kleinigkeiten und droht dem Bürgermeister im Falle des Nichtbeachtens
seiner Klage gerichtliche Maßnahmen an.
Eine Ausfertigung der Klageschrift wurde Pastor Wald (v.
31.10.53 - 22.12.1861 in Offenbach) übergeben, der im Kopf der ersten Seite den
Vermerk anbrachte: „Diese Klageschrift des prot. Pfarrers rief den Vorschlag
zur Aufhebung des Simultaneums hervor“.
Es dauerte jedoch noch 20 Jahre bis es soweit war.
Das Gezänke ging unentwegt weiter. Am 20.April.1881 fand
eine Besprechung zwischen den katholischen Kirchvorstand und den
protestantischen Presbyterium statt zur Klärung der beiderseitigen Übergriffe
und um weitere zu vermeiden.
Es konnte jedoch keine Einigung erzielt werden.
Der damalige katholische Pastor Ketter teilte darauf am
15.Mai.1881 Pfarrer Metz mit, dass der katholische Kirchenvorstand beschlossen
habe, das Simultaneum endgültig zu beenden und bot der Evangelischen
Kirchengemeinde einen Betrag von 12.000 Goldmark an, wenn diese auf ihre
Berechtigung an der Simultankirche verzichte. Verlangt jedoch die Ev.
Kirchengemeinde, dass die Katholiken ihre Recht abtreten sollen, verlangen sie
die gleiche Summe, um eine Grundlage zur Errichtung eines bescheidenen Neubaues
zu erlangen.
Die Ev. Kirchengemeinde war offensichtlich nicht bereit,
ihre Rechte abzutreten. Erst im Januar 1882 kam Bewegung in die Angelegenheit.
Nach vorliegenden Notizen werden verschiedene Vertragsmodalitäten zur Aufhebung
des Simultaneums und der Übertragung der alleinigen Besitzrechte an die Ev.
Kirchengemeinde in Betracht gezogen. Es
wird von einer Abfindungssumme von 9000 Goldmark ausgegangen. Ein entsprechender
Vertag wurde am 20.April.1882 geschlossen. Es wurde vereinbart, dass die
Katholiken die Kirche bis zur Fertigstellung ihres Neubaues weiter benutzen können.
Danach hat sich offensichtlich das Verhältnis zwischen beiden Konfessionen
etwas entspannt, denn in der Folgezeit liegen keine Unterlagen über
gegenseitige Übergriffe mehr vor.
Der erste Spatenstich zum Neubau der Katholischen
Pfarrkirche erfolgte am 18.Dez.1882. Das Baugrundstück
befand sich bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts im Besitz der Katholischen
Kirchengemeinde. Die Grundsteinlegung erfolgte am 1.Juli.1884. Am Palmsonntag
1886 konnte der erste Gottesdienst in der neuerbauten Kirche gehalten werden,
die zu diesem Zwecke provisorisch hergerichtet wurde.
Nach Aufstellung des Hochaltares erfolgte am 9.Juli.1889
die feierlich Konsekration des Gotteshauses durch den Trierer Weihbischof Felten.
In der Folgezeit wurde die Innenausstattung der Kirche
weitergeführt, die bis zum Einbau der Orgel durch den Orgelbauer Johannes Klais
aus Bonn abgeschlossen war. Das Leben innerhalb der Pfarrei hat sich seit dem
Bezug des eigentlichen Gotteshauses erfolgreich weiterentwickelt; zur Pfarrei
gehörten 27 Filialen. Die am weitesten entfernte war Ilgesheim mit 8 Katholiken
(13,3km), Oberjeckenbach mit 28 Katholiken (12,7 km), Niederalben mit 64
Katholiken (9,3 km).
Am 14.Juli 1917 wurde die größere der beiden Glocken
beschlagnahmt, die erst am 19.Januar.1936 wiederbeschafft werden. Sie wurde
bereits am 15.März 1940 beschlagnahmt und am 26.Februar.1942 abgeholt.
Die neue Glocke wurde am 9.Oktober.1958 von der
Glockengießerei Hamm in Frankenthal gegossen und am 19. Oktober geweiht. Im
Januar 1961 wurde die Innenrenovierung der Kirche angeregt. Der
Bistumskonservator, Herr Professor Dr. Alois Thomas und der Bistumsarchitekt
Craemer nahmen am 13.Januar 1961 eine Besichtigung der Kirche vor. Ihr Vorschlag
war, die in neugotischer Holzschnitzerei ausgeführten Altäre (Hochaltar und 2
Seitenaltäre) zu entfernen und durch einen einfachen Mensa-Altar zu ersetzen.
Die vorhandenen Figuren sollten weitgehend entfernt und die Ausmalung mit einem
einfachen hellen Anstrich überstrichen werden.
Die Gewölberippen, Orgel und Empore wurden mit Ölfarbe
betonfarbig überstrichen.
Bei sehr vielen Pfarrangehörigen fand der Zustand nach
dem Wiedereinzug in die renovierte Kirche keine Zustimmung. Er entsprach jedoch
dem damaligen Zeitgeschmack. Der mit Dispersionsfarbe ausgeführte Anstrich war
nicht von langer Dauer.
Er musste nach einigen Jahren immer wieder erneuert
werden. Inzwischen zeigten sich aus Salpeterschäden im Sockelbereich.
Der Verwaltungsrat beschloss am 29.07.1982 die
Trockenlegung des Mauerwerkes durchzuführen. Daraus ergab sich auch die
Erneuerung des Innenanstrichs. Erst am 5.August.1985 konnte mit den Arbeiten
begonnen werden.
Inzwischen hatte sich der Zeitgeschmack grundlegend geändert.
Die Dispersionsfarbe musste abgewaschen werden. Die Arbeiten wurden vom
Bistumskonservator überwacht. Beim Abwaschen kam die ursprüngliche Ausmalung
wieder zum Vorschein. Es wurde beschlossen, diese wieder vollständig zu
restaurieren. Auch Orgel und Empore wurden wieder von der hässlichen, grauen
Farbe befreit und in den ursprünglichen Zustand versetzt. Die Arbeiten waren im
November 1987 abgeschlossen. Jetzt erstrahlte das Innere der Kirche wieder in
dem Glanz, in dem sie von unseren Vorfahren errichtet wurde.
Heute ist das Miteinander der beiden Konfessionen sehr
zufriedenstellend. Der heutige Zustand begann bereits Mitte der Sechziger Jahre
durch das gute Einvernehmen des katholischen Pastor Becker und des ev. Pfarrer
Renk.
Dies wurde auch nach mehrmaligem Wechsel kontinuierlich
fortgesetzt und ist bis heute harmonisch weitergewachsen.
Bei dem heutigen Verhältnis der beiden Kirchengemeinden
wäre der Bau einer zweiten Kirche erst gar nicht in Erwägung gezogen worden.
Man hätte mit Sicherheit die Erneuerung des bestehenden Gotteshauses gemeinsam
in Angriff genommen.
Zusammengestellt von: K.- W. Augenstein, Hauptstr. 74, 67749 Offenbach-Hundheim, e-Mail
Stand: 13. Januar 2002