Vokation

Der Evangelische Religionsunterricht basiert auf dem Glauben und Leben der Evangelischen Kirche. Das kommt in den Richtlinien und Lehrplänen dieses Faches zum Ausdruck. Evangelische Religionslehrkräfte sind in der Evangelischen Kirche zu Hause. So können sie Inhalte des Evangelischen Religionsunterrichts vertreten und überzeugend vermitteln.

Informationen zur kirchlichen Bevollmächtigung, der Verordnung zur Regelung der Vokation (VokVO) sowie der Antragstellung finden Sie hier.

 

Vokationstagungen

Die Vokation setzt die Teilnahme an einer von der Kirche durchgeführten Vokationstagung voraus und erfolgt auf Ihren Antrag nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung. Die Beurlaubung zur Teilnahme ist durch die Länder gewährleistet und vonseiten der Lehrkräfte rechtzeitig zu beantragen.

 

Anmeldung zur Vokationstagung / Antrag auf Vokation:

Evangelische Kirche im Rheinland
Das Landeskirchenamt
Dezernat 3.2 – Schulische Bildung und Kirchliche Schulen
Heike Söll
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf

Telefon: 0211 4562-692
E-Mail: heike.soell@ekir.de