Losung

für den 25.05.2012

Du sollst anbeten vor dem HERRN, deinem Gott, und sollst fröhlich sein über alles Gut, das der HERR, dein Gott, dir und deinem Hause gegeben hat.

5.Mose 26,10.11

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Ansprechpartner

Dr. H.-Jürgen Röhrig Dr. H.-Jürgen Röhrig

Dr. H.-Jürgen Röhrig, Dozent

Arbeitsbereiche im PTI: Grundschule, Förderschule, Vokationen
Tel: 0228-9523-117
E-Mail an Dr. H.-Jürgen Röhrig

Sekretariat: Ursula Kopp
Tel: 0228-9523-131 
E-Mail an Frau Kopp 

Vokationstagungen

Da der Evangelische Religionsunterricht in den Schulen gemäß Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der BRD in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der evangelischen Kirche erteilt wird, bedürfen Lehrerinnen und Lehrer für die Erteilung des Religionsunterrichts die kirchliche Bevollmächtigung. Diese erfolgt durch die Vokation.

Voraussetzung sind die Antragstellung der Lehrerin oder des Lehrers, die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche (dazu zählen auch Mitglieder evangelischer Freikirchen aufgrund bestimmter Regelungen) und die staatliche Lehrbefähigung für evangelische Religionslehre, sowie die Teilnahme an einer von der Kirche durchgeführten Vokationstagung. Mit der Durchführung ist das PTI beauftragt.

Die Evangelische Kirche legt großen Wert auf diese Art des Religionsunterrichts: Die christliche Botschaft soll in ihrer biblischen Begründung, geschichtlichen Entfaltung und in ihrer gegenwärtigen Lebenswirklichkeit jungen Menschen im Religionsunterricht der Schulen begegnen. Sie kann die Hoffnung wecken, dass die Botschaft ihnen bei der Suche nach Orientierung, nach Sinn und Halt für ihr Leben hilft.
Die Kirche verpflichtet sich, die Lehrerinnen und Lehrer in theologischer, pädagogischer und persönlicher Hinsicht zu beraten. Sie wird an ihrer Fortbildung und bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln für den RU mitwirken.

Die Kirche möchte darüber hinaus den Rat, die Erfahrungen, Kritik, Fragen und Erkenntnisse der Lehrerinnen und Lehrer hören, damit eine Verbesserung des Religionsunterrichtes und eine gute Zusammenarbeit bei der Aufgabe von Bildung und Erziehung erreicht werden.

Studientagungen anlässlich der Vokation dienen dem persönlichen und sachlichen Austausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Neben der Auseinandersetzung über theologische Grundfragen werden Medien und Methoden erprobt, die einem schülerorientierten Unterricht zugute kommen. In der Regel wird die Bevollmächtigung zur Erteilung Evangelischer Religionslehre nach Teilnahme an einer 5-tägigen Studientagung im Rahmen eines Gottesdienstes zugesprochen (Ausnahme: 3-tägige Studientagungen).

Durch die gemeinsame Vokationsordnung mit der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche ist die kirchliche Bevollmächtigung in diesen Landeskirchen anerkannt.

Für Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst ist die Beurlaubung zur Teilnahme durch das Schulministerium gewährleistet. Unterkunft und Verpflegung im PTI Bonn sind frei.

Zum Verfahren

I. Sie melden sich bitte als erstes beim Landeskirchenamt (LKA) in Düsseldorf, um eine vorläufige Unterrichtserlaubnis zu beantragen. Diese müssen Sie der jeweiligen Bezirksregierung in NRW vorlegen, um Religionsunterricht erteilen zu können (auch schon für Ihr Referendariat).

Beim LKA erhalten Sie einen Personalbogen, den Sie ausgefüllt mit weiteren Unterlagen
an das LKA zurückschicken:

  • eine beglaubigte Fotokopie des Examenszeugnisses 
  • eine Fotokopie der Taufbescheinigung 
  • eine Fotokopie der Konfirmationsbescheinigung 

Die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis kann nur bei Vorliegen aller verlangten Unterlagen ausgestellt werden.
Den Personalbogen können Sie auch formlos (z.B. telefonisch) anfordern:

Evangelische Kirche im Rheinland
Das Landeskirchenamt
Dezernat IV.2 Schulische Bildung
z. Hd. Frau Daniela Gobs
Hans-Böckler Str. 7
40476 Düsseldorf

Tel.: 0211 / 4562-626
FAX: 0211/ 4562-694

E-Mail an Frau Daniela Gobs

II. Nachdem Sie Ihr II. Staatsexamen abgelegt haben, melden Sie sich bitte bei uns im PTI Bonn zu
einer Vokationstagung an, um die endgültige Unterrichtserlaubnis zu erlangen.

Pädagogisch-Theologisches Institut der EKiR
Vokationen
z. Hd. Frau Ursula Kopp
Mandelbaumweg 2
53177 Bonn (Bad Godesberg)

Tel.: 0228 / 9523 - 131
FAX: 0228 / 9523 - 130 
E- Mail an Frau Kopp



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