für den 23.02.2012
Fürchte dich nicht, denn du sollst nicht zuschanden werden.
Jesaja 54,4
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Presbyterinnen und Presbyter bestimmen gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Prioritäten und Aufgaben der Kirchengemeinde, sie entscheiden über die Finanzen und das Personal. So gibt das Presbyterium seiner Gemeinde Gesicht - auch in geistlicher Hinsicht. Beispielsweise entscheidet das Presbyterium über die Gottesdienstordnung seiner Gemeinde. Das Presbyterium ist kein Aufsichtsrat oder Kuratorium, sondern ein Leitungsgremium. Seine Entscheidungen orientiert es immer auch an geistlichen Kriterien.
Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt vier Jahre. Eine Gemeinde hat mindestens vier Presbyterinnen bzw. Presbyter. Je nach Gemeindegliederzahl liegt ihre Zahl entsprechend höher. Die Staffelung regeln das Presbyterwahlgesetz bzw. seine Ausführungsbestimmungen. Grundsätzliche Regelungen über Presbyterien trifft die Kirchenordnung.
Auf dieser Website www.presbyteriumswahl.de finden Sie die für die Presbyteriumswahl 2012 in der Evangelischen Kirche im Rheinland wichtigen Informationen sowie Links auf den Materialdienst www.presbyteriumswahl2012.de. Unter dem Menüpunkt „organisieren“ finden diejenigen in Presbyterien und Verwaltungen, die die Wahlen planen, Basis-Informationen, das Arbeitsheft und weitere Materialien. Unter „kandidieren“ sollen sich künftige sowie zur Wiederwahl antretende Presbyterinnen und Presbyter angesprochen fühlen. Wählerinnen und Wähler finden unter „wählen“ eine kurze Information.
ekir.de / neu / 02.02.2012