Losung

für den 25.05.2012

Du sollst anbeten vor dem HERRN, deinem Gott, und sollst fröhlich sein über alles Gut, das der HERR, dein Gott, dir und deinem Hause gegeben hat.

5.Mose 26,10.11

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Service

Presbyteriumswahl

Wer gewählt werden kann

Wer für das Amt der Presbyterin bzw. des Presbyters kandidiert, muss zunächst einmal der Kirchengemeinde angehören, in der sie oder er kandidiert.

Das Presbyteramt ist altersmäßig beschränkt: Die Kandidierenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahrs scheiden Presbyterinnen und Presbyter aus ihrem Amt aus.

Es gibt noch eine dritte Voraussetzung: Die Kirchenordnung bestimmt, dass Presbyterinnen und Presbyter „zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet“ sein müssen. Als geeignet gelten Menschen, die nicht Einzelinteressen, sondern alle Kirchenmitglieder im Blick haben, die gut kollegial handeln können, die Erfahrung im gemeindlichen Leben besitzen. Wer tragfähige Visionen für das kirchliche Leben mitbringt oder Projekte in Gang zu bringen und umzusetzen weiß, gehört ebenso zu den geeigneten Menschen.



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