An den richtigen Schrauben drehen:

Wählen, wählen lassen und entscheiden?

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Freizeit Freizeit Gebäude Gebäude
Öffentlichkeit Öffentlichkeit 5. Februar 2012 Frauen Frauen
    Männer Männer
    Feste Feste

Nehmen Sie Verantwortung wahr!

Beteiligen Sie sich an der Neuwahl des Presbyteriums der Evangelischen Kirchengemeinde am 5. Februar 2012 -
als Wähler oder als Kandidat für das Presbyterium!

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,
am 5. Februar 2012 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt. Die Gemeindemitglieder bestimmen, wer in den nächsten vier Jahren die Gemeinde leitet, ihre Position in der Gesellschaft formt, Ziele vorausschauend erarbeitet und praktische Maßnahmen ergreift. Für diese Aufgaben werden Frauen und Männer gesucht, die bereit sind, ihre Gaben und Fähigkeiten in ein vielfältiges Aufgabengebiet einzubringen und Freude daran haben, an Zukunftsaufgaben mitzuwirken. Sie vielleicht?

Das Wahlverfahren beginnt am 30. Oktober 2011.

In unserer Kirchengemeinde sind insgesamt zwölf Presbyter und Presbyterinnen und zusätzlich zwei beruflich Mitarbeitende der Kirchengemeinde in das Presbyterium zu wählen. Pfarrerin und Pfarrer sind von Amts wegen Mitglieder des Presbyteriums.

Voraussetzungen für eine Kandidatur sind:

Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, in das Wahlverzeichnis eingetragen sein und dürfen das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie müssen getauft und konfirmiert sein, wobei Erwachsene, die in die Gemeinde aufgenommen worden sind, Konfirmierten gleichgestellt sind.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Vorschläge müssen schriftlich bei einem Mitglied des Presbyteriums oder im Gemeindebüro (Kapellenstraße 17, 51491 Overath) vorgelegt werden und müssen mit einer Einverständniserklärung ergänzt sein, daß im Falle der Wahl die Wahl angenommen wird. Jedes Gemeindemitglied kann sich auch selbst vorschlagen. Mitglieder des derzeit amtierenden Presbyteriums, die ihre Aufgaben auch in Zukunft weiterführen wollen, müssen ebenfalls ihre Bewerbung und ihre Einverständniserklärung vorlegen.
Wahlvorschläge sind bis zum 11. Nov. 2011 formgerecht zu benennen.

Das Presbyterium hat beschlossen, die Kirchengemeinde in zwei Wahlbezirke einzuteilen, für jeden Wahlbezirk werden die Presbyterinnen und Presbyter getrennt gesucht:

Die Vorgeschlagenen werden daher dem Wahlbezirk zugeordnet, der ihrem Wohnort entspricht. Alle Vorschläge werden zwar wahlbezirksweise auf einem Stimmzettel zusammengefaßt, doch kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde Kandidatinnen und Kandidaten beider Wahlbezirke wählen.

Wahlberechtigt ist, wer am 8. Januar 2012, zum Beginn der Auslegung des Wahlverzeichnisses

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 8. Januar 2012 bis zum 29. Januar 2012 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro, Kapellenstraße 17, 51491 Overath, ausgelegt.

Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

Rechtliche Hinweise:

Das Wahlverfahren wie beschrieben regelt das Kirchengesetz über die Wahl des Presbyteriums in der Evangelischen Kirche im Rheinland in der Fassung vom 14. Januar 2011, ergänzt durch die von der Kirchenleitung erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 11. März 2011.

Der zeitliche Ablauf ist von der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland vorgegeben.

Übergeordnete Fragen regelt die Kirchenordnung.

Alle Informationen und Unterlagen können in www.presbyteriumswahl.de abgerufen oder im Gemeindebüro eingesehen werden.

Overath, 13. Oktober 2011
für das Presbyterium
gez. Dr. Mayer

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