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Redaktionsstatut 2005 für Gemeindebrief "Kontakt"

(Beschluss 18.10.2005)

I. Ziele und Aufgaben

Ziel des Gemeindebriefes ist es, zum Glauben, zu Gemeinde und Kirche einzuladen, auf diesem Weg besonders auch kirchlich distanzierte Gemeindeglieder anzusprechen und Brücken zu schlagen.

Aufgaben des Gemeindebriefes sind:

  • über Veranstaltungen, deren Ort, Zeit und Ansprechpartner zu informieren
  • um Vertrauen und Verständnis für die Gemeinde werben
  • christliche Orientierung anzubieten
  • die Kommunikation aller Gemeindeglieder untereinander zu fördern
  • regelmäßig und möglichst aktuell Informationen weiterzugeben
  • zur Beteiligung einzuladen
  • Rechenschaft über die gemeindliche Arbeit abzulegen

II. Der/die Herausgeber/in

Die/der Herausgeber/in ist stellvertretend für die evangelische Kirchengemeinde Overath die/der jeweils amtierende Vorsitzende des Presbyteriums. Ihre/seine Aufgabe ist es, über die Einhaltung des Redaktionsstatus zu wachen. Die redaktionelle Arbeit und die Herstellung des Gemeindebriefes werden aus Haushaltsmitteln finanziert. Einnahmen aus Anzeigen usw. fließen der Haushaltsstelle zu.

III. Die Redaktion

Das Presbyterium bestellt den leitenden Redakteur/die leitende Redakteurin und beruft ihn/sie ab. Vorschläge dazu werden vom Öffentlichkeitsausschuss unterbreitet. Der/die leitende Redakteur/in stellt ein Redaktionsteam zusammen. Die Bestellung und Entlassung der Redaktionsmitglieder bedürfen der Bestätigung des Presbyteriums. Die Redaktion arbeitet im Sinne dieses Statuts eigenverantwortlich und ist unbeschadet der Rechte der Herausgeberin nicht an Weisungen gebunden.

IV. Inhalte und Umgang mit Beiträgen

Alle Gemeindeglieder sind eingeladen, sich im Gemeindebrief zu äußern; grundsätzlich sollen alle eingereichten Beiträge auch zum Druck vorgesehen werden und namentlich gekennzeichnet sein. Einzelbeiträge sollen maximal eine Druckseite lang sein; kompaktere Themen nehmen eine Doppelseite ein (hierbei soll aber mindestens ein Foto oder grafisches Element enthalten sein, um optisch stärker anzusprechen und die Lesbarkeit zu fördern).

Die Gemeindebriefredaktion bemüht sich um ein besonderes Profil, dazu gehört die Schwerpunktsetzung auf ein Thema, die Aufbereitung der Inhalte und Themen nach journalistischen Kriterien und die Festlegung wiederkehrender Rubriken. Die Entwicklung oder Änderung von Rubriken bleibt der Redaktion freigestellt.

Ton, Stil und Aussage - auch von kritischen Artikeln – sollten stets sachlich, freundlich und einladend sein. Dabei soll auf leichte Verständlichkeit (kurze Sätze, Vermeidung von Fremdwörtern, Fachbegriffen, Abkürzungen u.a. ) geachtet werden (ohne jedoch inhaltlich "flach" zu werden).

Aus Platzgründen notwendige Kürzung oder sonstiges Redigieren wird seitens der Redaktion mit dem Verfasser abgesprochen; die Redaktion legt entweder einen Änderungsvorschlag vor oder der Autor/die Autorin ändert selbst. Beiträge können abgelehnt werden, wenn sie den Zielsetzungen des Gemeindebriefs widersprechen, presserechtliche Bedenken bestehen.

V. Erscheinungsweise

Der Gemeindebrief erscheint mindestens dreimal im Kalenderjahr.
Der Umfang liegt bei ca. 52 Druckseiten (einschließlich acht bis 16 Jugendseiten in redaktioneller Verantwortung der Jugendarbeit; die Gesamtverantwortung verbleibt bei der Redaktion).

Erläuterung:

  1. Der Herausgeber hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung der Leitlinien zu überwachen.
  2. In allen Zweifels- und Streitfällen entscheidet das Presbyterium als Leitungsorgan.
  3. Im Übrigen soll der Satz in III. die Kreativität redaktioneller Arbeit schützen gegenüber verschiedensten Empfindlichkeiten, die im Bereich von Öffentlichkeitsarbeit erfahrungsgemäß immer wieder auftreten

Redaktion KONTAKT

Herr Egel-Völp, (Leitung und verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes)
Frau Bänker
Herr Lohmann
Herr Dr. Matthias