Losung

für den 25.05.2012

Du sollst anbeten vor dem HERRN, deinem Gott, und sollst fröhlich sein über alles Gut, das der HERR, dein Gott, dir und deinem Hause gegeben hat.

5.Mose 26,10.11

mehr
Service

Presbyteriumswahl

Wer wählen darf

Wahlberechtigt für die Presbyteriumswahlen sind die jeweiligen Mitglieder einer Kirchengemeinde, die am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt sind.

Genauer formuliert: Die Wahlberechtigten müssen ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben. Sonderregelungen betreffen Menschen, die ins Ausland gezogen sind, sowie Soldatinnen und Soldaten. An die deutsche Staatsbürgerschaft ist die Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde nicht gebunden.



© 2011, Presbyteriumswahl - Evangelische Kirche im Rheinland – Ekir.de
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung