für den 25.05.2012
Du sollst anbeten vor dem HERRN, deinem Gott, und sollst fröhlich sein über alles Gut, das der HERR, dein Gott, dir und deinem Hause gegeben hat.
5.Mose 26,10.11
mehrfür den 25.05.2012
Du sollst anbeten vor dem HERRN, deinem Gott, und sollst fröhlich sein über alles Gut, das der HERR, dein Gott, dir und deinem Hause gegeben hat.
5.Mose 26,10.11
mehrIndem sie im Presbyterium mitarbeiten, entscheiden die Presbyterinnen und Presbyter in den Angelegenheiten der Kirchengemeinde, geregelt in der Kirchenordnung. Das Presbyterium verfasst die Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben. Es entscheidet über Ordnung, Zeit und Zahl der Gottesdienste sowie die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume. Es bestimmt den Gemeindehaushalt und die Kollektenzwecke. Auch Pfarrstellenbesetzungen sowie Einstellungen von beruflich Mitarbeitenden obliegen dem Presbyterium, außerdem die Zulassung zur Konfirmation.
Das Presbyteramt ist ein Ehrenamt. Presbyterinnen und Presbyter erhalten nötige Auslagen erstattet. Um ihren Dienst gut ausfüllen zu können, bekommen sie geistliche Zurüstung, fachliche Unterstützung sowie alle nötigen Informationen – so garantiert das die Kirchenordnung.